Bundesverband Finanz-Planer e.V. (BFP), Hoyersgang 63, 26122 Oldenburg, Deutschland, Telefon: 0441-1805238, Telefax: 0441-1805239
Artikel zum Thema Kapitalbedarf
Ruhestandsplanung
Mittwoch, 07. April 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Ruhestandsplanung: Wunsch: Der Ruhestand soll in 35 Jahren im Alter von 65 Jahren beginnen. Die Kaufkraft im Ruhestand soll dem heutigen Nettoeinkommen bzw. mtl. Einnahmen von 2.000,00 € entsprechen. Bei einer Teuerungsrate von 3,00% benötigen man dann 5.627,72 € an mtl. Einnahmen. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie einem bestehenden Sparvertrag (VL p.m. 40 €) rechnet Herr Sparsam zukünftig bereits mit 1.809,00 € an mtl. Einnahmen. Somit verbleibt eine Versorgungslücke von mtl. 3.818,72 € zum Alter 65, die durch eine Rentenzahlung ausgeglichen werden muss. Diese mtl. Einnahme soll dann für weitere 31 Jahre (bis Alter 96) zur Verfügung stehen. Anschließend sollen noch 0,00 € an Restkapital verbleiben. Daraus ergibt sich dann ein erforderliches Leibrentenkapital zu Beginn der Leibrentenphase von 733.886,92 € bei 5,00% Anlagezins. Aufgrund der nicht stehen bleibenden Kostensteigerungen auch als Rentner ist eine dynamische Einnahmensteigerung ab Ruhestandsbeginn von 3,00% für jedes Jahr gewünscht. Daraus folgt: Das erforderliche Vermögen zu Beginn der Rentenphase beträgt 1.056.822,25 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme, dass keine Steuern auf die Einkünfte fällig werden. Aus anderen Quellen stehen noch 20.000,00 € Barkapital zum Alter 65 zur Verfügung. Das aufzubauende Vermögen beträgt demnach noch 1.036.822,25 €. Die theoretisch erforderliche Einmalanlage per heute beträgt 187.965,80 € bei 5,00% Anlagezins. Annahme: Steuerpflichtiger Anteil am Ertrag 0,00%; Grenzsteuersatz 0,00%; Sparer-Pauschbetrag 0,00 €. Die erforderliche, gleichbleibende Sparrate ab heute beträgt dann mtl. 931,39 € bei 5,00% Anlagezins. Wird die anfängliche Sparrate jährlich um 5% erhöht, beträgt diese ab heute 457,52 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme eines steuerpflichtigen Anteils am Ertrag von 0,00%. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
2. Kapitalbedarf für eine gleichbleibende Rentenzahlung von 3.818,72 € mtl...
3. Kapitalbedarf für eine steigende Rentenzahlung beginnend mit 3.818,72 € mtl...
Steuerliche Annahme: Steuerpflichtiger Anteil am Ertrag 0,00%; Grenzsteuer 0,00%; Sparer-Pauschbetrag 0,00 € 4. Vorhandenes Kapital zum Ruhestandsbeginn Da mit Alter 65 bereits 20.000,00 € aus anderen Quellen zur Verfügung stehen, vermindert sich der erforderliche Kapitalbedarf von 1.056.822,25 € auf 1.036.822,25 €...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.
Der Weg zum Ziel
Freitag, 07. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: FINPLAN ©-Beratungszentrum Thomas Teske
Vor einigen Tagen teilte mir ein lieber Kunde mit, dass er mit seiner Unternehmung nicht an der Finanzkrise teilnehmen will; er will erfolgreich die Zukunft meistern. Ich habe einige Zeit über diesen Satz nachgedacht! Klar, niemand ist heute vor Arbeitslosigkeit gefeit. So mancher hat sich schon die Frage „Existenzgründung – ja oder nein?“ gestellt. Eine Firma gründen – klingt gut. Funktioniert die Idee überhaupt? Gibt es einen Markt? Lässt sich damit Geld verdienen? Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Haben Sie alle Positionen für Ihren Kapitalbedarf sorgfältig ermittelt und auch berücksichtigt, dass die anfängliche Durststrecke durch unvorhergesehene Entwicklungen etwas länger als geplant sein kann...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.