Unangenehme Überraschung vom Finanzamt
Der Artikel wurde am 09. August 2009 von Bruno Steiner - Fachbüro für angewandte Baufinanzierung veröffentlicht.
Über den Autor
Bruno Steiner
Der Autor ist geprüftes Mitglied im Bundesverband Finanz-Planer e. V. Das weist ihn als unabhängigen Finanzexperten aus. Herr Steiner konzentriert sich schwerpunktmäßig auf Investmentfonds (Renten/Aktien), Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, betriebliche Altersvorsorgung, Riester-Rente/Rürup-Rente, private Baufinanzierung, Sachversicherungen privat, private Altersvorsorge, Immobilienfinanzierung, Kapitalanlage, Personenversicherung, Berufsunfähigkeitsabsicherung, Rentenversicherungen sowie Wohn-Riester.
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Experte empfiehlt Betroffenen monatliche Rücklage - Doppelverdiener sollten doppelt aufpassen.
Vielen drohen Nachzahlungen von mehreren hundert Euro oder entsprechend geringere Erstattungen der Finanzämter. Die Höhe ist abhängig vom Gesamteinkommen und der Dauer der Kurzarbeit; in Einzelfällen drohen Nachzahlungen von mehr als 1.000 Euro. Betroffen sind Alleinstehende ebenso wie verheiratete Arbeitnehmer.
Ursache ist der sogenannte Progressionsvorbehalt im Steuerrecht: Danach ist das Kurzarbeitergeld bei der monatlichen Auszahlung zwar steuerfrei, wird aber am Jahresende dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Dadurch ergibt sich ein höherer prozentualer Steuersatz, der dann auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird.
Der Progressionsvorbehalt soll den Unterschied ausgleichen zwischen Arbeitnehmern, die steuerpflichtige und steuerfreie Einnahmen wie Kurzarbeitergeld beziehen und Arbeitnehmern, die nur steuerpflichtige Einnahmen haben, wie das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage erläutert.
Kurzarbeiter wissen in der Regel gar nicht, dass Nachzahlungen drohen, so Bruno Steiner aus Trossingen. Betroffene sollten sich schon heute einen Teil des Einkommens dafür zur Seite legen. Ehepaare sollten prüfen, ob eine getrennte Steuerveranlagung günstiger ist. Infrage kommen kann dies laut Steiner vor allem für Paare, die ungefähr ein gleich hohes Jahresbruttoeinkommen haben.
Genaues Nachrechnen ist erforderlich, denn wie viel Kurzarbeiter zur Seite legen sollten, hängt vom Einzelfall ab und kann pauschal nicht beantwortet werden. Durchschnittlich dürften es aber so ca. 15% des Kurzarbeitergeldes sein. Je mehr Kurzarbeitergeld bezogen wird, desto mehr muss nachgezahlt werden. Die Betroffenen sollten rechtzeitig Rat bei ihrem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein einholen.
Dasselbe Dilemma des Progressionsvorbehaltes gilt auch für andere staatliche Bezüge oder sogenannte Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld. Nach Berechnung der Bundesagentur für Arbeit sind derzeit rund 1,4 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit und somit evtl. davon betroffen.
Bruno Steiner, Baarweg 9, 78647 Trossingen (Schura)
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