Artikel zum Thema Kinderfreibetrag
Das Finanzamt ruft
Montag, 30. Mai 2011, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Wer sollte sich denn nun beeilen? Am 31. Mai sollte bzw. muss für Abgabepflichtige die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Aber wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Ausnahmen: Wenn es sich um einen Behinderten- bzw. einen Hinterbliebenenpauschbetrag handelt und / oder ein weiterer Zähler für einen Kinderfreibetrag dazukommt...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Eltern aufgepasst!
Dienstag, 26. April 2011, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Nach Auskunft des „Bayerische Landesamt für Steuern“ wird es zu folgender Anfrage in Bälde ein klärendes Schreiben für die Finanzämter geben: Azubis in einem Ausbildungsbeschäftigungsverhältnis (unabhängig vom Alter) zahlen aus ihren Einnahmen Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Aufwendungen können bei den Eltern bzw. Elternteilen (z. Bsp. getrennt lebend) entsprechend dem zustehenden Anteil am Kinderfreibetrag im Rahmen der Sonderausgaben (Krankenversicherungsbeiträge zur Grundversorgung) geltend gemacht werden Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
getrennt lebend) entsprechend dem zustehenden Anteil am Kinderfreibetrag im Rahmen der Sonderausgaben (Krankenversicherungsbeiträge zur Grundversorgung) geltend gemacht werden Wenn die Steuererklärungdes Azubi bereits erstellt wurde: Sollten diese Beiträge bereits beim Azubi in dessen Steuererklärung erklärt worden sein und eine steuerliche Entlastung beim Kind erfahren haben, scheidet der nachträgliche Ansatz bei den Eltern aus...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Faktorverfahren
Donnerstag, 08. Oktober 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Berufstätige Ehepartner können bisher bei der Steuerklasse wählen zwischen den Kombinationen III / V ( drei und fünf) oder IV / IV (vier / vier). Ab 2010 gibt es eine weitere Kombination: IV -Faktor / IV-Faktor. Wie das geht? Wir erklären es Ihnen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Mit dem zusätzlichen Faktor in der Steuerklasse IV wird so erreicht, dass beim Ehepartner zumindest die persönlich zustehenden Abzugsbeträge wie Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag und evtl. Kinderfreibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.