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Bundesverband Finanz-Planer e.V. (BFP), Hoyersgang 63, 26122 Oldenburg, Deutschland, Telefon: 0441-1805238, Telefax: 0441-1805239

Der Verband - Historie

Gründung im Jahr 1984

Der heutige Bundesverband Finanz-Planer e.V. wurde im Sommer 1984 unter dem Namen "Bundesverband der Fachberater und Dozenten für angewandte Baufinanzierung e.V." gegründet. Ziel des Verbandes war es von jeher, "an der Errichtung eines Berufsbildes des unabhängigen Finanzberaters, der seine Auftraggeber gegen Entgelt berät", mitzuwirken (§ 2 der Satzung). Oder anders gesagt: Die Förderung der Beratung gegen Honorar!

Nach der ersten Satzungsänderung wurde der Name des Verbandes in Bundesverband Bau-Finanz-Berater e.V. (BFB) geändert, da der Schwerpunkt der Mitglieder vorwiegend im Bereich der Baufinanzierung angesiedelt war.

Eine zunehmende Zahl von Mitgliedschaftsinteressenten aus anderen Fachbereichen war schließlich der Anlass für eine weitere Satzungsänderung mit dem heutigen Namen des Verbandes: Bundesverband Finanz-Planer e.V. - Verband der unabhängigen Finanzexperten (BFP). Die Mitglieder des heutigen Verbandes sind somit in unterschiedlichen Bereichen tätig, haben aber eines gemeinsam: Sie haben sich verpflichtet, "die Finanzberatung zum Wohle des Kunden" durchzuführen.

Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft waren schon 1984 hoch angelegt und wurden bis heute stetig angepasst: Grundsätzlich können nur natürliche Personen Mitglied im BFP werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • hauptberufliche Tätigkeit als unabhängiger Experte oder Dozent im Bereich der Finanzberatung,
  • eine fachliche Qualifikation gemäß den Richtlinien des Verbandes (z. B. eine kaufmännisch / betriebswirtschaftlich orientierte, abgeschlossene Ausbildung),
  • eine mindestens dreijährige praktische Erfahrung im Bereich der Finanzberatung,
  • den Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden aufgrund unrichtiger Beratung sowie
  • den Nachweis, daß die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.

Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt werden, erwirbt ein Interessent aber zunächst nur eine Mitgliedschaft auf Probe, die mindestens ein Jahr andauert.

Die Vollmitgliedschaft - und damit das Recht, die Verbandsmitgliedschaft der Öffentlichkeit zu präsentieren - erhält ein Probemitglied erst, nachdem es zusätzlich eine verbandsinterne Leistungskontrolle bestanden hat. Diese Leistungskontrolle dient dazu, "... die jeweilige Fachkenntnis sicherstellen."