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Artikel zum Thema Vorsorgepauschale

Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Lohnsteuer-Vorauszahlung verunsichert Bürger

Dienstag, 04. Januar 2011, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteDie OFD Koblenz weist auf die möglichen Ursachen für die erstmalige Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen gegenüber Arbeitnehmer mit den Steuerklasse III und V hin. Hintergrund: Viele Bürger wurden in den letzten Tagen mit einer Aufforderung ihres Finanzamts überrasc ht, erstmals Steuer-Vorauszahlungen zu leisten. Kannte man dies doch höchstens von Unternehmern, Selbstständigen und „reichen“ Rentnern. Hierzu führt die OFD aus. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Bei den Steuerklassen V und VI wird durch die erstmalige Berücksichtigung einer Mindestvorsorgepauschale beim Steuerabzug vom Arbeitslohn sowie allgemein durch einen höheren Grundfreibetrag weniger Lohnsteuer einbehalten...
Dies liegt insbesondere daran, dass in diesen Fällen beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber eine Vorsorgepauschale von 4.900 Euro (3.000 Euro in Steuerklasse III + 1.900 Euro in Steuerklasse V) berücksichtigt wird...
Bei der Vorauszahlungsberechnung - wie auch bei der späteren Einkommensteuerberechnung - wird aber keine Vorsorgepauschale steuermindernd mehr angesetzt...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.


Faktorverfahren

Neue Möglichkeit ab 2010: Faktorverfahren für Doppelverdiener-Ehegatten

Donnerstag, 08. Oktober 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteBerufstätige Ehepartner können bisher bei der Steuerklasse wählen zwischen den Kombinationen III / V ( drei und fünf) oder IV / IV (vier / vier). Ab 2010 gibt es eine weitere Kombination: IV -Faktor / IV-Faktor. Wie das geht? Wir erklären es Ihnen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Mit dem zusätzlichen Faktor in der Steuerklasse IV wird so erreicht, dass beim Ehepartner zumindest die persönlich zustehenden Abzugsbeträge wie Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag und evtl. Kinderfreibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.