03.11.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Hermann Hübner
Nun ist es amtlich. Nachdem der Landtag von Baden-Württemberg am 26.10.2011 das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer beschlossen hat, steigt dieser Steuersatz von 3,50 % auf 5,00 %. Die Verkündung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg ist für den 4.11.2011 vorgesehen, sodass die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg mit Wirkung zum 5.11.2011 in Kraft treten wird. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Damit hat Baden-Württemberg neben Brandenburg und Nordrhein-Westfalen derzeit den höchsten Grunderwerbsteuersatz mit 5,00 % in Deutschland...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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