Artikel zum Thema Arbeitszimmer
Neues vom Finanzamt
Dienstag, 11. Januar 2011, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
2010 treten - zum Teil durch Gesetze, zum Teil durch Finanzgerichtsurteile, neue Regeln in Kraft. Wir sagen Ihnen, wo sich Wunschdenken - durch Werbeaussagen - und Realität - Geld oder kein Geld vom Finanzamt – unterscheiden. Denken Sie daran, dass die Aussage „Sie können die Beiträge bei der Steuererklärung geltend machen“ zwar zutrifft, aber niemand behauptet hat, „Sie bekommen vom Finanzamt Geld zurück!“ Genauso zutreffend ist, wenn ich Ihnen sage: „Sie können Ihren Wurstsalat zum Vesper bei der Steuererklärung geltend machen!“ Die Zutaten müssen Sie selbst bezahlen. Das Finanzamt wird sich nicht an Ihren Kosten beteiligen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Arbeitnehmer, die zu Hause ein Arbeitszimmer haben und vom Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen, können Kosten bis zu 1.250 € wieder von der Steuer absetzen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Bundesministerium der Finanzen
Sonntag, 05. September 2010, Artikel veröffentlicht durch: Geschäftsstelle Bundesverband Finanz-Planer e.V.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 - entschieden, dass die ab Veranlagungszeitraum 2007 geltende Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG) mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasst, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend auf den 1. Januar 2007 zu beseitigen.(Quelle: Bundesministerium der Finanzen) Der Begriff ist in 12 Sätzen enthalten:
Bundesministerium der Finanzen: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 - entschieden, dass die ab Veranlagungszeitraum 2007 geltende Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG) mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasst, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht...
3 (und 4) AO vorläufig ergangene Einkommensteuer- und Feststellungsbescheide Soweit Einkommensteuer- und Feststellungsbescheide hinsichtlich der Anwendung der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr...
3 (und 4) AO vorläufig ergangenen Steuer- oder Feststellungsbescheid im Vorgriff auf die Neuregelung zu ändern und dabei Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zu berücksichtigen, weil ihm für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, bestehen keine Bedenken dagegen, einen nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr...
Voraussetzung hierfür ist allerdings auch, dass die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers und die Höhe der zu berücksichtigenden Aufwendungen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden...
2 AO im Hinblick auf die durch Beschluss des Bundesverfassungsge-richts vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 - angeordnete Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung der Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr...
Wenn Ihnen für Ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit neben dem häuslichen Arbeitszimmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, werden die nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer vorläufig bis zur Höhe von 1.250 Euro berücksichtigt...
Der Begriff ist in weiteren 12 Sätzen enthalten.
Steuerersparnis durch Arbeitszimmer?
Samstag, 31. Juli 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
"Das häusliche Arbeitszimmer wieder von der Steuer absetzen", "Absetzbarkeit von Arbeitszimmern verbessert" usw. sind z. Zt. die irritierenden und verwirrenden Pressemitteilungen und Nachrichten für Lehrer, Außendienstler und andere: Meine Meinung: Lassen Sie sich nicht verrückt machen oder von falschen Aussagen verwirren. Hören und lesen Sie, was gesagt und geschrieben wird und nicht, was Sie oder andere gerne hören würden oder möchten! Der Begriff ist in 12 Sätzen enthalten:
"Das häusliche Arbeitszimmer wieder von der Steuer absetzbar", "Absetzbarkeit von Arbeitszimmern verbessert" usw...
Die seit 2007 eingeschränkte Absetzbarkeit von Arbeitszimmerkosten als Werbungskosten verstößt teilweise gegen das Grundgesetz...
Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer dürfen Steuerpflichtige seit 2007 auch dann nicht mehr absetzen, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht ...
Sobald ein weiterer Arbeitsplatz vorhanden ist, spielt die zeitliche Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers keine Rolle...
Hier bleibt es dann beim Abzugsverbot , auch wenn das häusliche Arbeitszimmer für mehr als 50% der beruflichen Tätigkeit genutzt wird, so die Verfassungsrichter...
Aus der Vergangenheit und zur aktuellen Regelung: Nur diejenigen können ein häusliches Arbeitszimmer seit 2007 steuerlich absetzen, wenn es für sie den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist ...
Der Begriff ist in weiteren 12 Sätzen enthalten.