Artikel zum Thema Aufstockung
Geld-Tipp: legal und lukrativ für alle Beteiligten
Montag, 04. Oktober 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Haushaltsnahe Dienstleistungen mit einer Haushaltshilfe: legal und lukrativ für beide Seiten. Schwarzarbeit lohnt sich nicht! Ehrlich sein ist nicht teuer und lohnt sich. „Schwarz“ im Privathaushalt beschäftigen; so wollen manche Geld, sprich Ausgaben, sparen. Dies bedeutet – aus „Nicht Wissen“, ein unnötiges Risiko für alle Beteiligten. Wer jedoch seine Haushaltshilfe ganz legal als Minijobber anmeldet, kann damit sogar Steuern sparen. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Aus der Beschäftigung erwerben sie geringfügige Rentenansprüche, die sie aber geschickt und mit wenig Aufwand / Kosten / Geld durch eine Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung lukrativ und zu ihren Gunsten erhöhen können...
Der Hauptvorteil der Beitragsaufstockung für den Arbeitnehmer ist, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang als Rentenversicherungsbeitrag zu einer höheren Altersrente und für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeit) berücksichtigt wird...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.
Aufstockung Rentenversicherungsbeiträge
Mittwoch, 09. Dezember 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Seit dem 01.04.1999 zahlen Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte Beiträge an die Sozialversicherung wie die Kranken- und Rentenversicherung. Durch die Beiträge an den Rentenversicherungsträger wird kein Versicherungsverhältnis begründet, so dass die Zahlung durch den Arbeitgeber an die GRV für den Arbeitnehmer weitgehend nutzlos ist. Durch die gesetzl. (§ 163 Abs. 8 SGB VI i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 2 SGB VI) zugelassene Aufstockung der Beiträge an die GRV können sich Arbeitnehmer jedoch die Vorteile eines normalen Rentenversicherten sichern. Wer es noch nicht getan hat, sollte dies bei seinem Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber tun. Der Begriff ist in 12 Sätzen enthalten:
Information für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Aufstockung von Rentenversicherungsbeiträgen bei 400-€-Jobs, wenn kein rentenversicherungspflichtige andere Tätigkeit oder Voraussetzung (Ersatz wie Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Krankheit etc...
2 SGB VI) zugelassene Aufstockung der Beiträge an die GRV können sich Arbeitnehmer jedoch die Vorteile eines normalen Rentenversicherten sichern...
Vorteile der Aufstockung: Der Vorteil der Aufstockung liegt nicht nur in der höheren Rente...
Die Vorteile bestehen vielmehr in folgendem: Der Versicherungsschutz in der Rentenversicherung besteht wie bei nicht geringfügig Beschäftigten, da durch die Aufstockung die Voraussetzung wie bei normalen Arbeitsverhältnissen erfüllt wird...
Die Rente wird früher gezahlt: Während bei einer geringfügigen Beschäftigung für ein ganzes Arbeitsjahr nur 1,4 Monate als Pflichtversicherungszeit angerechnet werden, bewirkt die Aufstockung, dass der 400-€-Job als vollwertige Versicherungszeit gilt, also ein Arbeitsjahr auch einem Jahr an Versicherungszeit (und nicht nur 1,4 Monaten) entspricht...
Mit der Aufstockung wird die Rentengewährung nach fünf Jahren auch erreicht...
Der Begriff ist in weiteren 12 Sätzen enthalten.