Artikel zum Thema Steuern
Gesundheit ist unbezahlbar
Freitag, 02. Juli 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Wer als pflichtversicherter Arbeitnehmer krank wird, hat die ersten 42 Tage keine finanziellen Einbußen. Dauert die Krankheit aber länger als sechs Wochen, erhält er keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld. Dieses ist aber wesentlich geringer, als der vorherige Nettoverdienst. Dabei kommt eine Krankheit, die länger als sechs Wochen dauert, häufiger vor als manche denken. Sie muss aber nicht zwangsläufig zu einer Berufsunfähigkeit führen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Sozialabgaben / Steuern Ø rd...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Eltern aufgepasst!
Mittwoch, 30. Juni 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Im August ist es wieder soweit: Der Eintritt ins Berufsleben ist da und die Berufsausbildung oder das Studium beginnt. Mit diesem Lebensabschnitt kommt viel Neues auf den Berufsanfänger zu. Nun erreicht das Thema "Versicherungen" Auszubildende und Studenten, denn sie müssen sich nun zum ersten mal für eine eigene, gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Wundern Sie sich nicht, wie intensiv sich auch gerade die privaten Versicherungsunternehmen demnächst um diese Zielgruppe bemühen. Bevor "X von der U-Versicherung" nachdrücklich an Ihrer Tür läutet, sollten Sie sich neutral informieren. Viele wichtige Hinweise habe ich hier schon zusammengestellt. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Wichtig ist evtl. eine Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag, um die Lücke zwischen Nettolohn und Netto-Krankengeld, (= Brutto-KG minus Sozialversicherungsbeiträgen und nachträglicher Steuern)...
Angenehmer Nebeneffekt: Kostenersparnis Lassen Sie sich durch Rabattangebote oder dem Schlagwort Steuern und / oder Sozialabgaben sparen nicht für dumm verkaufen und vertraglich knebeln Prüfen Sie mindestens einmal im Jahr Ihre Verträge auf Notwendigkeit, Aktualität, Leistungsinhalt und Kosten Hinweis zu Preis und Leistung Am wichtigsten ist der Vertragsinhalt, nicht der Beitrag...
Ihr Nutzen: Fachwissen Beratung sowie bei Bedarf Hilfe und Betreuung Sinnvolle, günstige und flexible Angebote und Verträge sowie laufend weitere wichtige Tipps und Hinweise rund ums Geld und Steuern Bruno Steiner, Baarweg 9, 78647 Trossingen (Schura) Telefon: +49 07425 326014 Telefax: +49 07425 326015 E-Mail: brunosteiner@t-online...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.
Nutzen der Honorarberatung
Mittwoch, 09. Juni 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Honorarberatung ist in Deutschland noch ein junges Feld, aber durchaus schon üblich. Wer dies schon einmal in Anspruch genommen hat, weiß die Vorteile und den Nutzen daraus zu schätzen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Die Kontrolle ist die Motivation und die Fähigkeit, sich mit diesen Risiken auseinander zu setzen, deren Bedeutung abzuschätzen, diese zu steuern und zu kontrollieren...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Unser Tipp für Verbraucher und Steuerzahler
Donnerstag, 22. April 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Müssen Sie auch Einkommensteuer (voraus) bezahlen? Die Werte Ihrer letzten Einkommensteuererklärung nutzen der/die Sachbearbeiter/innen des Finanzamts, um die Höhe der Vorauszahlung zu ermitteln. Dabei müssen nun aber Steueränderungen wie zum Beispiel die Neuregelung des Sonderausgabenabzugs von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Wichtig: Lassen Sie sich nicht zum Abschluss neuer Versicherungen mit dem Argument „Steuern sparen und Steuererstattung“ verführen oder dem Argument „Altersvorsorge ohne Eigenaufwand“ oder „jetzt mehr netto vom brutto“ verleiten bzw. für dumm verkaufen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Ruhestandsplanung
