LoginRegistrierungKontaktDatenschutzImpressum

Bundesverband Finanz-Planer e.V. (BFP), Hoyersgang 63, 26122 Oldenburg, Deutschland, Telefon: 0441-1805238, Telefax: 0441-1805239

Vergleich bAV VL

Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksam sparen - Ob sich das tatsächlich lohnt?

Der Artikel wurde am 11. Januar 2010 von Bruno Steiner - Fachbüro für angewandte Baufinanzierung veröffentlicht.

Über den Autor

Bruno Steiner

Mitglied im Bundesverband Finanz-Planer e. V. Der Autor ist geprüftes Mitglied im Bundesverband Finanz-Planer e. V. Das weist ihn als unabhängigen Finanzexperten aus. Herr Steiner konzentriert sich schwerpunktmäßig auf Investmentfonds (Renten/Aktien), Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, betriebliche Altersvorsorgung, Riester-Rente/Rürup-Rente, private Baufinanzierung, Sachversicherungen privat, private Altersvorsorge, Immobilienfinanzierung, Kapitalanlage, Personenversicherung, Berufsunfähigkeitsabsicherung, Rentenversicherungen sowie Wohn-Riester.

Weitere Informationen halten wir für Sie auf folgender Seite bereit: Bruno Steiner - Fachbüro für angewandte Baufinanzierung.

Aus der Werbung von Versicherungen und Strukturvertrieben:

Die Werbeaussage:

Ein geniales Modell. Wer vermögenswirksame Leistungen in eine Betriebsrente steckt, steigert die Sparrate um 100 %.

Werbe-Beispiel:Steuerklasse I, KiSt, keine Kinder,  Monatsbeitrag 100,00 €

  VL-Sparen mit bAV - Pensionskasse Vorteil
Monatl. Bruttolohn 2.300,00 € 2.300,00 €  
VL + 40,00 € + 40,00 €  
Beitrag in eine Pensionskasse statt VL + zusätzliche Entgeltumwandlung   - 90,00 €  
Steuer-/SV-Brutto* 2.340,00 € 2.250,00 €  
Steuer und Soli* 409,71 € 380,03 € 29,68 €
Sozialausgaben* 517,14 € 497,26 € 19,88 €
Abzug VL - 40,00 €   40,00 €
Ausgezahlter Nettolohn 1.373,15 € 1.372,71 € 89,56 €
Bei einem Betrag von 90,00 € beträgt der Eigenanteil 0,44 €

Ende Werbeaussage

Anmerkung von B. Steiner: * andauernde, lfd. Änderungen in der Gesetzgebung und Beitragshöhe führen zusätzlich zu den individuellen Gegebenheiten des Sparers / Arbeitnehmers dazu, dass eine vernünftige, zutreffende Aussage bzw. genaue Berechnung für die Zukunft nicht gemacht werden kann. Die o.a. Berechnung basiert auf der Annahme, dass der Arbeitnehmer ein Bruttoeinkommen  innerhalb der BBG (Beitragsbemessungsgrenzen zur gesetzlichen Sozialversicherung) hat.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VWL), fast jeder erhält dazu einen tariflichen oder freiwilligen Arbeitgeberzuschuss. Anlagemöglichkeiten sind  Banksparpläne, Investmentfonds, Versicherungen, Bausparverträge, direkte wohnwirtschaftliche Verwendung (wird selten angeboten, weil damit keine Provisionen und Gebühren kassiert werden können), bAV und "Riestern". Nachteil: Auf den VL-Sparbetrag – maximal 40 € im Monat p. P. (pro Person / Arbeitnehmer) – fallen individuell evtl. Steuern und Sozialabgaben an.

Fließt der Betrag für die vermögenswirksamen Leistungen dagegen in die betriebliche Altersversorgung, landet er ohne Abzüge beim Anlageinstitut. Wieviel dabei auf dem Konto des Sparers ankommt, bleibt das Geheimnis der Anbieter. Neben der Steuerfreiheit entfallen die Abgaben zur Sozialversicherung.

Möglichkeit dieser Variante: Bei fast gleich bleibendem monatlichen Nettoverdienst kann der Arbeitnehmer den Sparbeitrag fast verdoppeln. Über die Gesamtlaufzeit führt dies zu einem höheren Sparguthaben.

