Bundesverband Finanz-Planer e.V. (BFP), Hoyersgang 63, 26122 Oldenburg, Deutschland, Telefon: 0441-1805238, Telefax: 0441-1805239
Artikel zum Thema Rürup-Rentenversicherung
Private Vorsorge
Montag, 01. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert der Staat diese mit steuerlichen Anreizen. "Rürup-Sparer" profitieren evtl. von einer steuerlichen Förderung. Die Beiträge zur Rürup-Rente kann man vom ersten Euro (€) an steuerlich als Sonderausgaben geltend machen (absetzbar). Die Rürup-Rente wird insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige und Freiberufler als attraktiv angepriesen durch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs.Dabei handelt es sich um einen Freibetrag und nicht, wie häufig suggeriert bzw. angenommen wird, um einen Steuererstattungsbetrag. Die Steuerersparnis ergibt sich aus der persönlichen Steuerschuld und beträgt somit nur einen Teil bis Nichts des Anrechnungsbetrages. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Stirbt der Sparer aber in der Sparphase oder die Rentenphase ist bis zum Tode nur kurz, ist der gesamte einbezahlte Geldbetrag für die Angehörigen verloren, denn eine Rürup-Rentenversicherung hat viele, meist verschwiegene Nachteile: es besteht kein Wahlrecht zwischen Einmalauszahlung oder Rentenzahlung kann zwar gekündigt werden, ist aber nicht rückkauffähig kann nicht vererbt werden ist weder beleih- noch veräußer- oder übertragbar stirbt der Anleger (als Rentner), erhalten weder Ehepartner noch Kinder eine Rente verstirbt der Versicherte vor einem Rentenbezug, verbleibt das eingezahlte Geld beim Versicherungsunternehmen (das Kapital ist für Angehörige verloren) Ausnahme: Eine Beitragsrückgewähr oder vergleichbarer Schutz für den Todesfall wurde gegen Zusatzkosten (bis zu 50% des Sparbetrages) und dann fehlender Rendite und Rente vereinbart...
Dass die Rürup-Rentenversicherung mit dem Argument „sicher vor Pfändung und bei Insolvenz“ verkauft wird, findet sich tausendfach auch im Internet – ein folgenschwerer Irrtum für die Betroffenen...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.