Altersvorsorge
Riestern - lohnt es sich oder nicht?

02.12.2014, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Wer sich mit Altersvorsorge beschäftigt, besonders mit „Riestern“, den kann der Verwaltungsirrsinn und Bürokratismus schon zum Verzweifeln bringen und fördert solches Ablehnungsverhalten. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Dass es sich lohnen kann, zeigt nachfolgender Auszug zur Renditeberechnung (Sparbeginn 12/2008) eines realen Sparvertrages...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

Weiterlesen ...

An Azubis und Azubi(e)nen sowie deren Eltern
Vermögenswirksame Leistungen - was ist das und wie anlegen?

08.09.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Mehrere hunderttausend Jugendliche beginnen jedes Jahr mit einer Berufsausbildung. Viele haben dann einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Aber was ist das, wie geht das und wie anlegen? Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
: Bausparen: Überweisung auf einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse wohnwirtschaftliche Verwendung wie Wohnbauspar- oder Darlehensvertrag Verwendung für den Ersterwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften ( Vorsicht: Bei einigen Sparformen handelt es sich um spekulative Anlagen bei denen auch ein Totalverlust des Kapitals möglich ist) Beteiligungssparen: Anlage in deutschen oder ausländischen Investmentfonds Anlage im Unternehmen des Arbeitgebers oder in dessen Muttergesellschaft (betriebliche Beteiligung), und zwar für Aktien oder Wandelschuldverschreibungen, Genussscheine, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, GmbH-Geschäftsanteile, stille Beteiligungen, Genossenschaftsanteile, Darlehensforderungen Erwerb von Anteilen an Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen ("Mitarbeiterbeteiligungsfonds") Anlage in fremden Unternehmen (außerbetriebliche Beteiligung), und zwar für börsennotierte Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Genussscheine und Genossenschaftsanteile an einer Genossenschaftsbank oder an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft, die seit mindestens drei Jahren im Genossenschaftsregister eingetragen ist Kontensparen: Überweisung auf einen Sparvertrag bei einem Kreditinstitut und Lebensversicherungssparen (hier gibt es keine Arbeitnehmer-Sparzulage...
= rechnerische Zuteilung in ca. 70 Jahren; Sollte wohl ein Geschenkbausparvertrag für die zukünftigen Urenkel werden...
Ebenso nach Abschluss der Ausbildung und übersteigen der Einkommensgrenzen oder bei Bausparvertragsabschluss nach dem 25...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.

Weiterlesen ...

Eltern aufgepasst!
Vermögensbildung und Versicherungen (nicht nur) für Auszubildende (Azubis)

30.06.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Im August ist es wieder soweit: Der Eintritt ins Berufsleben ist da und die Berufsausbildung oder das Studium beginnt. Mit diesem Lebensabschnitt kommt viel Neues auf den Berufsanfänger zu. Nun erreicht das Thema "Versicherungen" Auszubildende und Studenten, denn sie müssen sich nun zum ersten mal für eine eigene, gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Wundern Sie sich nicht, wie intensiv sich auch gerade die privaten Versicherungsunternehmen demnächst um diese Zielgruppe bemühen. Bevor "X von der U-Versicherung" nachdrücklich an Ihrer Tür läutet, sollten Sie sich neutral informieren. Viele wichtige Hinweise habe ich hier schon zusammengestellt. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Was nützt ein Sparvertrag, wenn kein Einkommen zum Sparen mehr da ist...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

Weiterlesen ...

Ruhestandsplanung
Wohlstand oder Versorgungslücke im Alter

07.04.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Ruhestandsplanung: Wunsch: Der Ruhestand soll in 35 Jahren im Alter von 65 Jahren beginnen. Die Kaufkraft im Ruhestand soll dem heutigen Nettoeinkommen bzw. mtl. Einnahmen von 2.000,00 € entsprechen. Bei einer Teuerungsrate von 3,00% benötigen man dann 5.627,72 € an mtl. Einnahmen. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie einem bestehenden Sparvertrag (VL p.m. 40 €) rechnet Herr Sparsam zukünftig bereits mit 1.809,00 € an mtl. Einnahmen. Somit verbleibt eine Versorgungslücke von mtl. 3.818,72 € zum Alter 65, die durch eine Rentenzahlung ausgeglichen werden muss. Diese mtl. Einnahme soll dann für weitere 31 Jahre (bis Alter 96) zur Verfügung stehen. Anschließend sollen noch 0,00 € an Restkapital verbleiben. Daraus ergibt sich dann ein erforderliches Leibrentenkapital zu Beginn der Leibrentenphase von 733.886,92 € bei 5,00% Anlagezins. Aufgrund der nicht stehen bleibenden Kostensteigerungen auch als Rentner ist eine dynamische Einnahmensteigerung ab Ruhestandsbeginn von 3,00% für jedes Jahr gewünscht. Daraus folgt: Das erforderliche Vermögen zu Beginn der Rentenphase beträgt 1.056.822,25 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme, dass keine Steuern auf die Einkünfte fällig werden. Aus anderen Quellen stehen noch 20.000,00 € Barkapital zum Alter 65 zur Verfügung. Das aufzubauende Vermögen beträgt demnach noch 1.036.822,25 €. Die theoretisch erforderliche Einmalanlage per heute beträgt 187.965,80 € bei 5,00% Anlagezins. Annahme: Steuerpflichtiger Anteil am Ertrag 0,00%; Grenzsteuersatz 0,00%; Sparer-Pauschbetrag 0,00 €. Die erforderliche, gleichbleibende Sparrate ab heute beträgt dann mtl. 931,39 € bei 5,00% Anlagezins. Wird die anfängliche Sparrate jährlich um 5% erhöht, beträgt diese ab heute 457,52 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme eines steuerpflichtigen Anteils am Ertrag von 0,00%. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie einem bestehenden Sparvertrag (VL p...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

Weiterlesen ...

Kontakt
Wie können wir Ihnen helfen? Senden Sie uns eine Nachricht.
Ihre Daten sind uns sehr wichtig. Diese werden daher ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Einer Verwendung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.