Mittwoch, 07. April 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Ruhestandsplanung: Wunsch: Der Ruhestand soll in 35 Jahren im Alter von 65 Jahren beginnen. Die Kaufkraft im Ruhestand soll dem heutigen Nettoeinkommen bzw. mtl. Einnahmen von 2.000,00 € entsprechen. Bei einer Teuerungsrate von 3,00% benötigen man dann 5.627,72 € an mtl. Einnahmen. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie einem bestehenden Sparvertrag (VL p.m. 40 €) rechnet Herr Sparsam zukünftig bereits mit 1.809,00 € an mtl. Einnahmen. Somit verbleibt eine Versorgungslücke von mtl. 3.818,72 € zum Alter 65, die durch eine Rentenzahlung ausgeglichen werden muss. Diese mtl. Einnahme soll dann für weitere 31 Jahre (bis Alter 96) zur Verfügung stehen. Anschließend sollen noch 0,00 € an Restkapital verbleiben. Daraus ergibt sich dann ein erforderliches Leibrentenkapital zu Beginn der Leibrentenphase von 733.886,92 € bei 5,00% Anlagezins. Aufgrund der nicht stehen bleibenden Kostensteigerungen auch als Rentner ist eine dynamische Einnahmensteigerung ab Ruhestandsbeginn von 3,00% für jedes Jahr gewünscht. Daraus folgt: Das erforderliche Vermögen zu Beginn der Rentenphase beträgt 1.056.822,25 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme, dass keine Steuern auf die Einkünfte fällig werden. Aus anderen Quellen stehen noch 20.000,00 € Barkapital zum Alter 65 zur Verfügung. Das aufzubauende Vermögen beträgt demnach noch 1.036.822,25 €. Die theoretisch erforderliche Einmalanlage per heute beträgt 187.965,80 € bei 5,00% Anlagezins. Annahme: Steuerpflichtiger Anteil am Ertrag 0,00%; Grenzsteuersatz 0,00%; Sparer-Pauschbetrag 0,00 €. Die erforderliche, gleichbleibende Sparrate ab heute beträgt dann mtl. 931,39 € bei 5,00% Anlagezins. Wird die anfängliche Sparrate jährlich um 5% erhöht, beträgt diese ab heute 457,52 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme eines steuerpflichtigen Anteils am Ertrag von 0,00%. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Daraus folgt: Das erforderliche Vermögen zu Beginn der Rentenphase beträgt 1.056.822,25 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme, dass keine Steuern auf die Einkünfte fällig werden...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Berufsunfähigkeit
Dienstag, 23. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: yourConsult GmbH & Co.KG Jürgen Dries
Bei vielen Menschen besteht der größte Teil des Gesamtvermögens gerade am Anfang ihres Berufslebens aus ihrer Arbeitskraft, dem Humankapital. Dabei ist das Humankapital im engeren Sinne der heutige Wert des zukünftigen Arbeitseinkommens. Sind die Einnahmen größer als die Kosten, kann der Akademiker noch Rücklagen bilden, um einmal ausreichend Liquidität aufzubauen, um kurzfristige Ziele zu erreichen. Kosten sind sehr schnell aufgebaut, zumal in einer Welt, in der Kredite sehr einfach zu haben sind. Was passiert aber, wenn plötzlich durch einen Unfall, einer Krankheit oder eines Kräfteverfalls das berufliche Einkommen ausfällt? Sind die Kosten für diesen Fall nicht so leicht zu reduzieren und fehlen die finanziellen Rücklagen, rutscht man leicht in finanzielle Schieflage. Wer sich da auf die gesetzlichen Leistungen verlässt, kann böse Überraschungen erleben. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben verbleiben diesem Versicherten ein Nettogehalt von 1.552 €...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Eigengenutzt oder vermietet oder beides?
Montag, 22. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Eine vermietete Immobilie, so verspricht es die Werbung, ist eine sichere Altersvorsorge. Ist das tatsächlich so? „Die eigenen vier Wände“ oder „mietfrei wohnen im Alter“ – was ist daran erstrebenswert? Dabei sollte man einiges beachten. Vor allem müssen die Grundanforderungen positiv ausfallen. Auf Dauer bezahlbar, schuldenfrei zum Rentenbeginn, angemessene Größe, überschaubare Bewirtungskosten heißen sie. Der Begriff ist in 5 Sätzen enthalten:
Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher können Steuervorteile ausfallen...
