Artikel zum Thema Provisionen
BGH
Samstag, 02. April 2011, Artikel veröffentlicht durch: Geschäftsstelle Bundesverband Finanz-Planer e.V.
Tenor: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Juli 2010 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Begriff ist in 18 Sätzen enthalten:
Der Kläger hat geltend gemacht, zwischen dem Zedenten und der Beklagten sei ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen und die Beklagte habe die ihr hieraus erwachsenen Pflichten zur anleger- und objektgerechten Beratung verletzt; vor allem habe sie es pflichtwidrig unterlassen, den Zedenten über die Höhe der Provisionen aufzuklären, die ihr im Falle der erfolgreichen Empfehlung der Kapitalanlage von Seiten der Fondsgesellschaft oder deren Hauptvertriebsbeauftragten zufließen...
a) In seinem Urteil vom 15. April 2010 (III ZR 196/09, BGHZ 185, 185) hat der Senat für einen vergleichbaren Fall eine Aufklärungspflichtverletzung verneint und ausgesprochen, dass wegen der Besonderheiten der vertraglichen Beziehung zwischen einem Anleger und einem freien, nicht bankmäßig gebundenen Anlageberater - soweit nicht § 31d des Wertpapierhandelsgesetzes eingreift - jedenfalls dann keine Verpflichtung für den Berater besteht, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Anleger selbst keine Provision an den Berater zahlt und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden...
; Brocker/Klebeck, ZIP 2010, 1369, 1373), haben kritische und ablehnende Stellungnahmen angeführt, dass der Anleger auch in diesen Fällen die genaue Höhe der Provisionen kennen müsse, um das Ausmaß des hieraus erwachsenden Interessenkonflikts auf Seiten des Anlageberaters hinreichend einschätzen zu können (s...
zur anlageberatenden Bank) die Pflicht auferlegt, über Vertriebsprovisionen Aufklärung zu geben, wenn diese eine Größenordnung von 15 % des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten...
Dem liegt die Erwägung zu Grunde, dass Vertriebsprovisionen solchen Umfangs Rückschlüsse auf eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage eröffnen und dies wiederum einen für die Anlageentscheidung derart bedeutsamen Umstand darstellt, dass der Anlageinteressent hierüber informiert werden muss (s...
Unbeschadet dessen müssen unrichtige oder irreführende Angaben zu Vertriebsprovisionen generell unterbleiben oder rechtzeitig richtiggestellt werden (s...
Der Begriff ist in weiteren 18 Sätzen enthalten.
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Mittwoch, 10. November 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Spartipp: Selbstbeteiligung bei Versicherungsverträgen. Man kann sich nicht gegen alles versichern – aber man sollte seinen Versicherungsschutz auch nicht vernachlässigen. Mit Überlegung kann man seinen existenziell notwendigen und umfangreichen Versicherungsschutz aufbauen. Richtig versichern ist nicht nur eine Frage des Geldes, richtig versichern ist in erster Linie eine Frage der Information und der richtigen Beratung und der darauf aufbauenden Planung. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Selbstbeteiligungen verringern die Versicherungsprämien und damit auch die Provisionen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
VerbrKRL
Dienstag, 28. September 2010, Artikel veröffentlicht durch: Geschäftsstelle Bundesverband Finanz-Planer e.V.
Dr. M. F., MdB: Betrifft Schreiben des Hr. Prof. Heinrich Bockholt vom 2.9.20101 Verbraucherkreditrichtlinie Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Zu Punkt Angabe von Provisionen bei Krediten Die Bundesregierung beobachtet den Bereich der Finanzanlagen und -vermittlung sorgfältig...
Dabei wird auch zu diskutieren sein, ob auch eine Verpflichtung zur Offenlegung von Innenprovisionen zweckmäßig sein könnte...
Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass bei Innenprovisionen das Interesse des für das Kreditinstitut handelnden Angestellten am konkreten Vertragsabschluss für den Kunden offensichtlich ist, während selbständige Vermittler dem Kunden als Dritte gegenübertreten und deren Interesse an der Vermittlung eines konkreten Kreditgebers nicht in gleichem Maße offenkundig sein dürfte...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.