Daneben profitiert auch der Arbeitgeber von geringeren Lohnnebenkosten.

Was meinen Fachleute / Experten  dazu? Nachteile, die sonst keiner mitteilt:

Neben dem Beitragsfehlbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung von jährlich z. Zt. 95,59 € (19,9% von 480 € p.a.) und damit später entsprechend geringere staatliche Altersrente sind damit verbunden:

  • ein sofortiger Fehlbetrag bei der jährlichen Steuererstattung aus dem abzugsfähigen Rentenversicherungsbeitrag / Steuerfreibetrag
  • geringere Leistungsansprüche bei
    • Krankengeld
    • Arbeitslosengeld
    • Kurzarbeitergeld
    • bei der Erwerbsminderungsrente
    • bei der Altersrente
  • Wegfall der AN-Zulage bzw. Wohnungsbauprämie, vor allem bei Azubis bis zu 80 € p.a./p.P.
  • voller Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf die bAV-Rente für pflichtversicherte Rentner in der GKV (gesetzliche Krankenversicherung)
  • individuelle, volle Besteuerung der bAV-Rente
  • kein Insolvenzschutz
  • Probleme bei einem Arbeitgeberwechsel und evtl. geringes bis kein Guthaben zur Übertragung

Zitat: „Große Risiken sieht der Kölner Wirtschaftswissenschaftler Eckart Bomsdorf in der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge. Zudem stellte er die Frage, ob die damit verbundene Reduzierung der Rentenansprüche durch die zusätzliche betriebliche Altersvorsorge aufgefangen werde. Infolge der beitragsfreien Entgeltumwandlung würden die Rentenansprüche der betroffenen Arbeitnehmer geringer ausfallen, so Bomsdorf. Ursache dafür: Die Beitragsfreiheit führt zu verringerten Zahlungen an die Rentenversicherung. Deshalb sei in diesen Fällen die betriebliche Altersvorsorge keine Zusatzleistung, sondern ein Ersatz für die geringeren Ansprüche an die gesetzliche Rente.“  Zitat Ende

Wie aber kann man es besser oder richtig machen? Ein Beispiel, das aber eine vorherige individuelle Beratung nicht ersetzt, sehen sie nachfolgend:

Wie wäre es mit den VL als AVWL in einen Sparplan für die Altersrente?

Beispiel: tarifliche AG-Zulage

  • Azubi p. m. 13,29 € ab dem 7. Monat der Betriebszugehörigkeit
  • Arbeitnehmer p. m. 26,58 € (beachte tarifrechtliche Regelungen und Vorgaben des AG zur bAV)
  • Zulage = steuer- und sozialabgabenpflichtiger Lohnbestandteil
  • Abzug für Steuern und Sozialabgaben beim AN 50% ***, beim Azubi = 20%**
  • "Berufseinsteiger-Bonus*" für Beschäftigte bis 25 Jahre: einmalig 200 € bei Abschluss eines Riester-Vertrags, also im ersten Sparjahr 354 € (auch rückwirkend, wenn bei Abschluss noch nicht 25).

Hypothetisches Beispiel: Sparer 20 Jahre alt, Rentenbeginn mit 65, Rendite 5% p. a., Sparrate VL / AVWL 40 € p. m.

Fazit: Nutzen Sie die positiven Möglichkeiten unabhängigen Expertenrates, aber lassen Sie sich nicht von Verkäufern oder abhängigen Produktanbietern oder der reißerischen Werbung zu irgendwelchen Handlungen hinreissen, die Sie später bereuen und teuer bezahlen müssen.

Erkenntnis daraus:

Zu einer fundierten Beratung über die möglichen Vorsorgebausteine gehört eine Analyse des Kundenwunsches in der Leistungsphase (z.B. vererbbar, kapitalisierbar). Die Ergebnisse hängen deshalb sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab. Pauschalkriterien wie „Steuer- bzw. Sozialabgabenersparnis" und eine einseitige Betrachtung nur der Sparzeit genügen den Anforderungen nicht. Aufgrund der Komplexität der Produkte und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, Auswirkungen und Inanspruchnahme der Leistungen in der Zukunft benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse.

