Nun ist es amtlich. Nachdem der Landtag von Baden-Württemberg am 26.10.2011 das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer beschlossen hat, steigt dieser Steuersatz von 3,50 % auf 5,00 %.
Die Verkündung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg ist für den 4.11.2011 vorgesehen, sodass die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg mit Wirkung zum 5.11.2011 in Kraft treten wird.
Das bedeutet beispielsweise, bei einem Immobilienerwerb in Höhe von 250.000 €, eine steuerliche Mehrbelastung von 3.750,00 €. Eine Menge Geld, für all diejenigen, die mit knappen finanziellen Ressourcen Ihren Objekterwerb finanzieren müssen.
Damit hat Baden-Württemberg neben Brandenburg und Nordrhein-Westfalen derzeit den höchsten Grunderwerbsteuersatz mit 5,00 % in Deutschland.
In den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersaschen, Saschen-Anhalt und das Saarland beträgt der Satz für die Grunderwerbsteuer jeweils noch 4,50 %.
In den übrigen Bundesländern liegt dieser Steuersatz aktuell noch bei 3,50 %, wobei Schleswig-Holstein bereits für das Jahr 2013 eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer plant.
Fazit: Schlechtere Zeiten sind angebrochen für alle "Häuslebauer im Ländle" und das bei relativ hohen Grundstücks- und Immobilienpreisen.
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