Rente
Rentenerhöhung - Einkommensteuer fällig?

15.06.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Ab 01. Juli 2011 werden Rentner wenig mehr Geld erhalten. Bei den meisten weicht die Freude über das Mehr an Rente schnell einer Verunsicherung, denn in den Medien ist überall zu hören, zu sehen oder zu lesen, die Rentenerhöhung sei voll steuerpflichtig und viele Rentner müssten sogar bis zurück zum Jahr 2005 Steuern nachzahlen. Dies ist teilweise richtig, aber nicht jede Rente oder deren Erhöhung führt zu einer Steuerzahlung. Rentner erhalten ab 01. Juli 2011 eine Erhöhung Ihrer Rente in Höhe von sagenhaften brutto 0,99%. Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Dies hat kaum Auswirkungen auf den Geldbeutel, dafür umso mehr auf die Steuern und Sozialabgaben. Rechnet man den Kaufkraftverlust / die Teuerungsrate sowie die zunehmenden Belastungen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern hinzu, sind die Rentner seit dem Jahr 2000 eindeutig auf der Verliererseite. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Beiträge an die Sozialkassen müssen Riester-Rentner nicht abführen wenn der Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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Förderanträge
Riester-Sparer und das Problem der Formularflut zu den Verträgen und Zulagen

09.11.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Viele Sparer vergessen, die staatlichen Zulagen für ihre Riester-Verträge zu beantragen oder Änderungen mitzuteilen und verlieren damit Geld. Die maximale staatliche Grundzulage für alle Formen des Riester-Sparens beträgt pro förderberechtigter Person 154 € jährlich, für jedes dem Haushalt zugehörige kindergeldberechtigte Kind kommen 185 € hinzu. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sind es 300 €. Allerdings ist die volle Förderung nur für jene Sparer abrufbar, die mindestens vier Prozent des um die Zulage geminderten rentenversicherungspflichtigen Bruttojahreseinkommens einzahlen. Ansonsten werden die staatlichen Zulagen anteilig gekürzt. Allerdings gibt es immer wieder Neuerungen bei den Förderanträgen. Diese werden immer zum Jahresanfang zugesandt. Dann sollten sie auf Vollständigkeit überprüft, evtl. ergänzt oder mit den aktuellen Änderungen wie z.B. led., verh., alleinstehend, (weiteres) Kind geboren usw. vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben an das Vertragsinstitut geschickt werden. Auch ein gestellter Dauerzulagen-Antrag entbindet nicht von der Prüfung. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Dies ist notwendig, weil der sozialversicherungsrechtliche Status (z.B. "pflichtversichert" oder "freiwillig versichert" in der gesetzlichen Rentenversicherung) oder der Kindergeldbezug für die Gewährung der Zulagen von Bedeutung ist und leider oftmals Fehler beim Ausfüllen bzw. der Aktualisierung der Zulagenanträge unterlaufen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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Wissen macht sich bezahlt
Sozialversicherungspflicht: Versicherungspflicht für Selbständige?

07.08.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Sozialversicherungspflicht: Versicherungspflicht für Selbständige? Riester-Förderung - Rückzahlung bei mitarbeitenden Angehörigen? Nicht nur Lücken in der Sozialversicherung für Selbständige und deren Angehörige sind denkbar. Sie werden dann auch eine Förder-Falle? Woran sollen wir Bürger als Laien - und Berater sowie Vermittler - noch denken, um die Fehler der Behörden und deren angeblicher Experten sowie den Lücken in den Gesetzen, nicht ausbaden zu müssen? Das erfahren Sie hier! Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Nicht zulagenberechtigter Personenkreis und nicht anspruchsberechtigt : nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Das heißt: Wer als „vermeintlich versicherungspflichtiger“ einen Riestervertrag abgeschlossen und für sich und seinen Partner Zulagen und / oder Steuererstattungen erhalten hat, muss diese zurückzahlen , wenn er als „nachträglich festgestellter, nicht rentenversicherungspflichtiger“ sich nicht rückwirkend als freiwillig Pflichtversicherter einstufen lassen kann oder lässt...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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Gesundheit ist unbezahlbar
Unfallkrankentagegeld (UKT) oder Unfallkranken(haus)tagegeld (UKHT) versus Krankentagegeld (KT) - wo ist der Unterschied? Was bedeutet Erwerbsminderung (EM) bzw. Berufsunfähigkeit (BU)?

