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Wohn-Riester - Die Förderung für das eigene Zuhause

Download Wohn-Riester-Flyer

Laden Sie sich den Flyer (PDF) über Wohn-Riester durch Anklicken der oberen Grafik herunter.

Das Eigenheimrentengesetz regelt, dass auch in Riesterprodukten angespartes Kapital für die Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum, zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen oder eigentumsähnlichen Dauerwohnrechten verwendet werden darf. Auch zur Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie bei Eintritt ins Rentenalter darf das Kapital genutzt werden. Der weitaus größere Vorteil für Sie liegt jedoch in der sofortigen Einbeziehung der Riester-Zulage als Bestandteil für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie.

Zum einen besteht die Möglichkeit, die Riester-Zulage anzusparen und Jahre später als Sondertilgung in die Finanzierung einzubeziehen. Zum anderen kann man die Riesterzulage auch sofort als jährliche Tilgungsleistung erhalten, um die Restschuld direkt abzubauen, Sie sparen Zinsen und die Laufzeit der Finanzierung verkürzt sich.

Wie auch in der “normalen” Riester-Rente besteht zusätzlich durch einen Sonderausgabenabzug die Möglichkeit, die Steuerlast zu senken.


Förderberechtigter Personenkreis

unmittelbar und damit uneingeschränkt förderfähig sind u.a.:

  • sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • Kindererziehende für die ersten 3 Lebensjahre
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Landwirte
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten
  • EM-Rentner

mittelbar, d.h. indirekt förderberechtigt sind:

  • Ehepartner ohne rentenversicherungspflichtiges Einkommen von förderberechtigten Personen
    Hierzu zählen z.B. der selbständige Ehepartner oder Hausfrauen

nicht förderberechtigt sind:

  • freiwillig Rentenversicherte
  • Selbständige, Freiberufler

Objektvoraussetzungen

Das Objekt muss sich in der EU befinden und nach dem 31.12.2007 erworben bzw. erbaut worden sein. Es werden nur selbstgenutzte Immobilien gefördert. Der Zulagenberechtigte muss Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sein.

Riester-Zulage

154 EUR pro Person
185 EUR für Kinder bis Ende 2007 geboren
300 EUR für Kinder ab 2008 geboren

Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig den sogenannten Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung für die o.g. Förderung ist, dass vom rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen mindestens 4 % in ein Riester-Produkt gezahlt werden, maximal 2.100 € pro Jahr.

Beispiel

Ehepaar, Alter 38 Jahre, 2 Kinder geb. 2005 und 2009

Zulage im ersten Jahr: 793,00 €
Zulage gesamt: 20.009,00 €
(abhängig vom Riesterprodukt und Laufzeit)

Wohnförderkonto

Für die Zeit der Ansparphase bis zum Renteneintrittsalter wird ein sogenanntes Wohnförderkonto geführt.

Auf dieses „fiktive“ Konto werden sämtliche Tilgungsbeiträge bis zu 2.100 € (Zulage + Eigenanteil) verbucht und jährlich um 2 Prozent erhöht.

Mit Rentenbeginn (60-67 Jahre) muss das Wohnförderkonto aufgelöst werden. Es besteht die Wahl zwischen der Sofortbesteuerung und der nachgelagerten Besteuerung.

Entscheiden Sie sich für die nachgelagerte Besteuerung, wird das Wohnförderkonto anteilig bis zum 85. Lebensjahr besteuert. sofortige Besteuerung, bei sofortiger Besteuerung erhält man einen Nachlass von 30%.

Störfälle

Sollten Sie Ihre Immobilie nicht bis zum Renteneintritt selbst nutzen, spricht man von sog. Störfällen.
Diese können z.B. durch Umzug, Vermietung, Veräußerung, Scheidung oder Tod entstehen und haben Steuernachzahlungen zur Folge, die sich aber zum Teil vermeiden lassen.

Ihr Vorteil eines Wohn-Riester-Beraters

Sie erhalten den Rat eines unabhängigen Beraters zur Wohn-Riester-Förderung und führen ein ausführliches Gespräch über Vor- und Nachteile.

Das Gespräch wird in einem Protokoll festgehalten und Sie nehmen eine nachvollziehbare Dokumentation mit nach Hause.

Ihre Vorteile unserer Finanz-Experten

  • verfügen über kaufmännische Kenntnisse und Fertigkeiten
  • besitzen fundierte Fachkenntnisse im Bereich der jeweiligen Tätigkeit
  • können eine mehrjährige praktische Berufserfahrung nachweisen
  • geben klar zu erkennen, von wem sie ihr Einkommen beziehen
  • klären über ihre Ab- und Unabhängigkeit von einzelnen oder mehreren Produktgebern auf
  • konkretisieren zu Beginn der Beratung ihre Aufgaben, Ziele und den Aufwand
  • haben eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
  • drängen nicht zum Vertragsabschluss
  • geben Auskunft über Referenzen
  • gehören einem unabhängigen Berufsverband an