Investitionen zur Altersvorsorge und Einkommenssicherung - Stolperfalle Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung
Wer den Aussagen unserer Politiker, z.B. „Die Renten sind sicher“, inzwischen ergänzt um „nicht ausreichend“, für ein finanziell sorgenfreies Rentnerdasein Glauben schenkt und deshalb der Aufforderung zur privaten Altersvorsorge nachkommt, erlebt in der Praxis häufig eine Enttäuschung.
Viele Menschen beanspruchen aus verschiedenen, meist gesundheitlichen, Gründen die vorgezogene Altersrente. Sie gehen also nicht erst mit dem 65.Lebensjahr oder ab Jahrgang 1947 mit 65+X, sondern bereits frühestmöglich in Rente. Dafür nehmen sie in Kauf, dass pro Monat, in dem die Rente früher in Anspruch genommen wird, lebenslang die Rente um 0,3 % lebenslang gekürzt wird. Viele bedenken auch nicht, dass die für diese Zeit fehlenden Beiträge und Beitragszeiten zusätzlich den Rentenanspruch mindern. So kommen schnell bis zu rd. 1/3 weniger Rente zusammen.
Ein Nebenjob oder Nebeneinkünfte müssen her. Allerdings wird die Euphorie sofort wieder gedämpft, wenn man sich umgehend, sachlich qualifiziert und sofort informiert.
Ein Rentner darf erst mit Beginn seiner Regelaltersrente unbegrenzt zur Rente hinzu verdienen. Sonst wird ihm der Verdienst auf die Rente angerechnet und diese gekürzt. Bis zur Regelaltersrente kann der Rentner (seit 2013) bis zu 450 € mtl. hinzu verdienen!
Hierzu zählen nicht nur Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, sondern auch aus selbständiger Arbeit bzw. einem Gewerbebetrieb (d.h. der Gewinn vor Steuer = positive Einkünfte). Als Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb werden so auch die positiven Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage eingestuft, die mittlerweile viele Menschen auf dem Dach installiert haben.
Diese positiven Einkünfte werden also voll auf die Hinzuverdienstgrenze angerechnet.
Sollte sich die Photovoltaikanlage bei Verheirateten auf einem nur einem Ehepartner gehörenden, selbstgenutzten Eigenheim befinden, so ist dies für den anderen Ehegatten als "Ruheständler" unschädlich.
Bei anderen Eigentumsverhältnissen als je zur Hälfte des selbstgenutzten Eigenheims entfällt im Regelfall der anteilige Überschuss auf den "Frührentner". Es sind aber auch andere Gestaltungsmöglichkeiten möglich.
Gleichzeitig werden neben dem Steueranteil auf den Ertragsanteil der Rente für diese zusätzlichen und alle weiteren Einkünfte der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig bis zur BBG (nicht privat krankenversicherte) sowie die anteilige Einkommen-, evtl. Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Haben Sie etwa noch Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Freibetrag und aus Vermietung und Verpachtung? Dann sollten wir uns dringend unterhalten.
Wer sich nicht rechtzeitig schlau macht oder schlau machen lässt für die richtige Gestaltung seines Vermögens und seiner Einnahmen, hat keine zusätzliche Altersversorgung, sondern zahlt sogar noch drauf!
Die Ergebnisse hängen sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab. Pauschalkriterien genügen den Anforderungen nicht.
Aufgrund der Komplexität des individuellen Bedarfs sowie der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse.
In allen Fällen sollte der Ratsuchende auf einen unabhängigen, neutralen Spezialisten zurückgreifen um Fehler bei der Wahl und Gestaltung seiner Vorsorge zu vermeiden und evtl. einen Steuerberater für die steuerliche Seite hinzuziehen. Berater gegen Honorar bieten hier die Möglichkeit, dass die Kundeninteressen wahrgenommen und vertreten werden und zur passenden Form und den passenden Produkten in der finanziellen Vorsorge führen.
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