02.07.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Wer als pflichtversicherter Arbeitnehmer krank wird, hat die ersten 42 Tage keine finanziellen Einbußen. Dauert die Krankheit aber länger als sechs Wochen, erhält er keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld. Dieses ist aber wesentlich geringer, als der vorherige Nettoverdienst. Dabei kommt eine Krankheit, die länger als sechs Wochen dauert, häufiger vor als manche denken. Sie muss aber nicht zwangsläufig zu einer Berufsunfähigkeit führen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Wer als pflichtversicherter Arbeitnehmer krank wird, hat die ersten 42 Tage keine finanziellen Einbußen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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Informationen für Rentner und solche, die es werden wollen
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung im Ruhestand?

25.05.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Rentner lassen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich in die Gruppen der pflicht-, familien- und freiwillig versicherten Rentner einteilen. Für die (willkürliche und ungerechte) Beitragsbemessung zur Krankenversicherung werden, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die folgenden Einkommen eines Rentners berücksichtigt: Einkommen aus gesetzlicher Rente, zum Beispiel Hinterbliebenenrenten, andere Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrente, private Rentenversicherung, Einkommen aus selbständiger Arbeit, zum Beispiel Erträge aus Stromeinspeisung (Photovoltaik). Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Für pflichtversicherte Rentner werden der Beitragsberechnung nur die Renten, Versorgungsbezüge und ein evtl. vorhandenes Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit zugrunde gelegt...
Pflichtversicherte Die Beiträge zur Krankenversicherung werden aus dem Einkommen des Rentners entrichtet und hängen vom allgemeinen Beitragssatz der Krankenkasse ab...
Für Pflichtversicherte übernehmen die Rentenversicherungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund, früher BfA, LVA u.a...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.

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Vergleich bAV VL
Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksam sparen - Ob sich das tatsächlich lohnt?

11.01.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VWL), fast jeder erhält dazu einen tariflichen oder freiwilligen Arbeitgeberzuschuss. Anlagemöglichkeiten sind Banksparpläne, Investmentfonds, Versicherungen, Bausparverträge, direkte wohnwirtschaftliche Verwendung (wird selten angeboten, weil damit keine Provisionen und Gebühren kassiert werden können), bAV und "Riestern". Nachteil: Auf den VL-Sparbetrag – maximal 40 € im Monat p. P. (pro Person / Arbeitnehmer) – fallen individuell evtl. Steuern und Sozialabgaben an. Fließt der Betrag für die vermögenswirksamen Leistungen dagegen in die betriebliche Altersversorgung, landet er ohne Abzüge beim Anlageinstitut. Wieviel dabei auf dem Konto des Sparers ankommt, bleibt das Geheimnis der Anbieter. Neben der Steuerfreiheit entfallen die Abgaben zur Sozialversicherung. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
voller Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf die bAV-Rente für pflichtversicherte Rentner in der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) individuelle, volle Besteuerung der bAV-Rente kein Insolvenzschutz Probleme bei einem Arbeitgeberwechsel und evtl. geringes bis kein Guthaben zur Übertragung Zitat: „Große Risiken sieht der Kölner Wirtschaftswissenschaftler Eckart Bomsdorf in der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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Wann sprechen wir darüber?
Altersvorsorge für Frauen

11.08.2009, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Drei Viertel der heute 30 bis 55-jährigen Frauen werden im Alter nicht das Einkommen haben, das ihrem Bedarf entspricht. Die Ergebnisse von wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass bei Frauen die Lücke zwischen Bedarf und Wirklichkeit noch größer ist als bei Männern." Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
"Nur 24 Prozent der pflichtversicherten Frauen haben, wenn man gesetzliche und private Formen der Altersvorsorge berücksichtigt, ausreichend vorgesorgt...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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