Der Artikel wurde am 04. Januar 2011 von Finanzberater Bruno Steiner - Fachbüro für angewandte Baufinanzierung veröffentlicht.
Die OFD Koblenz weist auf die möglichen Ursachen für die erstmalige Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen gegenüber Arbeitnehmer mit den Steuerklasse III und V hin.
Hintergrund: Viele Bürger wurden in den letzten Tagen mit einer Aufforderung ihres Finanzamts überrascht, erstmals Steuer-Vorauszahlungen zu leisten. Kannte man dies doch höchstens von Unternehmern, Selbstständigen und „reichen“ Rentnern.
Hierzu führt die OFD aus: Die Steuervorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sich nach Anrechnung aller Abzüge bei der letzten Steuerberechnung des Finanzamts ergeben hat. Dabei werden auch der aktuelle Lohnsteuertarif 2010 sowie weitere Gesetzesänderungen berücksichtigt, die Einfluss auf die Höhe der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge haben. Ab 2010 wird hiernach von einem niedrigeren Lohnsteuerabzug beim Arbeitgeber ausgegangen.
Bei den Steuerklassen V und VI wird durch die erstmalige Berücksichtigung einer Mindestvorsorgepauschale beim Steuerabzug vom Arbeitslohn sowie allgemein durch einen höheren Grundfreibetrag weniger Lohnsteuer einbehalten.
Nach dem sog. Bürgerentlastungsgesetz (Krankenversicherung) werden zudem die in 2009 geleisteten tatsächlichen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen nunmehr auch bei der Festsetzung von Vorauszahlungen für 2010 nach einem besonderen Berechnungsmodus berücksichtigt. Diese gesetzlichen Vorgaben führen dazu, dass bei Arbeitnehmer-Ehegatten mit der Steuerklassenkombination III / V erstmals Vorauszahlungen festgesetzt werden.
Dies liegt insbesondere daran, dass in diesen Fällen beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber eine Vorsorgepauschale von 4.900 Euro (3.000 Euro in Steuerklasse III + 1.900 Euro in Steuerklasse V) berücksichtigt wird.
Bei der Vorauszahlungsberechnung - wie auch bei der späteren Einkommensteuerberechnung - wird aber keine Vorsorgepauschale steuermindernd mehr angesetzt. Es werden nur die tatsächlichen Beiträge berücksichtigt.
Quelle: OFD Koblenz, Pressemitteilung v. 26.11.2010
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