VerbrKRL
Anfrage zur Verbraucherkreditrichtlinie

02.09.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Heinrich Bockholt
Anfrage an Dr. M. F., Mitglied des Bundestages: Nachdem nun die Umsetzung der VerbrKRL in deutsches Recht zum 11.6.2010 in Kraft getreten ist, möchten wir Sie gerne auf einige Problemkreise aufmerksam machen, die nun in der Praxis aufgetreten sind. Wir bitten Sie, diese Anfrage an das BMJ, das BMWi und BMELV zu senden und um eine diesbezügliche Antwort zu bitten, da wir Rechtssicherheit in diesem Gebiet benötigen bzw. Änderungen dazu vorschlagen. Der Begriff ist in 4 Sätzen enthalten:
Gesamtkreditbetrag oder Gesamtaufwand wird als Summe aller Zahlungen eines Kredites definiert und zwar bei einem Kredit mit veränderlichem Sollzins Summe aller Zahlungen plus Restschuld nach einem Jahr mit gebundenem Sollzins über eine feste Sollzinsbindungsdauer Summe aller Zahlungen plus Restschuld Pflichtangabe der Restschuld bei einem Kredit mit einem gebundenen Sollzins am Ende der Sollzinsbindungsdauer...
Sollzinsrate pro Monat: 500,00 € Restschuld nach 10 Jahren: 75.458,37 € Summe aller Zahlungen ohne Restschuld: 60.000 € Summe aller Zahlungen plus Restschuld (Gesamtbetrag gemäß VKG): 135.458,37 € effektiver Jahreszins bezogen auf die 10 Jahre: 4,07%     wahrscheinliche Vertragslaufzeit des Darlehens bei einem Sollzins von 4,00% und 2% Tilgung (Rate 500,00 €): 330,13 Monate = 27,51 Jahre damit wahrscheinliche Restlaufzeit nach der 1. Sollzinsbindungszeit: 210,13 Monate = 17,51 Jahre dann Effektivzins: 4,07%     angenommener Sollzins ab 11 Jahr: 3,5% angenommene Rate weiter: 500,00 € neue Restlaufzeit: 199,19 Monate = 16,6 Jahre neuer Effektivzins über die gesamte Vertragslaufzeit von 319,19 Monate = 26,6 Jahre: 3,90%     angenommener Sollzins ab 11...
Unser Vorschlag: Die Effektivzinsangaben über die erste Sollzinsbindungsdauer hinaus werden abgeschafft...
Unsere Anfrage: Wir bitten um eine klare Mitteilung des BMJ, wie die Effektivzinsrechnung gegenüber Verbrauchern bei Immobilienkrediten mit fester Sollzinsbindungsdauer innerhalb der Vertragslaufzeit und weiterer Prolongationen von Anfang an zu handhaben sind...
Der Begriff ist in weiteren 4 Sätzen enthalten.

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