VerbrKRL
Donnerstag, 02. September 2010, Artikel veröffentlicht durch: Prof. Heinrich Bockholt
Anfrage an Dr. M. F., Mitglied des Bundestages: Nachdem nun die Umsetzung der VerbrKRL in deutsches Recht zum 11.6.2010 in Kraft getreten ist, möchten wir Sie gerne auf einige Problemkreise aufmerksam machen, die nun in der Praxis aufgetreten sind. Wir bitten Sie, diese Anfrage an das BMJ, das BMWi und BMELV zu senden und um eine diesbezügliche Antwort zu bitten, da wir Rechtssicherheit in diesem Gebiet benötigen bzw. Änderungen dazu vorschlagen. Der Begriff ist in 4 Sätzen enthalten:
Angabe von Provisionen bei Krediten Wenn der Angestellte einer Sparkasse einen Kredit vermittelt/verkauft, so wird seine Provision im Kreditvertrag nicht genannt, obwohl sie im Preis des Kredites eingerechnet wird und der Angestellte sie auch tatsächlich erhält...
Unser Vorschlag lautet: Alle Provisionen, ob Innen- oder Außenprovision, müssen angegeben werden...
Denn nach der derzeitigen Rechtslage wird zwischen „guten Vermittlern“, die keine Provision angeben müssen aber diese erhalten, und „schlechtern Vermittlern“ auch die Provisionen erhalten aber zusätzlich angeben müssen, unterschieden...
Unsere Anfrage lautet: Wann ist damit zu rechnen, dass alle Innen- und Außenprovisionen bei Krediten offen gelegt werden müssen...
Der Begriff ist in weiteren 4 Sätzen enthalten.
Eltern aufgepasst!
Mittwoch, 30. Juni 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Im August ist es wieder soweit: Der Eintritt ins Berufsleben ist da und die Berufsausbildung oder das Studium beginnt. Mit diesem Lebensabschnitt kommt viel Neues auf den Berufsanfänger zu. Nun erreicht das Thema "Versicherungen" Auszubildende und Studenten, denn sie müssen sich nun zum ersten mal für eine eigene, gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Wundern Sie sich nicht, wie intensiv sich auch gerade die privaten Versicherungsunternehmen demnächst um diese Zielgruppe bemühen. Bevor "X von der U-Versicherung" nachdrücklich an Ihrer Tür läutet, sollten Sie sich neutral informieren. Viele wichtige Hinweise habe ich hier schon zusammengestellt. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Verkaufsmotivation für Vermittler solcher Produkte: selten Kundennutzen, überwiegend hohe Provisionen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Nutzen der Honorarberatung
Mittwoch, 09. Juni 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Honorarberatung (Finanzen) ist in Deutschland noch ein junges Feld, aber durchaus schon üblich. Wer dies schon einmal in Anspruch genommen hat, weiß die Vorteile und den Nutzen daraus zu schätzen. Der Begriff ist in 4 Sätzen enthalten:
durch Provisionen , die der Kunde über seine Beiträge bezahlt...
In welcher Höhe und in welchen Intervallen Provisionen fließen, wird in den seltensten Fällen transparent gemacht...
Im Gegenzug werden, die Vermittlung von günstigen Produkten auf Wunsch des Kunden vorausgesetzt, sämtliche Provisionen ausgekehrt...
Das nachvollziehbare zahlende Honorar ist günstiger als sonst übliche, meist versteckte Kosten oder Provisionen...
Der Begriff ist in weiteren 4 Sätzen enthalten.
Informationen für Rentner und solche, die es werden wollen
Dienstag, 25. Mai 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Rentner lassen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich in die Gruppen der pflicht-, familien- und freiwillig versicherten Rentner einteilen. Für die (willkürliche und ungerechte) Beitragsbemessung zur Krankenversicherung werden, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die folgenden Einkommen eines Rentners berücksichtigt: Einkommen aus gesetzlicher Rente, zum Beispiel Hinterbliebenenrenten, andere Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrente, private Rentenversicherung, Einkommen aus selbständiger Arbeit, zum Beispiel Erträge aus Stromeinspeisung (Photovoltaik). Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Zu diesen gehören: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Einnahmen aus Kapitalanlagen, beispielsweise Zinsen, Dividenden Arbeitsentgelt Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit wie z.B. Erträge aus Stromeinspeisung (Photovoltaik), Provisionen usw...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Was versteht man unter bAV?
