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Artikel zum Thema Kurzarbeitergeld

Vergleich bAV VL

Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksam sparen - Ob sich das tatsächlich lohnt?

Montag, 11. Januar 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteJeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VWL), fast jeder erhält dazu einen tariflichen oder freiwilligen Arbeitgeberzuschuss. Anlagemöglichkeiten sind Banksparpläne, Investmentfonds, Versicherungen, Bausparverträge, direkte wohnwirtschaftliche Verwendung (wird selten angeboten, weil damit keine Provisionen und Gebühren kassiert werden können), bAV und "Riestern". Nachteil: Auf den VL-Sparbetrag – maximal 40 € im Monat p. P. (pro Person / Arbeitnehmer) – fallen individuell evtl. Steuern und Sozialabgaben an. Fließt der Betrag für die vermögenswirksamen Leistungen dagegen in die betriebliche Altersversorgung, landet er ohne Abzüge beim Anlageinstitut. Wieviel dabei auf dem Konto des Sparers ankommt, bleibt das Geheimnis der Anbieter. Neben der Steuerfreiheit entfallen die Abgaben zur Sozialversicherung. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
) und damit später entsprechend geringere staatliche Altersrente sind damit verbunden: ein sofortiger Fehlbetrag bei der jährlichen Steuererstattung aus dem abzugsfähigen Rentenversicherungsbeitrag / Steuerfreibetrag geringere Leistungsansprüche bei Krankengeld Arbeitslosengeld Kurzarbeitergeld bei der Erwerbsminderungsrente bei der Altersrente Wegfall der AN-Zulage bzw. Wohnungsbauprämie, vor allem bei Azubis bis zu 80 € p...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.


Unangenehme Überraschung vom Finanzamt

Viele Kurzarbeiter müssen sich auf teils hohe Steuernachzahlungen für dieses Jahr einstellen

Sonntag, 09. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteVielen drohen Nachzahlungen von mehreren hundert Euro oder entsprechend geringere Erstattungen der Finanzämter. Die Höhe ist abhängig vom Gesamteinkommen und der Dauer der Kurzarbeit; in Einzelfällen drohen Nachzahlungen von mehr als 1.000 Euro. Der Begriff ist in 4 Sätzen enthalten:
Ursache ist der sogenannte Progressionsvorbehalt im Steuerrecht : Danach ist das Kurzarbeitergeld bei der monatlichen Auszahlung zwar steuerfrei, wird aber am Jahresende dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet...
Der Progressionsvorbehalt soll den Unterschied ausgleichen zwischen Arbeitnehmern, die steuerpflichtige und steuerfreie Einnahmen wie Kurzarbeitergeld beziehen und Arbeitnehmern, die nur steuerpflichtige Einnahmen haben, wie das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage erläutert...
  Durchschnittlich dürften es aber so ca. 15% des Kurzarbeitergeldes sein...
Je mehr Kurzarbeitergeld bezogen wird, desto mehr muss nachgezahlt werden...
Der Begriff ist in weiteren 4 Sätzen enthalten.