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Artikel zum Thema Rentenzahlung

Wissen macht sich bezahlt

Sozialversicherungspflicht: Versicherungspflicht für Selbständige?

Samstag, 07. August 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteSozialversicherungspflicht: Versicherungspflicht für Selbständige? Riester-Förderung - Rückzahlung bei mitarbeitenden Angehörigen? Nicht nur Lücken in der Sozialversicherung für Selbständige und deren Angehörige sind denkbar. Sie werden dann auch eine Förder-Falle? Woran sollen wir Bürger als Laien - und Berater sowie Vermittler - noch denken, um die Fehler der Behörden und deren angeblicher Experten sowie den Lücken in den Gesetzen, nicht ausbaden zu müssen? Das erfahren Sie hier! Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Diese negative, nachträgliche Feststellung, „es lag keine versicherungspflichtige Tätigkeit vor“, hat zur Folge , dass die Betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sämtliche Rechte im Hinblick auf eine künftige gesetzliche Rentenzahlung, insbesondere bei noch nicht erreichter Mindesteinzahldauer verlieren ...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.


Ruhestandsplanung

Wohlstand oder Versorgungslücke im Alter

Mittwoch, 07. April 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteRuhestandsplanung: Wunsch: Der Ruhestand soll in 35 Jahren im Alter von 65 Jahren beginnen. Die Kaufkraft im Ruhestand soll dem heutigen Nettoeinkommen bzw. mtl. Einnahmen von 2.000,00 € entsprechen. Bei einer Teuerungsrate von 3,00% benötigen man dann 5.627,72 € an mtl. Einnahmen. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie einem bestehenden Sparvertrag (VL p.m. 40 €) rechnet Herr Sparsam zukünftig bereits mit 1.809,00 € an mtl. Einnahmen. Somit verbleibt eine Versorgungslücke von mtl. 3.818,72 € zum Alter 65, die durch eine Rentenzahlung ausgeglichen werden muss. Diese mtl. Einnahme soll dann für weitere 31 Jahre (bis Alter 96) zur Verfügung stehen. Anschließend sollen noch 0,00 € an Restkapital verbleiben. Daraus ergibt sich dann ein erforderliches Leibrentenkapital zu Beginn der Leibrentenphase von 733.886,92 € bei 5,00% Anlagezins. Aufgrund der nicht stehen bleibenden Kostensteigerungen auch als Rentner ist eine dynamische Einnahmensteigerung ab Ruhestandsbeginn von 3,00% für jedes Jahr gewünscht. Daraus folgt: Das erforderliche Vermögen zu Beginn der Rentenphase beträgt 1.056.822,25 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme, dass keine Steuern auf die Einkünfte fällig werden. Aus anderen Quellen stehen noch 20.000,00 € Barkapital zum Alter 65 zur Verfügung. Das aufzubauende Vermögen beträgt demnach noch 1.036.822,25 €. Die theoretisch erforderliche Einmalanlage per heute beträgt 187.965,80 € bei 5,00% Anlagezins. Annahme: Steuerpflichtiger Anteil am Ertrag 0,00%; Grenzsteuersatz 0,00%; Sparer-Pauschbetrag 0,00 €. Die erforderliche, gleichbleibende Sparrate ab heute beträgt dann mtl. 931,39 € bei 5,00% Anlagezins. Wird die anfängliche Sparrate jährlich um 5% erhöht, beträgt diese ab heute 457,52 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme eines steuerpflichtigen Anteils am Ertrag von 0,00%. Der Begriff ist in 4 Sätzen enthalten:
3.818,72 € zum Alter 65, die durch eine Rentenzahlung ausgeglichen werden muss...
2. Kapitalbedarf für eine gleichbleibende Rentenzahlung von 3.818,72 € mtl...
Durch die Rentenzahlung wird das Leibrentenkapital bis zum Alter 96 verzehrt...
3. Kapitalbedarf für eine steigende Rentenzahlung beginnend mit 3.818,72 € mtl...
Der Begriff ist in weiteren 4 Sätzen enthalten.


