Überblick
Seit 1981 beraten wir Mandanten aus dem Bereich Industrie, Mittelstand und vermögender Privatpersonen auf Honorarbasis.
Um optimale Beratungsergebnisse insbesondere im Bereich von Basel II und den Bestimmungen des MAK (Mindestanforderung an die Kreditvergabe) zu erzielen, beziehen wir von Beginn an die steuerlichen und juristischen Berater der Mandanten mit in die Konzeptionsphase ein.
Nachstehend erläutern wir unseren Tätigkeitsbereich mit einem Beispiel aus der Praxis.
Ein Wirtschaftsprüfer hat uns einen expandierenden Lebensmittelhersteller mit folgenden Eckdaten empfohlen:
Umsatz: € 11.000.000,00, Erweiterung für 2008 und 2009 auf € 18.000.000,00, Beschäftigte: ca. 86, weiterer Kreditbedarf für Expansion € 1.500.000,00.
Darlehensverbindlichkeiten: rund € 3.000.000,00 bei der Haupthausbankverbindung mit folgender Sicherheitenstellung:
Privathaus Firmeninhaber, Fabrikimmobilie Ehefrau Inhaber: € 3.500.000,00
Abtretung Geschäftsausstattung, Warenlager und Debitoren: € 3.500.000,00
Zuzüglich bestand eine Globalzession und die persönliche gesamtschuldnerische Haftung des GGF.
Die Hausbank teilte unserem Mandanten mit, dass man ja bereits alle verfügbaren Sicherheiten habe und deshalb keine Erweiterung der Kreditlinien um € 1.500.000,00 möglich sei.
Stattdessen empfahl die Hausbank einen Risikokapitalgeber der 50% des zu erwartenden Gewinnes in Höhe von ca. € 2.000.000,00 vereinnahmen wollte.
In Absprache mit dem steuerlichen Berater und dem Mandanten haben wir folgende Lösung erarbeitet:
- Installation von drei gleichwertigen Hausbankverbindungen mit jeweils € 500.000,00 Kontokorrentlinien
- Einsatz von fünf Leasingbanken für die Erweiterung des Maschinenparks mit insgesamt € 1.200.000,00
- Finanzierung der Fabrikimmobilie durch eine externe Hypothekenbank in Höhe von € 2.000.000,00
- Finanzierung von Umbauten in Höhe von € 300.000,00 am Betriebgebäude mit einer Geschäftsbank.
- Die gesamtschuldnerische Haftung des geschäftsführenden Gesellschafters wurde bei den Banken zu Position 1 und 4 auf € 700.000,00 begrenzt, und sind bei Position 2 und 3 gänzlich entfallen. Es bestehen keine Abtretungen von Geschäftsausstattung, Maschinenpark, Warenlager und Debitoren mehr. Die Privatimmobilie wurde lastenfrei gestellt. Die Betriebsimmobilie haftet nicht mehr für das Unternehmen. Im Hinblick auf den Ruhestand des Inhabers kann dieser den Betrieb, unabhängig von der Immobilie und umgekehrt, verkaufen.
Statt € 1.000.000,00 zuzüglich weiterer Kosten an die Beteiligungsgesellschaft zu zahlen, hat der Mandant für die Neuordnung seiner Darlehensverbindlichkeiten ca. € 85.000.00 an unser Haus und rund € 35.000,00 an die einbezogenen Steuer- und Rechtsberater bezahlt. Außerdem ist er immer noch der eigene Herr in seinem Unternehmen geblieben.
So wurde eine Lösung zum Wohle aller Beteiligten gefunden.
HYPOTHEKEN-INFORMATIONS-DIENST GMBH & CO KG
Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Finanzierung und Unternehmensnachfolge
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