Dazu muss man sich einfach vor Augen führen, dass „Steuern sparen“ oft recht teuer ist und mehr kostet, als es bringt...
Sollzins 0,00 4.500,00 Steuerersparnis 0,00 + 2.025,00 Sparbetrag + 4.500,00 0,00 Guthabenzins + 67,50 + 1.500,00 Zinsabschlagsteuer 0,00 0,00 Steuer auf Mieteinnahmen 4.500,00 - 2.025,00 Nach 1 Jahr + 2.542,50 - 975,00 Das heisst, dass A sich ohne Steuerersparnis bereits im ersten Jahr um 3.517,50 € besser stellt als B mit „Steuern sparen“...
Ab einem zu versteuernden Einkommen [zvE] von 250.401 € [ledig] bzw. 500.802 € [verheiratet] beträgt der Grenzsteuersatz 45 %, d...
Sollte B als Tilgungsaussetzung / -ersatz einen vorfinanzierten Bausparvertrag verwenden, sind die Bausparguthabenzinsen sofort und ohne Freibetrag als Einkünfte aus V+V zu versteuern...
Der Begriff ist in weiteren 5 Sätzen enthalten.
Was versteht man unter bAV?
Dienstag, 02. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Die betriebliche Altersvorsorge sollte die gesetzliche Rentenversicherung und die private Vorsorge der Bürger eigentlich ergänzen. Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss sich aber nicht an der Finanzierung der BAV beteiligen. Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge? Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Was viele noch gar nicht bemerkt haben und worüber sie selten informiert werden: Sie müssen weniger Steuern bezahlen als vor 2009...
Gefördert wird, indem entweder die Einzahlungen für den Arbeitnehmer ganz steuerfrei oder nur mit einem niedrigen Pauschalsteuersatz zu versteuern sind...
Abzüge von der betrieblichen Altersvorsorgerente Außer Steuern müssen seit Januar 2004 Rentner auf ihre betriebliche Altersvorsorge den vollen Krankenkassenbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.
Private Vorsorge
Montag, 01. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert der Staat diese mit steuerlichen Anreizen. "Rürup-Sparer" profitieren evtl. von einer steuerlichen Förderung. Die Beiträge zur Rürup-Rente kann man vom ersten Euro (€) an steuerlich als Sonderausgaben geltend machen (absetzbar). Die Rürup-Rente wird insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige und Freiberufler als attraktiv angepriesen durch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs.Dabei handelt es sich um einen Freibetrag und nicht, wie häufig suggeriert bzw. angenommen wird, um einen Steuererstattungsbetrag. Die Steuerersparnis ergibt sich aus der persönlichen Steuerschuld und beträgt somit nur einen Teil bis Nichts des Anrechnungsbetrages. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Dabei wird der Anteil der zu versteuernden Rürup-Zahlungen zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt, der dann ein Leben lang gilt...
Muss ein Rentner also im 1. Jahr seiner Rentenphase 60% der Rürup-Rente versteuern, bleiben 40% der Rente steuerfrei und dieser Anteil für die folgenden Jahre bestehen...
Das ist aber nicht sinnvoll, weil eine Berufsunfähigkeitsrente aus diesen Verträgen entsprechend des individuellen Steuersatzes versteuert werden muss, während Leistungen aus einer "normalen" Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem geringeren Teil zu versteuern sind...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.
