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"Überschaubar"

Beratung kann Kunden mehr helfen als Produktvielfalt

Der Artikel wurde am 30. August 2009 von Finanzberatung Elgin Gorissen-van Hoek - ö.b.u.v. Sachverständige für Private Baufinanzierung veröffentlicht.

Über die Autorin

Elgin Gorissen-van Hoek

Mitglied im Bundesverband Finanz-Planer e. V. Die Autorin ist geprüftes Mitglied im Bundesverband Finanz-Planer e. V. Das weist sie als unabhängige Finanzexpertin aus. Frau Gorissen-van Hoek konzentriert sich schwerpunktmäßig u. a. auf sonstige Kapitalanlagen, Private Equity, Immobilienfinanzierung, Testamentsvollstreckung sowie Leasingfonds.

Vollständige Informationen halten wir für Sie auf folgender Seite bereit: Elgin Gorissen-van Hoek - ö.b.u.v. Sachverständige für Private Baufinanzierung.

Wohnriester wirkt auf den ersten Blick einfach: Bausparvertrag abschließen und Zulagen kassieren. Dass aber vor dem Abschluss eines Wohnriestervertrages viele Fragen zu klären sind, weiß nur ein geschulter Berater, sagt Gerhard Hinterberger von der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

SZ: Ist dieses genannte Verfahren wirklich so einfach?
Hinterberger: Im Prinzip ja. Allerdings entscheidet die individuelle Situation des Kunden, ob das sinnvoll ist. Wohnriester eignet sich für alle, die Wohneigentum anstreben und dafür die Zulagen einsetzen möchten. Wir empfehlen die Wohnrente Kunden bis zum Alter von 50 Jahren. Für Modernisierungsinvestitionen kann die Eigenheimrente nicht eingesetzt werden.

SZ: Wie findet der Berater angesichts der individuellen Zulagen die richtige monatliche Rate und die richtige Bausparsumme?
Hinterberger: Die Berater verfügen dafür über entsprechende Hilfsmittel, um die sinnvolle Bausparsumme für die Ausschöpfung der Fördermittel zu ermitteln.

SZ: Die Besteuerung des eigenen Wohnens im Alter ist für viele schwer zu verstehen. Wie lässt sich dieser Aspekt kommunizieren?
Hinterberger: Die Berater haben die Aufgabe, die Kunden vor Vertragsabschuss über die Konsequenzen von Wohnriester im Rentenalter zu informieren. Das hört  sich schlimmer an als es ist. Denn in der Regel ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter dann deutlich niedriger als zu Erwerbszeiten.

SZ: Es gibt ja nun einige Fallstricke, etwa. wenn das Haus verkauft wird, muss in vier Jahren ein neues gekauft werden, sonst sind die Zulagen und Steuerersparnisse zurückzuzahlen. Wird der Kunde hierüber auch vom Berater genügend aufgeklärt?
Hinterberger: Wegen der Vorschriften des Gesetzgebers ist die Eigenheimrente sehr beratungsintensiv. Bei den eigenen Außendienstmitarbeitern als auch bei den Beratern in den Genossenschaftsbanken handelt es sich um ausgebildete Bankkaufleute. Ihnen stehen detaillierte, ständig aktualisierte Beratungsunterlagen zur Verfügung.

SZ: Sie bieten einen Wohnriester-Tarif an. Reicht das denn aus?
Hinterberger: Wir haben uns entschieden, nur einen einfachen und überschaubaren Wohnriester-Tarif anzubieten, der genau auf den Finanzierungswunsch und die Vorgaben des Gesetzgebers zugeschnitten ist. Für Modernisierer, für Schnellsparer oder für Unentschlossene passen unsere weiteren Tarife.

Interview: Elgin Gorissen-van Hoek, www.g-vh.de.


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