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Artikel zum Thema Progressionsvorbehalt
Gesundheit ist unbezahlbar
Freitag, 02. Juli 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Wer als pflichtversicherter Arbeitnehmer krank wird, hat die ersten 42 Tage keine finanziellen Einbußen. Dauert die Krankheit aber länger als sechs Wochen, erhält er keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld. Dieses ist aber wesentlich geringer, als der vorherige Nettoverdienst. Dabei kommt eine Krankheit, die länger als sechs Wochen dauert, häufiger vor als manche denken. Sie muss aber nicht zwangsläufig zu einer Berufsunfähigkeit führen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
aus der BBG,Höherverdienende über der BBG haben somit noch größere Einkommenseinbußen Von diesem Krankengeldanspruch werden dem Kassenmitglied noch seine AN-Beiträge zu den anderen Sozialversicherungen (GRV, ALV, PflV) abgezogen sowie im Nachhinein über den sogenannten Progressionsvorbehalt nachbesteuert...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Unangenehme Überraschung vom Finanzamt
Sonntag, 09. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Vielen drohen Nachzahlungen von mehreren hundert Euro oder entsprechend geringere Erstattungen der Finanzämter. Die Höhe ist abhängig vom Gesamteinkommen und der Dauer der Kurzarbeit; in Einzelfällen drohen Nachzahlungen von mehr als 1.000 Euro. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Ursache ist der sogenannte Progressionsvorbehalt im Steuerrecht : Danach ist das Kurzarbeitergeld bei der monatlichen Auszahlung zwar steuerfrei, wird aber am Jahresende dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet...
Der Progressionsvorbehalt soll den Unterschied ausgleichen zwischen Arbeitnehmern, die steuerpflichtige und steuerfreie Einnahmen wie Kurzarbeitergeld beziehen und Arbeitnehmern, die nur steuerpflichtige Einnahmen haben, wie das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage erläutert...
Dasselbe Dilemma des Progressionsvorbehaltes gilt auch für andere staatliche Bezüge oder sogenannte Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.