In Zweifelsfällen sollten Vermittler oder Kunden auf einen Spezialisten zugreifen und evtl. einen Steuerberater hinzuziehen.

Die Arbeitskraft ist unser größtes Kapital. Damit erfüllen wir uns Wünsche und Ziele und sichern unseren Lebensstandard während des aktiven Arbeitslebens. Natürlich geht jeder davon aus, daß sich daran auch nichts ändert. Riskieren Sie das Erreichte nicht durch "falsche Helfer!"

Wann sprechen wir darüber?
Sie sehen, wir haben viel vor. Von Beratern dürfen Sie mehr erwarten als von Produktverkäufern: Mehr Qualität, mehr Leistung und mehr Kundenorientierung. Es würde mich freuen, wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen. Denn nur gemeinsam sind wir stark. Für weitere Informationen stehen Ihnen als Ansprechpartner die Mitglieder des BFP gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie! Sichern Sie sich die Vorteile einer unabhängigen Beratung mit herausragendem Ruf.

Bruno Steiner, Baarweg 9, 78647 Trossingen (Schura)
Telefon: +49 07425 326014
Telefax: +49 07425 326015
E-Mail: brunosteiner@t-online.de
Internet: http://www.bruno-steiner.de

Weitere Artikel aus unseren Fachbereichen Baufinanzierung, Unternehmensfinanzierung, Kapitalanlage, Versicherungen, Betriebliche Altersvorsorgung

Was versteht man unter bAV?

Altersvorsorge - betriebliche Altersversorgung (bAV, BAV)

Dienstag, 02. März 2010

WebseiteDie betriebliche Altersvorsorge sollte die gesetzliche Rentenversicherung und die private Vorsorge der Bürger eigentlich ergänzen. Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss sich aber nicht an der Finanzierung der BAV beteiligen. Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge? [...]


Förderung, Vor- und Nachteile u.w.m.

Wohn-Riester oder amtlich Eigenheimrentengesetz - EigRentG

Sonntag, 09. August 2009

WebseiteDie Riester-Förderung gibt es rückwirkend zum 01.01.2008 auch für die Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Wie funktioniert es voraussichtlich? Für wen lohnt sich welches Riester-Modell? [...]


Aufstockung Rentenversicherungsbeiträge

400-Euro-Job - Wie nutze ich alle Vorteile?

Mittwoch, 09. Dezember 2009

WebseiteSeit dem 01.04.1999 zahlen Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte Beiträge an die Sozialversicherung wie die Kranken- und Rentenversicherung. Durch die Beiträge an den Rentenversicherungsträger wird kein Versicherungsverhältnis begründet, so dass die Zahlung durch den Arbeitgeber an die GRV für den Arbeitnehmer weitgehend nutzlos ist. Durch die gesetzl. (§ 163 Abs. 8 SGB VI i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 2 SGB VI) zugelassene Aufstockung der Beiträge an die GRV können sich Arbeitnehmer jedoch die Vorteile eines normalen Rentenversicherten sichern. Wer es noch nicht getan hat, sollte dies bei seinem Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber tun. [...]


Riester-Förderung, Riester-Sparen, Riester-Zulage

Riestern Sie richtig oder verschenken Sie noch Geld?

Mittwoch, 11. November 2009

WebseiteNach wie vor sitzt die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) sowie das Finanzamt auf „Ihrem“ Geld. Warum ist das so? Viele haben noch keinen „Riestervertrag“ oder aber sie sind Riestersparer und beantragen ihre Förderung nicht oder nicht richtig. Dabei macht aber gerade die Zulagen- und steuerliche Förderung „Riestern“ so attraktiv. [...]


Wohlstand oder Versorgungslücke

„Riester-Renten“-Vorsorge mit Investmentfonds

Montag, 10. August 2009

WebseiteWohlstand oder Versorgungslücke? Das Thema Rente geht alle an. Jeder muss sich heute Gedanken darüber machen, wie er seinen Lebensstandard nach dem Berufsleben sichert. Fest steht: Allein mit der gesetzlichen Rente geht es nicht. Immer weniger Arbeitnehmer müssen immer mehr Rentner finanzieren. Das Ergebnis: Die Rentenbeiträge werden steigen, das Rentenniveau wird in Zukunft sinken. Die Versorgungslücke droht. [...]