Bürgerentlastungsgesetz
Freitag, 26. Februar 2010, Artikel veröffentlicht durch: Baufinanzkonzept Lutz Schiefelbein
Zum 01. Januar 2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz (BEG) in Kraft getreten. Damit kann man Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin steuerlich geltend wie bisher. Das heißt konkret: Für viele bleibt mtl. etwas mehr Netto vom Bruttolohn. Das BEG ist die größte Steuerentlastung der deutschen Geschichte. Ziel: Die Bürger sollen mehr finanziellen Spielraum für die private und betriebliche Vorsorge haben. Verschwiegen wird aber, dass dies durch Schulden, für die der „entlastete und jeder andere Bürger“ aufkommen muss, finanziert wird. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Oder Sie investieren in Ihre betriebliche Altersversorgung und sparen gleich doppelt Steuern und Sozialabgaben...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Vergleich bAV VL
Montag, 11. Januar 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VWL), fast jeder erhält dazu einen tariflichen oder freiwilligen Arbeitgeberzuschuss. Anlagemöglichkeiten sind Banksparpläne, Investmentfonds, Versicherungen, Bausparverträge, direkte wohnwirtschaftliche Verwendung (wird selten angeboten, weil damit keine Provisionen und Gebühren kassiert werden können), bAV und "Riestern". Nachteil: Auf den VL-Sparbetrag – maximal 40 € im Monat p. P. (pro Person / Arbeitnehmer) – fallen individuell evtl. Steuern und Sozialabgaben an. Fließt der Betrag für die vermögenswirksamen Leistungen dagegen in die betriebliche Altersversorgung, landet er ohne Abzüge beim Anlageinstitut. Wieviel dabei auf dem Konto des Sparers ankommt, bleibt das Geheimnis der Anbieter. Neben der Steuerfreiheit entfallen die Abgaben zur Sozialversicherung. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
(pro Person / Arbeitnehmer) – fallen individuell evtl. Steuern und Sozialabgaben an...
26,58 € (beachte tarifrechtliche Regelungen und Vorgaben des AG zur bAV) Zulage = steuer- und sozialabgabenpflichtiger Lohnbestandteil Abzug für Steuern und Sozialabgaben beim AN 50% *** , beim Azubi = 20% ** "Berufseinsteiger-Bonus * " für Beschäftigte bis 25 Jahre: einmalig 200 € bei Abschluss eines Riester-Vertrags, also im ersten Sparjahr 354 € (auch rückwirkend, wenn bei Abschluss noch nicht 25)...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.
Faktorverfahren
Donnerstag, 08. Oktober 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Berufstätige Ehepartner können bisher bei der Steuerklasse wählen zwischen den Kombinationen III / V ( drei und fünf) oder IV / IV (vier / vier). Ab 2010 gibt es eine weitere Kombination: IV -Faktor / IV-Faktor. Wie das geht? Wir erklären es Ihnen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Deshalb verzichten viele Frauen auf eine vergleichsweise niedrig bezahlte Arbeitsstelle oder weichen auf einen 400-€-Job aus, weil mit Lohnsteuerklasse V nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben kaum etwas vom Verdienst übrig bleibt...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Anschubhilfe von Vater Staat
Samstag, 29. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: ö.b.u.v. Sachverständige für Private Baufinanzierung Elgin Gorissen-van Hoek
Das steuerlich geförderte Eigenheim ist wieder da. Jetzt heißt die Förderung Eigenheimrente oder Wohnriester und soll im Alter das Wohnen im eigenen Heim ermöglichen. Seit dem 1.11.2008 bieten Banken, Sparkassen und Bausparkassen 464 zertifizierte Wohnriesterverträge in drei Finanzierungsarten an. Neben einem Bausparvertrag sind ein Vorausdarlehen in Kombination mit einem Bausparvertrag und ein reiner Darlehensvertrag mit annuitätischer Tilgung förderfähig. Die Höhe des Eigenbeitrags, die Zulagen und Steuerersparnisse orientieren sich an den Regeln für die Riesterrente. Doch die Wohnriester-Zulagen sind kein Geschenk des Staates. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Der Wohneigentümer hat auch die Wahl, mit einem Abschlag von 30 Prozent zu Beginn des Ruhestandes alles auf einmal zu versteuern...
Verteilt auf 25 Jahre hat er bis zum 85. Lebensjahr jährlich 1.973 Euro zu versteuern...
Sinkt der Steuersatz im Ruhestand auf 25 Prozent, fallen nur noch 493 Euro Steuern fürs Wohnen im eigenen Haus an...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.
Tipps für Verbraucher!
