Riester-Förderung, Riester-Sparen, Riester-Zulage
Der Artikel wurde am 11. November 2009 von Bruno Steiner - Fachbüro für angewandte Baufinanzierung veröffentlicht.
Über den Autor
Bruno Steiner
Der Autor ist geprüftes Mitglied im Bundesverband Finanz-Planer e. V. Das weist ihn als unabhängigen Finanzexperten aus. Herr Steiner konzentriert sich schwerpunktmäßig auf Investmentfonds (Renten/Aktien), Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, betriebliche Altersvorsorgung, Riester-Rente/Rürup-Rente, private Baufinanzierung, Sachversicherungen privat, private Altersvorsorge, Immobilienfinanzierung, Kapitalanlage, Personenversicherung, Berufsunfähigkeitsabsicherung, Rentenversicherungen sowie Wohn-Riester.
Weitere Informationen halten wir für Sie auf folgender Seite bereit: Bruno Steiner - Fachbüro für angewandte Baufinanzierung.
Nach wie vor sitzt die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) sowie das Finanzamt auf „Ihrem“ Geld. Warum ist das so? Viele haben noch keinen „Riestervertrag“ oder aber sie sind Riester-Sparer und beantragen ihre Förderung nicht oder nicht richtig. Dabei macht aber gerade die Zulagen- und steuerliche Förderung „Riestern“ so attraktiv.
Die Sparer müssen aber selbst aktiv werden, denn sonst verschenkt man die Zulage und Förderung. Aufgrund der komplizierten Materie, den vielen Möglichkeiten der Produkte (Welches ist das Richtige?) und dann noch bürokratischen Hürden bei der Antragstellung ist es allerdings auch kein Wunder, daß viele Sparer dabei resignieren. Wer dann noch zu lange wartet, verschenkt Geld, denn die Fördermittel für bestehende Verträge werden nur zwei Jahre rückwirkend gezahlt. In diesem Jahr können Sie also noch die Förderung 2009 durch einen Neuvertrag nutzen oder Zulagen für 2007 und 2008 beantragen. Allein der Abschluss eines Riester-Vertrages sichert noch keine Zulagen. Er ist lediglich eine von vielen Voraussetzungen.
Wer hilft, den Zulagenantrag zu stellen?
Die „Riester-Zulage“ wird nur auf Antrag gewährt und gezahlt. Das dazu notwendige Formular erhält man in der Regel von der Bank, der Bausparkasse, der Investmentgesellschaft oder dem Versicherungsunternehmen bei dem ein „Riestervertrag“ besteht, zum Jahresanfang zugeschickt. Hat man keinen bekommen oder verlegt, fordert man diesen nochmals an. Den ausgefüllten Antrag reicht man dann beim Anlageinstitut wieder ein, den dieser dann an die ZfA weiterleitet. Die Zulage muss für jedes Jahr neu beantragt werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Dann wird die Zulage jährlich automatisch vom Anbieter beantragt. Nur Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (zum Beispiel die Geburt eines Kindes) müssen dann noch gemeldet werden. Diese Vollmacht gilt solange, bis sie widerrufen wird, auch für maximal zwei zurückliegende Vertragsjahre.
Erhält man keine Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags vom „Produktverkäufer“ – leider ist das sehr häufig der Fall - , hilft manchmal ein Blick in die Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de... oder mit Sicherheit ein Beratungstermin bei uns. Wir prüfen auch, ob die Voraussetzung für eine maximale Förderung erfüllt ist und ob ein wirtschaftlich tragfähiges Produkt vorliegt.
Bei der richtigen Strategie und dem passenden Produkt lohnt sich ein „Riestersparvertrag“ durch die attraktive Förderung fast für jeden. Grundzulage, Kinderzulage und evtl. Steuerersparnis sind ein Renditeturbo, der so bei großer Sicherheit der „richtigen“ Geldanlage sonst nicht erreicht wird.
Fazit: Nutzen Sie die positiven Möglichkeiten der Riesterrente, aber lassen Sie sich nicht von Verkäufern oder abhängigen Produktanbietern oder der reisserischen Werbung zu irgendwelchen Handlungen hinreissen, die Sie später bereuen und teuer bezahlen müssen.
Lassen Sie sich von einem unabhängigen und neutralen Fachmann beraten, der Ihre Belange richtig beurteilen und die für Sie richtigen Produkte empfehlen und gegebenenfalls vermitteln kann.
Erkenntnis daraus:
Zu einer fundierten Beratung über die möglichen Vorsorgebausteine gehört eine Analyse des Kundenwunsches in der Leistungsphase (z.B. vererbbar, kapitalisierbar). Die Ergebnisse hängen deshalb sehr stark vom Einzelfall und den Individualvorgaben ab. Pauschalkriterien wie die „Förderquote, Steuer sparen" und eine einseitige Betrachtung nur der Sparzeit genügen den Anforderungen nicht. Aufgrund der Komplexität der Produkte und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, Auswirkungen und Inanspruchnahme der Leistungen in der Zukunft benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und Kenntnisse.
In Zweifelsfällen sollten Vermittler oder Kunden auf einen Spezialisten zugreifen und evtl. einen Steuerberater hinzuziehen.
Die Arbeitskraft ist unser größtes Kapital. Damit erfüllen wir uns Wünsche und Ziele und sichern unseren Lebensstandard während des aktiven Arbeitslebens. Natürlich geht jeder davon aus, daß sich daran auch nichts ändert. Riskieren Sie das Erreichte nicht durch "falsche Helfer!"
Wann sprechen wir darüber?
Sie sehen, wir haben viel vor. Von Beratern dürfen Sie mehr erwarten als von Produktverkäufern: Mehr Qualität, mehr Leistung und mehr Kundenorientierung. Es würde mich freuen, wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen. Denn nur gemeinsam sind wir stark. Für weitere Informationen stehen Ihnen als Ansprechpartner die Mitglieder des BFP gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie! Sichern Sie sich die Vorteile einer unabhängigen Beratung mit herausragendem Ruf.
Bruno Steiner, Baarweg 9, 78647 Trossingen (Schura)
Telefon: +49 07425 326014
Telefax: +49 07425 326015
E-Mail: brunosteiner@t-online.de
Internet: http://www.brunosteiner.de
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