Bundesverband Finanz-Planer e.V. (BFP), Hoyersgang 63, 26122 Oldenburg, Deutschland, Telefon: 0441-1805238, Telefax: 0441-1805239
Artikel zum Thema Faktorverfahren
Faktorverfahren
Donnerstag, 08. Oktober 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Berufstätige Ehepartner können bisher bei der Steuerklasse wählen zwischen den Kombinationen III / V ( drei und fünf) oder IV / IV (vier / vier). Ab 2010 gibt es eine weitere Kombination: IV -Faktor / IV-Faktor. Wie das geht? Wir erklären es Ihnen. Der Begriff ist in 13 Sätzen enthalten:
Das Faktorverfahren...
Ehepartner beantragen gemeinsam, dass das Faktorverfahren angewendet werden soll und teilen dem Finanzamt am Jahresanfang den jeweils voraussichtlichen Jahresbruttoarbeitslohn mit...
: 4.000,-- € (wird vom Finanzamt ausgerechnet) Faktor = 4.000:4.800 = 0,83. Herr X, Lohnsteuer nach Steuerklasse IV mit Faktorverfahren: 4.800 × 0,83 = 3.998,-- €...
Frau X, Lohnsteuer nach Steuerklasse IV mit Faktorverfahren: 0 × 0,833 = 0,-- €...
Bei derzeit bis zu rund 900,-- € Monatslohn beträgt die Lohnsteuer damit 0,-- € statt der rund 140,-- € bei Steuerklasse V. Durch das Faktorverfahren wird also die Besteuerung in der Steuerklasse V (fünf) reduziert...
Dabei nimmt das Faktorverfahren nur die Berechnung vorweg, die sonst erfolgt, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben: Durch seine Anbindung an die gemeinsame gesamte Einkommensteuer berücksichtigt das Faktorverfahren bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug den Ausgleichsanspruch des einen Ehegatten gegen den anderen Ehegatten bei der Zusammenveranlagung...
Der Begriff ist in weiteren 13 Sätzen enthalten.