Fachartikel des Bundesverbandes Finanz-Planer e.V.

Wohlstand oder Versorgungslücke im Alter

Planung für einen Ruhestand vom 07.04.2010 für Herrn Sparsam, geb. am 01.01.1980

Wunsch: Der Ruhestand soll in 35 Jahren im Alter von 65 Jahren beginnen. Die Kaufkraft im Ruhestand soll dem heutigen Nettoeinkommen bzw. mtl. Einnahmen von 2.000,00 € entsprechen. Bei einer Teuerungsrate von 3,00% benötigt man dann 5.627,72 € an mtl. Einnahmen.

Aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie einem bestehenden Sparvertrag (VL p.m. 40 €) rechnet Herr Sparsam zukünftig bereits mit 1.809,00 € an mtl. Einnahmen.

Somit verbleibt eine Versorgungslücke von mtl. 3.818,72 € zum Alter 65, die durch eine Rentenzahlung ausgeglichen werden muss.

Diese mtl. Einnahme soll dann für weitere 31 Jahre (bis Alter 96) zur Verfügung stehen. Anschließend sollen noch 0,00 € an Restkapital verbleiben. Daraus ergibt sich dann ein erforderliches Leibrentenkapital zu Beginn der Leibrentenphase von 733.886,92 € bei 5,00% Anlagezins.

Aufgrund der nicht stehen bleibenden Kostensteigerungen auch als Rentner ist eine dynamische Einnahmensteigerung ab Ruhestandsbeginn von 3,00% für jedes Jahr gewünscht.

Daraus folgt: Das erforderliche Vermögen zu Beginn der Rentenphase beträgt 1.056.822,25 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme, dass keine Steuern auf die Einkünfte fällig werden.

Aus anderen Quellen stehen noch 20.000,00 € Barkapital zum Alter 65 zur Verfügung. Das aufzubauende Vermögen beträgt demnach noch 1.036.822,25 €.

Die theoretisch erforderliche Einmalanlage per heute beträgt 187.965,80 € bei 5,00% Anlagezins. Annahme: Steuerpflichtiger Anteil am Ertrag 0,00%; Grenzsteuersatz 0,00%; Sparer-Pauschbetrag 0,00 €.

Die erforderliche, gleichbleibende Sparrate ab heute beträgt dann mtl. 931,39 € bei 5,00% Anlagezins. Wird die anfängliche Sparrate jährlich um 5% erhöht, beträgt diese ab heute 457,52 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme eines steuerpflichtigen Anteils am Ertrag von 0,00%.

Merke: Faktor Zeit heißt -Wenn man den Beginn des Sparens von 457,52 € um 12 Monate aufschiebt, beträgt der entgangene Vermögenszuwachs 77.592,14 €. Das entspricht 215,53 € täglich.

Wenn man statt der erforderlichen mtl. Sparrate in Höhe von 457,52 € mtl. „nur“ 200,00 € spart (bei einer Erhöhung um 6,00% pro Jahr), erreicht man das Zielkapital in Höhe von 1.036.822,25 € mit Alter 73. Zum Alter 65 kann man statt der 3.818,72 € mtl. dann 2.005,16 € entnehmen. Umso das Zielkapital zum Alter 65 trotzdem zu erreichen, benötigt man dann eine Rendite der Sparanlage von 8,842% p.a. bei einem steuerpflichtigen Anteil von 0,00%am Ertrag).

Die nachfolgenden Beispielberechnungen beinhalten folgende Kosten der Anlagen als Ausgabekosten (Agio):

  • Punkt 2, 3: Leibrentenkapital 0%
  • Punkt 5: Einmalanlage 0%
  • Punkt 6: Einmalanlage 0%
  • Punkt 7, 8, 10: Sparrate 0%

Wichtiger Hinweis: Bei allen finanzmathematischen Berechnungen handelt es sich um modellhafte Darstellungen. Renditeangaben erfolgen nur zur Berechnung der modellhaften Annahmen. Für Renditeangaben wird daher keine Gewähr übernommen. Es erfolgt keine steuerliche Beratung. Für steuerliche Beratungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Haftung – Vertraulichkeit:
Diese Auswertung ist ein unverbindliches Beispiel und Vorausschau. Sie basiert auf dem heutigen Datenstand und den für die Zukunft getroffenen Planungsannahmen. Änderungen in der Zukunft sind höchstwahrscheinlich und erfordern eine aktualisierte Planungsrechnung. Demnach muss die Haftung für den Eintritt der unverbindlichen Prognoseergebnisse und den damit getroffenen Anlageentscheidungen ausgeschlossen werden.

