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Artikel zum Thema Auszubildenden

An Azubis und Azubi(e)nen sowie deren Eltern

Vermögenswirksame Leistungen - was ist das und wie anlegen?

Donnerstag, 08. September 2011, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteMehrere hunderttausend Jugendliche beginnen jedes Jahr mit einer Berufsausbildung. Viele haben dann einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Aber was ist das, wie geht das und wie anlegen? Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL) sind Geldzahlungen, die der Arbeitgeber für seine Arbeiter, Angestellten oder Auszubildenden leistet bzw. überweist (VermBG)...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.


Eigentlich für jeden!

Steuer- und weitere geldwerte, nützliche Tipps für Schüler und Studenten, Hausfrauen, Arbeitgeber, 400-Euro-Jobber

Freitag, 16. Juli 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteViele Schüler und Studenten gehen in den Ferien bzw. Semesterferien einer bezahlten Arbeit nach. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit entstehen häufig Fragen hinsichtlich der Höhe der Abgaben für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung und was ist, wenn ein Unfall passiert? Wie viel Steuern müssen bezahlt werden? Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
) der volljährigen Auszubildenden insgesamt nicht mehr als 8.004 € (ab 01.01.2010) im Jahr betragen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.


Eltern aufgepasst!

Vermögensbildung und Versicherungen (nicht nur) für Auszubildende (Azubis)

Mittwoch, 30. Juni 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteIm August ist es wieder soweit: Der Eintritt ins Berufsleben ist da und die Berufsausbildung oder das Studium beginnt. Mit diesem Lebensabschnitt kommt viel Neues auf den Berufsanfänger zu. Nun erreicht das Thema "Versicherungen" Auszubildende und Studenten, denn sie müssen sich nun zum ersten mal für eine eigene, gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Wundern Sie sich nicht, wie intensiv sich auch gerade die privaten Versicherungsunternehmen demnächst um diese Zielgruppe bemühen. Bevor "X von der U-Versicherung" nachdrücklich an Ihrer Tür läutet, sollten Sie sich neutral informieren. Viele wichtige Hinweise habe ich hier schon zusammengestellt. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Wichtig: Besteht bereits eine Unfallversicherung, muss der Gesellschaft der Wechsel der "Berufstätigkeit" von Schüler zum Auszubildenden unbedingt mitgeteilt werden...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.