Artikel zum Thema Lebensunterhalt
Wissen macht sich bezahlt
Samstag, 07. August 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Sozialversicherungspflicht: Versicherungspflicht für Selbständige? Riester-Förderung - Rückzahlung bei mitarbeitenden Angehörigen? Nicht nur Lücken in der Sozialversicherung für Selbständige und deren Angehörige sind denkbar. Sie werden dann auch eine Förder-Falle? Woran sollen wir Bürger als Laien - und Berater sowie Vermittler - noch denken, um die Fehler der Behörden und deren angeblicher Experten sowie den Lücken in den Gesetzen, nicht ausbaden zu müssen? Das erfahren Sie hier! Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
arbeitete als Speditionskaufmann für den Lebensunterhalt und ermöglichte damit das Studium seiner Frau zur Architektin...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Gesundheit ist unbezahlbar
Freitag, 02. Juli 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Wer als pflichtversicherter Arbeitnehmer krank wird, hat die ersten 42 Tage keine finanziellen Einbußen. Dauert die Krankheit aber länger als sechs Wochen, erhält er keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld. Dieses ist aber wesentlich geringer, als der vorherige Nettoverdienst. Dabei kommt eine Krankheit, die länger als sechs Wochen dauert, häufiger vor als manche denken. Sie muss aber nicht zwangsläufig zu einer Berufsunfähigkeit führen. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Die Verminderte Erwerbsfähigkeit (EM) bezeichnet einen krankheits- bzw. behinderungsbedingten physischen bzw. psychischen Zustand, der die Fähigkeit eines Menschen einschränkt, seinen Lebensunterhalt mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen...
Seit dem 01.01.2005 stellt die Erwerbsfähigkeit ein Kriterium dafür dar, ob man Ansprüche nach dem SGB-II (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Sozialhilferecht (SGB-XII) (hier Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (EM) oder Hilfe zum Lebensunterhalt) hat, sofern man seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.
Eltern aufgepasst!
Mittwoch, 30. Juni 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Im August ist es wieder soweit: Der Eintritt ins Berufsleben ist da und die Berufsausbildung oder das Studium beginnt. Mit diesem Lebensabschnitt kommt viel Neues auf den Berufsanfänger zu. Nun erreicht das Thema "Versicherungen" Auszubildende und Studenten, denn sie müssen sich nun zum ersten mal für eine eigene, gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Wundern Sie sich nicht, wie intensiv sich auch gerade die privaten Versicherungsunternehmen demnächst um diese Zielgruppe bemühen. Bevor "X von der U-Versicherung" nachdrücklich an Ihrer Tür läutet, sollten Sie sich neutral informieren. Viele wichtige Hinweise habe ich hier schon zusammengestellt. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Trotzdem muss der Lebensunterhalt, sprich ein ausreichendes und lebenslanges Einkommen gesichert werden...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Ruhestandsplanung
Mittwoch, 07. April 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Ruhestandsplanung: Wunsch: Der Ruhestand soll in 35 Jahren im Alter von 65 Jahren beginnen. Die Kaufkraft im Ruhestand soll dem heutigen Nettoeinkommen bzw. mtl. Einnahmen von 2.000,00 € entsprechen. Bei einer Teuerungsrate von 3,00% benötigen man dann 5.627,72 € an mtl. Einnahmen. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie einem bestehenden Sparvertrag (VL p.m. 40 €) rechnet Herr Sparsam zukünftig bereits mit 1.809,00 € an mtl. Einnahmen. Somit verbleibt eine Versorgungslücke von mtl. 3.818,72 € zum Alter 65, die durch eine Rentenzahlung ausgeglichen werden muss. Diese mtl. Einnahme soll dann für weitere 31 Jahre (bis Alter 96) zur Verfügung stehen. Anschließend sollen noch 0,00 € an Restkapital verbleiben. Daraus ergibt sich dann ein erforderliches Leibrentenkapital zu Beginn der Leibrentenphase von 733.886,92 € bei 5,00% Anlagezins. Aufgrund der nicht stehen bleibenden Kostensteigerungen auch als Rentner ist eine dynamische Einnahmensteigerung ab Ruhestandsbeginn von 3,00% für jedes Jahr gewünscht. Daraus folgt: Das erforderliche Vermögen zu Beginn der Rentenphase beträgt 1.056.822,25 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme, dass keine Steuern auf die Einkünfte fällig werden. Aus anderen Quellen stehen noch 20.000,00 € Barkapital zum Alter 65 zur Verfügung. Das aufzubauende Vermögen beträgt demnach noch 1.036.822,25 €. Die theoretisch erforderliche Einmalanlage per heute beträgt 187.965,80 € bei 5,00% Anlagezins. Annahme: Steuerpflichtiger Anteil am Ertrag 0,00%; Grenzsteuersatz 0,00%; Sparer-Pauschbetrag 0,00 €. Die erforderliche, gleichbleibende Sparrate ab heute beträgt dann mtl. 931,39 € bei 5,00% Anlagezins. Wird die anfängliche Sparrate jährlich um 5% erhöht, beträgt diese ab heute 457,52 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme eines steuerpflichtigen Anteils am Ertrag von 0,00%. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Nun überlegen Sie, dass Sie dieses Einkommen heute netto zur Verfügung hätten und wie weit Sie mit diesem Einkommen Ihren jetzigen Lebensunterhalt – Essen + Trinken, Wohnen mit Strom, Heizung, Kleidung, KFZ, Versicherungen usw...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Private Vorsorge
Montag, 01. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert der Staat diese mit steuerlichen Anreizen. "Rürup-Sparer" profitieren evtl. von einer steuerlichen Förderung. Die Beiträge zur Rürup-Rente kann man vom ersten Euro (€) an steuerlich als Sonderausgaben geltend machen (absetzbar). Die Rürup-Rente wird insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige und Freiberufler als attraktiv angepriesen durch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs.Dabei handelt es sich um einen Freibetrag und nicht, wie häufig suggeriert bzw. angenommen wird, um einen Steuererstattungsbetrag. Die Steuerersparnis ergibt sich aus der persönlichen Steuerschuld und beträgt somit nur einen Teil bis Nichts des Anrechnungsbetrages. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Schramm Bereits durch Urteil vom 08.10.1997 hat das Landgericht (LG) Braunschweig entschieden, dass „Freiberufler, nicht berufstätige Personen und Gewerbetreibende“ bei „Versicherungsrenten zum Lebensunterhalt im Alter“ gesetzlich keinen Pfändungsschutz genießen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Wohlergehen der Kinder
Dienstag, 11. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Das jetzige und zukünftige Wohlergehen ihrer Kinder liegt Eltern sehr am Herzen. Gerade in der heutigen Zeit, wo staatliche Kürzungen bei den Sozialleistungen bereits zu den täglichen Pressemeldungen gehören. Bereits mit Einstieg ins Schulleben starten Kinder heute ihre berufliche Laufbahn: Bildung, lückenlose Schulausbildung sowie Studium zählen jetzt schon für später. Und Schüler sind heute oft genauso gefordert wie Berufstätige. Doch was passiert, wenn Ihr Kind durch Krankheit oder Unfall längere Zeit ausfällt? Die Gesetzliche Rentenversicherung zahlt nur bei Unfällen in der Schule oder auf direkten Wegen hin und zurück. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Doch oft ist im Ernstfall guter Rat teuer, denn die Lücke zwischen den schmalen Leistungen der Gesetzlichen Versicherung und dem tatsächlichen Bedarf für den Lebensunterhalt ist erheblich...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.