Ergebniszusammenfassung der Ruhestandsplanung für Herrn Sparsam

Ruhestandsplanung

1. Versorgungslücke unter Berücksichtigung der Inflation

Durch die Inflation verliert Ihr Geld an Wert. Die Kaufkraft sinkt. Um die heutige, gewünschte Kaufkraft von 2.000,00 € nach Berücksichtigung einer Teuerungsrate von jährlich 3,00% in 35 Jahren sicherzustellen, muss dann ein Betrag von 5.627,72 € mtl. zur Verfügung stehen. Da im Bsp. aus anderen Versorgungsquellen ca. 1.809,00 € vorhanden sind, reduziert sich die Versorgungslücke auf 3.818,72 €.

Ruhestandsplanung

2. Kapitalbedarf für eine gleichbleibende Rentenzahlung von 3.818,72 € mtl. .

Damit man ab Alter 65 für weitere 31 Jahre über einen mtl. Betrag von 3.818,72 € verfügen kann, muss zu Beginn des Ruhestandes ein Leibrentenkapital von 733.886,92 € vorhanden sein, das zu jährlich 5,00% angelegt wird. Durch die Rentenzahlung wird das Leibrentenkapital bis zum Alter 96 verzehrt.

3. Kapitalbedarf für eine steigende Rentenzahlung beginnend mit 3.818,72 € mtl. .

Um die Kaufkraft der Leibrente während des Ruhestandes möglichst zu erhalten, berücksichtigen wir eine jährlich um 3,00% steigende Leibrente. Das hierfür notwendige Leibrentenkapital, das zu Beginn des Verrentungszeitraums zu 5,00% angelegt werden muss, beträgt 1.056.822,25 €. Eine Rentendynamik von jährlich 3,00% wäre damit finanzierbar.

Steuerliche Annahme zu Punkt 2 und 3:
Der steuerpflichtige Anteil der Rente wird mit 0,00%; Grenzsteuersatz 0,00% angenommen. Dies ist zwar (vermutlich) irreal, soll aber die Möglichkeit der Nachrechnung vereinfachen und gilt nicht als verbindlich oder individuell. Maßgebend ist immer die zum zutreffenden Zeitpunkt Steuergesetzgebung.

Ruhestandsplanung

Ruhestandsplanung

Wichtiger Hinweis zur Rentendynamik in der Leibrentenphase gem. Punkt 3
Die angenommene Rentendynamik von 3,00%, erhöht in der Leibrentenphase ausschließlich die Leibrente, die ab Alter 65 zum Ausgleich der Versorgungslücke in Höhe von 3.818,72 € ermittelt wurde. Das insgesamt erforderliche Leibrentenkapital beträgt demnach 1.056.822,25 €. Wird in der Leibrentenphase ein Inflationsausgleich von 3,00% auf die Kaufkraft von 5.627,72 € ab Alter 65 gewünscht, so beträgt das benötigte Leibrentenkapital 1.209.802,83 €. Für das zusätzlich erforderliche Leibrentenkapital von 152.980,58 € ist bei einer Rendite von 5,00% eine Zielsparrate von weiteren 67,51 € in der Ansparphase erforderlich (Dynamik 5,00% p.a.).

Steuerliche Annahme: Steuerpflichtiger Anteil am Ertrag 0,00%; Grenzsteuer 0,00%; Sparer-Pauschbetrag 0,00 €

4. Vorhandenes Kapital zum Ruhestandsbeginn

Da mit Alter 65 bereits 20.000,00 € aus anderen Quellen zur Verfügung stehen, vermindert sich der erforderliche Kapitalbedarf von 1.056.822,25 € auf 1.036.822,25 €.

Ruhestandsplanung

5. Erforderliche Einmalanlage für ein Kapital von 1.036.822,25 €

Um das erforderliche Leibrentenkapital von 1.036.822,25 € zum Ruhestandsbeginn mit Alter 65 verfügbar zu haben, müsste man für die kommenden 35 Jahre ab heute 187.965,80 € zu 5,00% dauerhaft anlegen. Dann wäre keine weitere Ansparung erforderlich.

Sollte diese Anlagesumme zurzeit nicht zur Verfügung stehen, muss das benötigte Kapital von 1.036.822,25 € innerhalb der nächsten 35 Jahre, bis zum Beginn des Ruhestandes zum Alter 65 angespart werden.

Steuerl. Annahme zu Punkt 5: Steuerpfl. Anteil am Ertrag 0,00%; Sparer-Pauschbetrag 0,00 €

6. Berücksichtigung einer Einmalanlage per heute

Dieser Punkt entfällt, da keine Einmalanlage gewählt!

7. Ermittlung der konstanten Sparrate für ein Kapital von 1.036.822,25 €

Wenn man das mit Alter 65 erforderliche Leibrentenkapital von 1.036.822,25 € ansparen will, und man für die Dauer von 35 Jahren mit einem Anlagezins von netto 5,00% rechnet, beträgt die erforderliche gleichbleibende mtl. Sparrate 931,39 € ab heute.

