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Artikel zum Thema Kindergeldnachzahlung

Tipps für Verbraucher!

Bürgerfreundliches Urteil zur Pendlerpauschale

Montag, 17. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteDie Meldung über die Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zur Pendlerpauschale ist noch nicht bei allen betroffenen Steuerzahlern angekommen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für viele deutsche Arbeitnehmer eine positive Entscheidung. Alle Berufstätigen können wieder die Pauschale in Höhe von 30 Eurocent pro Entfernungskilometer (einfache Wegstrecke) zum Arbeitsplatz ab dem ersten und nicht erst ab dem 20. Kilometer geltend machen. Daraus ergibt sich für viele ein angenehmer, geldwerter Vorteil. Wichtig ist, dass es sich um Beträge handelt, die im Zusammenhang mit der Gewährung von Kindergeld zusätzliche positive Veränderungen bringen kann. So wird es in etlichen Fällen dazu kommen, dass etwa in einer Ausbildung befindliche Kinder durch die neue, alte Regelung unter die Einkommensgrenze von 7.680 € pro Jahr gelangen; daraus entsteht im Einzelfall ein Anspruch auf Kindergeld für die Eltern. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Und dies rückwirkend ab Anfang 2007. Die Umsetzung der Kindergeldnachzahlung soll laut Bundeszentralamt für Steuern durch die Familienkassen schnellstmöglich durchgeführt werden, entsprechende Anweisungen liegen den Familienkassen vor...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.