Legale Effektivzinsmanipulation endlich abgeschafft
Effektivzins bei Immobilienkrediten mit Prolongation endlich "korrekt"

18.01.2013, der Artikel wurde veröffentlich durch: Heinrich Bockholt
Manchmal kommen erfreuliche Neujahrsgeschenke ganz leise daher. Der Bundesrat hat zum Jahreswechsel 2012/2013 eine wichtige Änderung im letzten Absatz des Anhangs des § 6 Preisangabenverordnung beschlossen, der mit den legalen Effektivzinsmanipulationen in der Immobilienfinanzierung mit Prolongationen endlich aufräumt. Die Möglichkeiten der Manipulation wurden teilweise im Sparkassensektor genutzt. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Der Bundesrat hat zum Jahreswechsel 2012/2013 eine wichtige Änderung im letzten Absatz des Anhangs des § 6 Preisangabenverordnung beschlossen, der mit den legalen Effektivzinsmanipulationen in der Immobilienfinanzierung mit Prolongationen endlich aufräumt...
Die Konditionen lauten wie folgt: Nettodarlehensbetrag: 100.000 € Auszahlungskurs: 100 % Gebundener Sollzins für 10 Jahre: 3,00 % Tilgungssatz bezogen auf 25 Jahre: 2,69 % Rate am Monatsende: 474,22 € Zins- und Tilgungsverrechnung: sofort Restschuld nach 10 Jahren: 68.667,18 € effektiver Jahreszinssatz: 3,04 % 1. Prolongation alt (=bis 31.12.2012) mit Folgesollzinssatz von 2% Die GAMMA-Bank behauptet, dass sie die Anschlussfinanzierung zu 1% über den derzeitigen Refinanzierungszins von 1% variabel darstellen kann...
2. Prolongation neu ab 1.1.2013 mit Folgesollzinssatz von 3,00 % Nach der Anlage zu § 6 Preisangabenverordnung (PAngV) II letzter Satz j) muss nun der Sollzinssatz genannt werden, „der sich aus dem Wert des vereinbarten Indexes oder Referenzzinssatzes zum Zeitpunkt der Berechnung des effektiven Jahreszinses ergibt“...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.

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VerbrKRL
Anfrage zur Verbraucherkreditrichtlinie

02.09.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Heinrich Bockholt
Anfrage an Dr. M. F., Mitglied des Bundestages: Nachdem nun die Umsetzung der VerbrKRL in deutsches Recht zum 11.6.2010 in Kraft getreten ist, möchten wir Sie gerne auf einige Problemkreise aufmerksam machen, die nun in der Praxis aufgetreten sind. Wir bitten Sie, diese Anfrage an das BMJ, das BMWi und BMELV zu senden und um eine diesbezügliche Antwort zu bitten, da wir Rechtssicherheit in diesem Gebiet benötigen bzw. Änderungen dazu vorschlagen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Unsere Anfrage: Wir bitten um eine klare Mitteilung des BMJ, wie die Effektivzinsrechnung gegenüber Verbrauchern bei Immobilienkrediten mit fester Sollzinsbindungsdauer innerhalb der Vertragslaufzeit und weiterer Prolongationen von Anfang an zu handhaben sind...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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