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Eltern aufgepasst!

Krankenversicherungsbeiträge von Azubis

Der Artikel wurde am 26. April 2011 von Finanzberater Bruno Steiner - Fachbüro für angewandte Baufinanzierung veröffentlicht.

Nach Auskunft des „Bayerische Landesamt für Steuern“ wird es zu folgender Anfrage in Bälde ein klärendes Schreiben für die Finanzämter geben:

Azubis in einem Ausbildungsbeschäftigungsverhältnis (unabhängig vom Alter) zahlen aus ihren Einnahmen Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Aufwendungen können bei den Eltern bzw. Elternteilen (z. Bsp. getrennt lebend) entsprechend dem zustehenden Anteil am Kinderfreibetrag im Rahmen der Sonderausgaben (Krankenversicherungsbeiträge zur Grundversorgung) geltend gemacht werden

Wenn

  • die Steuererklärungdes Azubi bereits erstellt wurde:
    1. Sollten diese Beiträge bereits beim Azubi in dessen Steuererklärung erklärt worden sein und eine steuerliche Entlastung beim Kind erfahren haben, scheidet der nachträgliche Ansatz bei den Eltern aus.
    2. Ergibt sich nach Wegfall der Krankenversicherungsbeiträge beim Azubi keine steuerliche Auswirkung, so können diese bei der Steuererklärung der Eltern / -teile im Rahmen der Sonderausgaben geltend gemacht werden.
  • die Steuererklärung des Azubis nicht erstellt wurde bzw. wird

    Man fügt der Steuererklärung der Eltern / -teile eine Kopie der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (heißt so, obwohl aus Papier) bei und trägt die vom Kind einbehaltenen / bezahlten KV-Beiträge in der Anlage "Vorsorgeaufwand" ein.

  • Der (noch nicht rechtskräftige) Steuerbescheid der Eltern liegt bereits vor

    Man schreibt an das Finanzamt und beantragt die nachträgliche Berücksichtigung (Einspruch gegen oder Antrag auf schlichte Änderung des Bescheides) und belegt die geltend gemachten KV-Beiträge anhand einer Kopie der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

Beiträge zur Sozialversicherung in der Anlage "Kind" werden erst bei volljährigen Kindern abgefragt. Bei allen Kindern unter 18 Jahren muss man also nachprüfen, wieweit die Vorgaben zutreffen. Ist das Kind in Ausbildung o. ä. oder einfach familienversicherter Schüler.

Erkenntnis daraus

Zu einer fundierten Beratung über die Möglichkeiten der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, Auswirkungen und Inanspruchnahme der Steuergesetzgebung gehört das notwendige Fachwissen. Um keine finanziellen, steuerlichen Nachteile hinnehmen zu müssen, sollte man deshalb autorisierte Spezialisten wie Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine zur Fertigung seiner Steuererklärung hinzuziehen.


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Finanzberater

Bruno Steiner - Fachbüro für angewandte Baufinanzierung

Mitglied im Bundesverband Finanz-Planer e. V.

Baarweg 9
78647 Trossingen
Telefon: 07425-326014
Website: http://www.bruno-steiner.de
E-Mail: brunosteiner@t-online.de

Der Autor ist geprüftes Mitglied im Bundesverband Finanz-Planer e. V. Das weist ihn als unabhängigen Finanzberater aus. Herr Steiner konzentriert sich schwerpunktmäßig u. a. auf private Altersvorsorge, Investmentfonds (Renten/Aktien), betriebliche Altersversorgung, Krankenversicherungen sowie Immobilienfinanzierung.


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