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Artikel zum Thema Arbeitslosengeld
Gesundheit ist unbezahlbar
Freitag, 02. Juli 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Wer als pflichtversicherter Arbeitnehmer krank wird, hat die ersten 42 Tage keine finanziellen Einbußen. Dauert die Krankheit aber länger als sechs Wochen, erhält er keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld. Dieses ist aber wesentlich geringer, als der vorherige Nettoverdienst. Dabei kommt eine Krankheit, die länger als sechs Wochen dauert, häufiger vor als manche denken. Sie muss aber nicht zwangsläufig zu einer Berufsunfähigkeit führen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Seit dem 01.01.2005 stellt die Erwerbsfähigkeit ein Kriterium dafür dar, ob man Ansprüche nach dem SGB-II (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Sozialhilferecht (SGB-XII) (hier Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (EM) oder Hilfe zum Lebensunterhalt) hat, sofern man seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Vergleich bAV VL
Montag, 11. Januar 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VWL), fast jeder erhält dazu einen tariflichen oder freiwilligen Arbeitgeberzuschuss. Anlagemöglichkeiten sind Banksparpläne, Investmentfonds, Versicherungen, Bausparverträge, direkte wohnwirtschaftliche Verwendung (wird selten angeboten, weil damit keine Provisionen und Gebühren kassiert werden können), bAV und "Riestern". Nachteil: Auf den VL-Sparbetrag – maximal 40 € im Monat p. P. (pro Person / Arbeitnehmer) – fallen individuell evtl. Steuern und Sozialabgaben an. Fließt der Betrag für die vermögenswirksamen Leistungen dagegen in die betriebliche Altersversorgung, landet er ohne Abzüge beim Anlageinstitut. Wieviel dabei auf dem Konto des Sparers ankommt, bleibt das Geheimnis der Anbieter. Neben der Steuerfreiheit entfallen die Abgaben zur Sozialversicherung. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
) und damit später entsprechend geringere staatliche Altersrente sind damit verbunden: ein sofortiger Fehlbetrag bei der jährlichen Steuererstattung aus dem abzugsfähigen Rentenversicherungsbeitrag / Steuerfreibetrag geringere Leistungsansprüche bei Krankengeld Arbeitslosengeld Kurzarbeitergeld bei der Erwerbsminderungsrente bei der Altersrente Wegfall der AN-Zulage bzw. Wohnungsbauprämie, vor allem bei Azubis bis zu 80 € p...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Faktorverfahren
Donnerstag, 08. Oktober 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Berufstätige Ehepartner können bisher bei der Steuerklasse wählen zwischen den Kombinationen III / V ( drei und fünf) oder IV / IV (vier / vier). Ab 2010 gibt es eine weitere Kombination: IV -Faktor / IV-Faktor. Wie das geht? Wir erklären es Ihnen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Wie wirkt sich das Faktorverfahren auf Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld u.ä...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Unangenehme Überraschung vom Finanzamt
Sonntag, 09. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Vielen drohen Nachzahlungen von mehreren hundert Euro oder entsprechend geringere Erstattungen der Finanzämter. Die Höhe ist abhängig vom Gesamteinkommen und der Dauer der Kurzarbeit; in Einzelfällen drohen Nachzahlungen von mehr als 1.000 Euro. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Dasselbe Dilemma des Progressionsvorbehaltes gilt auch für andere staatliche Bezüge oder sogenannte Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.