Berufsunfähigkeit

Der Wert Ihrer Arbeitskraft – Ihre Existenzgrundlage

Dienstag, 23. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: yourConsult GmbH & Co.KG Jürgen Dries

WebseiteBei vielen Menschen besteht der größte Teil des Gesamtvermögens gerade am Anfang ihres Berufslebens aus ihrer Arbeitskraft, dem Humankapital. Dabei ist das Humankapital im engeren Sinne der heutige Wert des zukünftigen Arbeitseinkommens. Sind die Einnahmen größer als die Kosten, kann der Akademiker noch Rücklagen bilden, um einmal ausreichend Liquidität aufzubauen, um kurzfristige Ziele zu erreichen. Kosten sind sehr schnell aufgebaut, zumal in einer Welt, in der Kredite sehr einfach zu haben sind. Was passiert aber, wenn plötzlich durch einen Unfall, einer Krankheit oder eines Kräfteverfalls das berufliche Einkommen ausfällt? Sind die Kosten für diesen Fall nicht so leicht zu reduzieren und fehlen die finanziellen Rücklagen, rutscht man leicht in finanzielle Schieflage. Wer sich da auf die gesetzlichen Leistungen verlässt, kann böse Überraschungen erleben. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Rücklagen können nicht mehr gebildet werden, die gesetzlichen Rentenzahlungen bei Berufsunfähigkeit reichen (falls überhaupt Anspruch besteht) nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.


Private Vorsorge

Rürup-Rente - Werfen Sie Ihr Geld nicht in ein "Schwarzes Loch"

Montag, 01. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteUm die private Vorsorge zu unterstützen, fördert der Staat diese mit steuerlichen Anreizen. "Rürup-Sparer" profitieren evtl. von einer steuerlichen Förderung. Die Beiträge zur Rürup-Rente kann man vom ersten Euro (€) an steuerlich als Sonderausgaben geltend machen (absetzbar). Die Rürup-Rente wird insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige und Freiberufler als attraktiv angepriesen durch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs.Dabei handelt es sich um einen Freibetrag und nicht, wie häufig suggeriert bzw. angenommen wird, um einen Steuererstattungsbetrag. Die Steuerersparnis ergibt sich aus der persönlichen Steuerschuld und beträgt somit nur einen Teil bis Nichts des Anrechnungsbetrages. Der Begriff ist in 4 Sätzen enthalten:
Ab 2040 müssen die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente dann voll versteuert werden...
Stirbt der Sparer aber in der Sparphase oder die Rentenphase ist bis zum Tode nur kurz, ist der gesamte einbezahlte Geldbetrag für die Angehörigen verloren, denn eine Rürup-Rentenversicherung hat viele, meist verschwiegene Nachteile: es besteht kein Wahlrecht zwischen Einmalauszahlung oder Rentenzahlung kann zwar gekündigt werden, ist aber nicht rückkauffähig kann nicht vererbt werden ist weder beleih- noch veräußer- oder übertragbar stirbt der Anleger (als Rentner), erhalten weder Ehepartner noch Kinder eine Rente verstirbt der Versicherte vor einem Rentenbezug, verbleibt das eingezahlte Geld beim Versicherungsunternehmen (das Kapital ist für Angehörige verloren) Ausnahme: Eine Beitragsrückgewähr oder vergleichbarer Schutz für den Todesfall wurde gegen Zusatzkosten (bis zu 50% des Sparbetrages) und dann fehlender Rendite und Rente vereinbart...
Ehepartner und Kinder bekommen in diesem Fall die dann vereinbarte Rentenzahlung...
Aber die laufenden Rentenzahlungen können von Gläubigern für die Zukunft gepfändet werden, nach Abzug der monatlichen pfändungsfreien Beträge...
Der Begriff ist in weiteren 4 Sätzen enthalten.


Förderung, Vor- und Nachteile u.w.m.

Wohn-Riester oder amtlich Eigenheimrentengesetz - EigRentG

Sonntag, 09. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteDie Riester-Förderung gibt es rückwirkend zum 01.01.2008 auch für die Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Wie funktioniert es voraussichtlich? Für wen lohnt sich welches Riester-Modell? Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Man erhält aber keine Rentenzahlung...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.