Bundesverband Finanz-PlanerForumLoginKontaktDatenschutzImpressum

Artikel zum Thema Zulagenantrag

Riester-Sparer aufgepasst!

Riester-Zulagen werden zurückgebucht und keiner weiß warum!

Dienstag, 19. April 2011, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteVon mehr als 1,5 Millionen Riester-Sparern holt der Bund die staatlichen Zuschüsse zurück, insgesamt geht es um 500 Mio. Euro, berichtete das Wirtschaftsmagazin "Geld & Leben" des Bayerischen Rundfunks. Sparer sind oft unzureichend informiert und wissen nicht, welche Veränderungen sie an wen melden sollten, denn die Bedingungen für die mögliche Förderung durch Zulagen und Steuerersparnis ist nur schwer zu durchschauen. Selbst Fachleute haben ihre liebe Not damit. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Per Formular (Zulagen- oder Dauerzulagenantrag) müssen Sparer diesen einfordern...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.


Förderanträge

Riester-Sparer und das Problem der Formularflut zu den Verträgen und Zulagen

Dienstag, 09. November 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteViele Sparer vergessen, die staatlichen Zulagen für ihre Riester-Verträge zu beantragen oder Änderungen mitzuteilen und verlieren damit Geld. Die maximale staatliche Grundzulage für alle Formen des Riester-Sparens beträgt pro förderberechtigter Person 154 € jährlich, für jedes dem Haushalt zugehörige kindergeldberechtigte Kind kommen 185 € hinzu. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sind es 300 €. Allerdings ist die volle Förderung nur für jene Sparer abrufbar, die mindestens vier Prozent des um die Zulage geminderten rentenversicherungspflichtigen Bruttojahreseinkommens einzahlen. Ansonsten werden die staatlichen Zulagen anteilig gekürzt. Allerdings gibt es immer wieder Neuerungen bei den Förderanträgen. Diese werden immer zum Jahresanfang zugesandt. Dann sollten sie auf Vollständigkeit überprüft, evtl. ergänzt oder mit den aktuellen Änderungen wie z.B. led., verh., alleinstehend, (weiteres) Kind geboren usw. vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben an das Vertragsinstitut geschickt werden. Auch ein gestellter Dauerzulagen-Antrag entbindet nicht von der Prüfung. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Dadurch hat die Zulagenstelle die Möglichkeit, die im Zulagenantrag angegebenen Daten zu überprüfen...
Achten Sie bitte unbedingt darauf , Ihren Anbieter oder mich über etwaige Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Einkommen, Anzahl der Kindergeld-berechtigten Kinder) zu informieren, damit für Sie ein korrekten Zulagenantrag gestellt werden kann...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.


Riester-Förderung, Riester-Sparen, Riester-Zulage

Riestern Sie richtig oder verschenken Sie noch Geld?

Mittwoch, 11. November 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteNach wie vor sitzt die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) sowie das Finanzamt auf „Ihrem“ Geld. Warum ist das so? Viele haben noch keinen „Riestervertrag“ oder aber sie sind Riestersparer und beantragen ihre Förderung nicht oder nicht richtig. Dabei macht aber gerade die Zulagen- und steuerliche Förderung „Riestern“ so attraktiv. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Wer hilft, den Zulagenantrag zu stellen...
Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag zu stellen...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.