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Artikel zum Thema Faktorverfahren

Idnr. - wozu?

Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) verloren oder vergessen - was nun?

Sonntag, 20. März 2011, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteViele wussten mit der Mitteilung 2008, die Steuer-Identifikationsnummer erhalten zu haben, nichts anzufangen und verloren bzw. warfen das Schreiben weg. Jetzt wird aber die IdNr. dringend benötigt. Was tun? Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Diese Steuer-Identifikationsnummer wird z.B.: für Anträge des Faktorverfahrens oder Steuerklassenwechsel, für Freistellungsaufträge bei Kapitalanlagen für dessen Erträge, bei Anträgen oder Auszahlungen für Berufs-/Lebens-/privater Krankenversicherung, bei erstmaliger Beantragung einer Lohnsteuerbescheinigung, bei einem Antrag für Riesterrente und dessen Zulagen sowie für zahlreiche weitere Anlässe bzw. Anträge benötigt...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.


Faktorverfahren

Neue Möglichkeit ab 2010: Faktorverfahren für Doppelverdiener-Ehegatten

Donnerstag, 08. Oktober 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteBerufstätige Ehepartner können bisher bei der Steuerklasse wählen zwischen den Kombinationen III / V ( drei und fünf) oder IV / IV (vier / vier). Ab 2010 gibt es eine weitere Kombination: IV -Faktor / IV-Faktor. Wie das geht? Wir erklären es Ihnen. Der Begriff ist in 13 Sätzen enthalten:
Das Faktorverfahren...
Ehepartner beantragen gemeinsam, dass das Faktorverfahren angewendet werden soll und teilen dem Finanzamt am Jahresanfang den jeweils voraussichtlichen Jahresbruttoarbeitslohn mit...
: 4.000,-- € (wird vom Finanzamt ausgerechnet) Faktor = 4.000:4.800 = 0,83. Herr X, Lohnsteuer nach Steuerklasse IV mit Faktorverfahren: 4.800 × 0,83 = 3.998,-- €...
Frau X, Lohnsteuer nach Steuerklasse IV mit Faktorverfahren: 0 × 0,833 = 0,-- €...
Bei derzeit bis zu rund 900,-- € Monatslohn beträgt die Lohnsteuer damit 0,-- € statt der rund 140,-- € bei Steuerklasse V. Durch das Faktorverfahren wird also die Besteuerung in der Steuerklasse V (fünf) reduziert...
Dabei nimmt das Faktorverfahren nur die Berechnung vorweg, die sonst erfolgt, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben: Durch seine Anbindung an die gemeinsame gesamte Einkommensteuer berücksichtigt das Faktorverfahren bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug den Ausgleichsanspruch des einen Ehegatten gegen den anderen Ehegatten bei der Zusammenveranlagung...
Der Begriff ist in weiteren 13 Sätzen enthalten.