8. Ermittlung der dynamischen Sparrate für ein Kapital von 1.036.822,25 €

Ebenso kann man das benötigte Leibrentenkapital von 1.036.822,25 € zum Alter 65 mit steigenden Raten dynamisch ansparen. Bei einer angenommenen Rendite von 5,00% und einer 1-jährlichen Erhöhung der Sparrate um 5,00%, beträgt die mtl. Anfangsrate 457,52 €.

Steuerliche Annahme zu Punkt 7 und 8: Steuerpflichtiger Anteil am Ertrag 0,00%; Sparer-Pauschbetrag 0,00 €

Ruhestandsplanung

9. Zeit verlieren bedeutet Geld verlieren oder sofortiger Spar-Beginn zahlt sich aus

Das benötigte Leibrentenkapital von 1.036.822,25 € soll in 35 Jahren (35 x 12 Monate) angespart werden. Wenn man den Beginn des Sparens von 457,52 € nur um 12 Monat(e) aufschiebt, beträgt der entgangene Vermögenszuwachs 77.592,14 €. Das entspricht 215,53 € täglich.

10. Was, wenn der benötigte Sparbeitrag nicht erbracht werden kann?

Vorgegebene, mögliche Beispiel-Wunschsparrate für das Sparziel von 1.036.822,25 €

Möchte man 200,00 € mtl. mit einer jährlichen Erhöhung um 6,00% alle 1 Jahre anlegen, um das Sparziel von 1.036.822,25 € zu erreichen, die Anlagerendite wird mit 5,00% angenommen, dann ändern sich die Planungsdaten.

Statt mit Alter 65 erreicht man das Sparziel mit Alter 73 (Faktor Zeit). Statt der Leibrente von mtl. 3.818,72 € stehen zum Alter 65 mtl. 2.005,16 € zur Verfügung (Faktor Leibrente) oder statt der gewählten Anlagerendite von 5,00% benötigt man eine Rendite von 8,842%.

Steuerliche Annahme zu Punkt 10: Steuerpflichtiger Anteil am Ertrag 0,00%; Sparer-Pauschbetrag 0,00 €

Die Berechnungen beinhalten folgende Kosten der Anlagen als Ausgabekosten (Agio):

  • Punkt 2, 3: Leibrentenkapital 0%
  • Punkt 5: Einmalanlage 0%
  • Punkt 6: Einmalanlage 0%
  • Punkt 7, 8, 10: Sparrate 0%

Haben Sie Zweifel an den Zahlen und der Beispielberechnung?

Dann prüfen Sie, was Sie vor 35 Jahren im Monat an Bruttoeinkommen hatten. Nun überlegen Sie, dass Sie dieses Einkommen heute netto zur Verfügung hätten und wie weit Sie mit diesem Einkommen Ihren jetzigen Lebensunterhalt – Essen + Trinken, Wohnen mit Strom, Heizung, Kleidung, KFZ, Versicherungen usw. bestreiten könnten?

Erkenntnis daraus:
Wer das alles rechtzeitig plant, bedenkt und danach vorausschauend handelt, wird sich mit Sicherheit an seinen Ruhestand lebenslang erfreuen können.

Wer sich so für eine Rentenvorsorge entscheidet und den Weg der „fachlich beratenen Begleitung“ wählt, entscheidet sich für eine sichere und transparente Möglichkeit.

Lassen Sie sich fachmännisch beraten: Zu einer fundierten Beratung über die Möglichkeiten einer Ruhestandsplanung gehört nicht nur eine Analyse des Kundenwunsches in der Leistungsphase (z.B. vererbbar, kapitalisierbar). Die Ergebnisse hängen deshalb sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab. Pauschalkriterien oder eine einseitige Betrachtung des Vorhabens genügen den Anforderungen nicht. Aufgrund der Komplexität des Produkts und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, Auswirkungen und Inanspruchnahme der Leistungen in der Rentnerphase benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse.

In Zweifelsfällen sollten Vermittler oder Kunden auf einen Spezialisten zugreifen und evtl. einen Steuerberater und / oder Rechtsbeistand hinzuziehen.

Die Arbeitskraft ist unser größtes Kapital. Damit erfüllen wir uns Wünsche und Ziele und sichern unseren Lebensstandard während des aktiven Arbeitslebens und für den (Un)Ruhestand. Natürlich geht jeder davon aus, dass sich daran auch nichts ändert. Riskieren Sie das Erreichte nicht durch "falsche Helfer!"

Wann sprechen wir darüber?
Sie sehen, wir haben viel vor. Von Beratern dürfen Sie mehr erwarten als von Produktverkäufern: Mehr Qualität, mehr Leistung und mehr Kundenorientierung. Es würde mich freuen, wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen. Denn nur gemeinsam sind wir stark.

Für weitere Informationen stehen Ihnen als Ansprechpartner die Mitglieder des Bundesverbandes Finanz-Planer e. V. gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie!

Sichern Sie sich die Vorteile einer unabhängigen Beratung mit herausragendem Ruf.

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Autor
Bruno Steiner
Anschrift
Bruno Steiner

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