Dienstag, 02. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Die betriebliche Altersvorsorge sollte die gesetzliche Rentenversicherung und die private Vorsorge der Bürger eigentlich ergänzen. Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss sich aber nicht an der Finanzierung der BAV beteiligen. Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge? Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Die Belastung der Provisionen am Anfang der Laufzeit führte bisher in der betrieblichen Vorsorge zu einer einseitigen Benachteiligung von Arbeitnehmern, die ihren Vertrag beispielsweise nach einem Jobwechsel oder -verlust kündigen, weil der neue AG nur eine andere bAV-Form zulässt...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Vergleich bAV VL
Montag, 11. Januar 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VWL), fast jeder erhält dazu einen tariflichen oder freiwilligen Arbeitgeberzuschuss. Anlagemöglichkeiten sind Banksparpläne, Investmentfonds, Versicherungen, Bausparverträge, direkte wohnwirtschaftliche Verwendung (wird selten angeboten, weil damit keine Provisionen und Gebühren kassiert werden können), bAV und "Riestern". Nachteil: Auf den VL-Sparbetrag – maximal 40 € im Monat p. P. (pro Person / Arbeitnehmer) – fallen individuell evtl. Steuern und Sozialabgaben an. Fließt der Betrag für die vermögenswirksamen Leistungen dagegen in die betriebliche Altersversorgung, landet er ohne Abzüge beim Anlageinstitut. Wieviel dabei auf dem Konto des Sparers ankommt, bleibt das Geheimnis der Anbieter. Neben der Steuerfreiheit entfallen die Abgaben zur Sozialversicherung. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Anlagemöglichkeiten sind Banksparpläne, Investmentfonds, Versicherungen, Bausparverträge, direkte wohnwirtschaftliche Verwendung (wird selten angeboten, weil damit keine Provisionen und Gebühren kassiert werden können), bAV und "Riestern"...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Tipps für Verbraucher!
Montag, 17. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Aufgrund der hohen Steuer- und Sozialabgabenlast überlegen viele fleißig arbeitende Bürger, wie sie diese Last senken und mit Hilfe der „Steuerersparnisse“ eigenes Vermögen aufbauen könnten. Das Wissen um diese „Sucht Steuern sparen, egal was es kostet“, welche vielen das Hirn vernebelt und vernünftiges denken und handeln ausschaltet, lässt die „Haie der Finanzbranche“ goldene Nasen mit betrügerischen Versprechen an den „Gier frisst Hirn“-Aspiranten verdienen. „Das oft mühsam ersparte Geld ist dann nicht weg, es hat bloß ein anderer“, habe ich mal gelesen. „Wie wahr, wie wahr.“ Leider trifft es aber auch die, die im Vertrauen auf das Fachwissen der Anbieter, die oft genug mit Hilfe von „seriösen Geldhäusern“, hereingelegt, geschädigt und ihrer Existenz beraubt werden. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Hohe Provisionen (bis zu 30% vom Kaufpreis werden Vermittlern angeboten und bezahlt), schöngerechnete Mieteinnahmen und das Versprechen üppiger Steuerersparnis treibt die Preise für Erwerbermodelle in schwindelerregende Höhen...
Chancen bestehen nur dann, wenn in jedem Einzelfall nachgewiesen werden kann, dass die Bank nicht nur das Geld für den Kauf gab, sondern auch an der Konzeption des Vertriebs mitgearbeitet hat oder von der Höhe der eingerechneten Provisionen wusste...
"Die Banken kommen vor Gericht aber meist mit dem Argument durch, von hohen Provisionen keine Kenntnis gehabt zu haben"...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.
Tipps für Endverbraucher, Kapitalanleger, Versicherte
Montag, 17. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Vorsicht auch vor angeblich seriösen Anbietern. Man sollte grundsätzlich erst einmal die Information einholen, dann prüfen und nachrechnen oder prüfen lassen, Vergleiche ziehen und dann, wenn die Zahlen (Kosten) in Euro und Cent vorliegen, die persönlich, richtige Entscheidung treffen. Grundsätzlich gilt: Je komplizierter, verwirrender und unverständlicher ein Finanzierungsangebot ist (z.B. Verknüpfung von Annuitäten-, Bauspar- und Versicherungsdarlehen und –verträgen, Tridem-, Tandem- und sonstigen Verfahren), desto grösser ist die Gefahr, dass man über den Tisch gezogen wird. Jedes „Steuersparmodell“ muss ohne Steuervorteile berechnet werden. Ergibt sich dann immer noch ein Gewinn, kann man es weiter in Betracht ziehen und gründlich prüfen. Sonst gilt: „Finger weg!“ Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Hat er ein permanentes Lächeln aufgesetzt (weil er seine Superprovisionen ständig im Blick hat)...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.