Wohn-Riester - Die Förderung für das eigene Zuhause

Laden Sie sich den Flyer (PDF) über Wohn-Riester durch Anklicken der oberen Grafik herunter.
Das Eigenheimrentengesetz regelt, dass auch in
Riesterprodukten angespartes Kapital für die
Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum,
zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen oder
eigentumsähnlichen Dauerwohnrechten verwendet
werden darf. Auch zur Entschuldung einer
selbstgenutzten Immobilie bei Eintritt ins
Rentenalter darf das Kapital genutzt werden.
Der weitaus größere Vorteil für Sie liegt jedoch in
der sofortigen Einbeziehung der Riester-Zulage als
Bestandteil für die Finanzierung einer
selbstgenutzten Immobilie.
Zum einen besteht die Möglichkeit, die
Riester-Zulage anzusparen und Jahre später als
Sondertilgung in die Finanzierung einzubeziehen.
Zum anderen kann man die Riesterzulage auch
sofort als jährliche Tilgungsleistung erhalten, um die
Restschuld direkt abzubauen, Sie sparen Zinsen
und die Laufzeit der Finanzierung verkürzt sich.
Wie auch in der “normalen” Riester-Rente besteht
zusätzlich durch einen Sonderausgabenabzug die
Möglichkeit, die Steuerlast zu senken.
Förderberechtigter Personenkreis
unmittelbar und damit uneingeschränkt
förderfähig sind u.a.:
- sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- rentenversicherungspflichtige Selbständige
- Kindererziehende für die ersten 3 Lebensjahre
- Bezieher von Lohnersatzleistungen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Landwirte
- Beamte, Richter und Berufssoldaten
- EM-Rentner
mittelbar, d.h. indirekt förderberechtigt sind:
- Ehepartner ohne rentenversicherungspflichtiges
Einkommen von förderberechtigten Personen
Hierzu zählen z.B. der selbständige
Ehepartner oder Hausfrauen
nicht förderberechtigt sind:
- freiwillig Rentenversicherte
- Selbständige, Freiberufler
Objektvoraussetzungen
Das Objekt muss sich in der EU befinden und nach
dem 31.12.2007 erworben bzw. erbaut worden sein.
Es werden nur selbstgenutzte Immobilien gefördert.
Der Zulagenberechtigte muss Eigentümer oder
Miteigentümer der Immobilie sein.
Riester-Zulage
154 EUR pro Person
185 EUR für Kinder bis Ende 2007 geboren
300 EUR für Kinder ab 2008 geboren
Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, erhalten einmalig den sogenannten
Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.
Voraussetzung für die o.g. Förderung ist, dass vom
rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen
mindestens 4 % in ein Riester-Produkt
gezahlt werden, maximal 2.100 € pro Jahr.
Beispiel
Ehepaar, Alter 38 Jahre, 2 Kinder geb. 2005 und
2009
Zulage im ersten Jahr: 793,00 €
Zulage gesamt: 20.009,00 €
(abhängig vom Riesterprodukt und Laufzeit)
Wohnförderkonto
Für die Zeit der Ansparphase bis zum
Renteneintrittsalter wird ein sogenanntes
Wohnförderkonto geführt.
Auf dieses „fiktive“ Konto werden sämtliche
Tilgungsbeiträge bis zu 2.100 € (Zulage +
Eigenanteil) verbucht und jährlich um 2 Prozent
erhöht.
Mit Rentenbeginn (60-67 Jahre) muss das
Wohnförderkonto aufgelöst werden. Es besteht die
Wahl zwischen der Sofortbesteuerung und der
nachgelagerten Besteuerung.
Entscheiden Sie sich für die nachgelagerte Besteuerung, wird das
Wohnförderkonto anteilig bis zum 85. Lebensjahr besteuert.
sofortige Besteuerung, bei sofortiger Besteuerung erhält man einen Nachlass von 30%.
Störfälle
Sollten Sie Ihre Immobilie nicht bis zum
Renteneintritt selbst nutzen, spricht man von sog.
Störfällen.
Diese können z.B. durch Umzug, Vermietung,
Veräußerung, Scheidung oder Tod entstehen und
haben Steuernachzahlungen zur Folge, die sich
aber zum Teil vermeiden lassen.
Ihr Vorteil eines Wohn-Riester-Beraters
Sie erhalten den Rat eines unabhängigen Beraters
zur Wohn-Riester-Förderung und führen ein
ausführliches Gespräch über Vor- und Nachteile.
Das Gespräch wird in einem Protokoll festgehalten
und Sie nehmen eine nachvollziehbare
Dokumentation mit nach Hause.
Ihre Vorteile unserer Finanz-Experten
- verfügen über kaufmännische Kenntnisse und
Fertigkeiten
- besitzen fundierte Fachkenntnisse im
Bereich der jeweiligen Tätigkeit
- können eine mehrjährige praktische
Berufserfahrung nachweisen
- geben klar zu erkennen, von wem sie ihr Einkommen beziehen
- klären über ihre Ab- und Unabhängigkeit von einzelnen oder
mehreren Produktgebern auf
- konkretisieren zu Beginn der Beratung ihre Aufgaben, Ziele und den Aufwand
- haben eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
- drängen nicht zum Vertragsabschluss
- geben Auskunft über Referenzen
- gehören einem unabhängigen Berufsverband an