finanzplanung konkret 03/2009
Dienstag, 23. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Prof. Heinrich Bockholt
Herr Weber, 44 Jahre alt, schreitet zur BETA-Bank, die ihm einen lukrativen Ratenkredit zu 5,40% effektiv anbietet. Da die Kondition sehr attraktiv erscheint, lässt er sich das Angebot unterbreiten. Die Konditionen im einzelnen: Auszahlung des Darlehens netto: 12.000 €, Auszahlungskurs: 100%, Gebühren: keine, Feste Monatsrate nachschüssig: 227,91 €, Laufzeit des Kredites: 5 Jahre = 60 Monate, Restschuld am Ende der Laufzeit: 0,00 €, Effektiver Jahreszins: 5,39 %. In dem weiteren Bankgespräch wird Herrn Weber dringend empfohlen, eine Restsschuld- bzw. Risikolebensversicherung und eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen, damit er seine Familie gegen Risiken absichern kann. Der Versicherungsbeitrag würde einheitlich monatlich erhoben und die Rate um 39,07 € – also insgesamt auf 266,87 € – erhöhen. Im Darlehensvertrag wird diese Versicherung empfohlen, es steht aber nicht darin, dass der Vertragsabschluss davon abhängig gemacht wird. Im Vier-Augen-Gespräch wird Herrn Weber bedeutet, dass die BETA-Bank angesichts der Finanzkrise sich auch absichern müsse, ferner würde auch das Zahlungsrisiko von Herrn Weber minimiert. Ohne Risiko- LV wäre ein Kredit nicht drin. Als Finanzberater teilen Sie Herrn Weber mit, dass Sie aus Kulanzgründen bereit wären, einmal ohne Honorar die Angelegenheit zu analysieren. Folgende Aufgaben stehen an: 1. Kontrolle des Effektivzins ohne Risiko-LV 2. Berechnung des Gesamteffektivzinses mit Risiko-LV 3. Sind die Forderungen des § 6 PAngV (=Preisangabenverordnung) eingehalten worden? 4. Welche Vorgehen schlagen Sie Herrn Weber vor, wenn er doch einen Kredit mit Absicherung einkaufen will? [...]