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Artikel zum Thema Entgeltfortzahlung

Geld-Tipp: legal und lukrativ für alle Beteiligten

Steuern sparen - Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Montag, 04. Oktober 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteHaushaltsnahe Dienstleistungen mit einer Haushaltshilfe: legal und lukrativ für beide Seiten. Schwarzarbeit lohnt sich nicht! Ehrlich sein ist nicht teuer und lohnt sich. „Schwarz“ im Privathaushalt beschäftigen; so wollen manche Geld, sprich Ausgaben, sparen. Dies bedeutet – aus „Nicht Wissen“, ein unnötiges Risiko für alle Beteiligten. Wer jedoch seine Haushaltshilfe ganz legal als Minijobber anmeldet, kann damit sogar Steuern sparen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.


Eigentlich für jeden!

Steuer- und weitere geldwerte, nützliche Tipps für Schüler und Studenten, Hausfrauen, Arbeitgeber, 400-Euro-Jobber

Freitag, 16. Juli 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteViele Schüler und Studenten gehen in den Ferien bzw. Semesterferien einer bezahlten Arbeit nach. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit entstehen häufig Fragen hinsichtlich der Höhe der Abgaben für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung und was ist, wenn ein Unfall passiert? Wie viel Steuern müssen bezahlt werden? Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Arbeitsrecht Auch Minijobber haben Arbeitnehmerrechte – so etwa Anspruch auf Pausen, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.


Gesundheit ist unbezahlbar

Unfallkrankentagegeld (UKT) oder Unfallkranken(haus)tagegeld (UKHT) versus Krankentagegeld (KT) - wo ist der Unterschied? Was bedeutet Erwerbsminderung (EM) bzw. Berufsunfähigkeit (BU)?

Freitag, 02. Juli 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteWer als pflichtversicherter Arbeitnehmer krank wird, hat die ersten 42 Tage keine finanziellen Einbußen. Dauert die Krankheit aber länger als sechs Wochen, erhält er keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld. Dieses ist aber wesentlich geringer, als der vorherige Nettoverdienst. Dabei kommt eine Krankheit, die länger als sechs Wochen dauert, häufiger vor als manche denken. Sie muss aber nicht zwangsläufig zu einer Berufsunfähigkeit führen. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Das Gesetz sieht ab dem 43. Tag eine Entgeltfortzahlung (Krankengeld) durch die gKV vor...
tatsächlich 811,76 € In der Vergangenheit geleistete Überstunden werden bei der Entgeltfortzahlung nicht berücksichtigt...
Außerdem wird, innerhalb der BBG zum Beispiel bei Einstellung der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (bei Krankheit/ Unfall / Schwangerschaft) keine Zahlung mehr an die Deutsche Rentenversicherung Bund geleistet...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.