Montag, 17. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Die Meldung über die Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zur Pendlerpauschale ist noch nicht bei allen betroffenen Steuerzahlern angekommen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für viele deutsche Arbeitnehmer eine positive Entscheidung. Alle Berufstätigen können wieder die Pauschale in Höhe von 30 Eurocent pro Entfernungskilometer (einfache Wegstrecke) zum Arbeitsplatz ab dem ersten und nicht erst ab dem 20. Kilometer geltend machen. Daraus ergibt sich für viele ein angenehmer, geldwerter Vorteil. Wichtig ist, dass es sich um Beträge handelt, die im Zusammenhang mit der Gewährung von Kindergeld zusätzliche positive Veränderungen bringen kann. So wird es in etlichen Fällen dazu kommen, dass etwa in einer Ausbildung befindliche Kinder durch die neue, alte Regelung unter die Einkommensgrenze von 7.680 € pro Jahr gelangen; daraus entsteht im Einzelfall ein Anspruch auf Kindergeld für die Eltern. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Und dies rückwirkend ab Anfang 2007. Die Umsetzung der Kindergeldnachzahlung soll laut Bundeszentralamt für Steuern durch die Familienkassen schnellstmöglich durchgeführt werden, entsprechende Anweisungen liegen den Familienkassen vor...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Tipps für Verbraucher!
Montag, 17. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Aufgrund der hohen Steuer- und Sozialabgabenlast überlegen viele fleißig arbeitende Bürger, wie sie diese Last senken und mit Hilfe der „Steuerersparnisse“ eigenes Vermögen aufbauen könnten. Das Wissen um diese „Sucht Steuern sparen, egal was es kostet“, welche vielen das Hirn vernebelt und vernünftiges denken und handeln ausschaltet, lässt die „Haie der Finanzbranche“ goldene Nasen mit betrügerischen Versprechen an den „Gier frisst Hirn“-Aspiranten verdienen. „Das oft mühsam ersparte Geld ist dann nicht weg, es hat bloß ein anderer“, habe ich mal gelesen. „Wie wahr, wie wahr.“ Leider trifft es aber auch die, die im Vertrauen auf das Fachwissen der Anbieter, die oft genug mit Hilfe von „seriösen Geldhäusern“, hereingelegt, geschädigt und ihrer Existenz beraubt werden. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Das Wissen um diese „Sucht Steuern sparen, egal was es kostet“, welche vielen das Hirn vernebelt und vernünftiges denken und handeln ausschaltet, lässt die „Haie der Finanzbranche“ goldene Nasen mit betrügerischen Versprechen an den „Gier frisst Hirn“-Aspiranten verdienen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Tipps für Endverbraucher, Kapitalanleger, Versicherte
Montag, 17. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Vorsicht auch vor angeblich seriösen Anbietern. Man sollte grundsätzlich erst einmal die Information einholen, dann prüfen und nachrechnen oder prüfen lassen, Vergleiche ziehen und dann, wenn die Zahlen (Kosten) in Euro und Cent vorliegen, die persönlich, richtige Entscheidung treffen. Grundsätzlich gilt: Je komplizierter, verwirrender und unverständlicher ein Finanzierungsangebot ist (z.B. Verknüpfung von Annuitäten-, Bauspar- und Versicherungsdarlehen und –verträgen, Tridem-, Tandem- und sonstigen Verfahren), desto grösser ist die Gefahr, dass man über den Tisch gezogen wird. Jedes „Steuersparmodell“ muss ohne Steuervorteile berechnet werden. Ergibt sich dann immer noch ein Gewinn, kann man es weiter in Betracht ziehen und gründlich prüfen. Sonst gilt: „Finger weg!“ Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Führt er hauptsächlich mittels (Suggestiv-)Fragen das Gespräch, deren Antworten praktisch schon in die Frage hineingelegt sind (Allerweltsfragen, z.B.: "Möchten Sie denn nicht auch Steuern sparen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Unangenehme Überraschung vom Finanzamt
Sonntag, 09. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Vielen drohen Nachzahlungen von mehreren hundert Euro oder entsprechend geringere Erstattungen der Finanzämter. Die Höhe ist abhängig vom Gesamteinkommen und der Dauer der Kurzarbeit; in Einzelfällen drohen Nachzahlungen von mehr als 1.000 Euro. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Ursache ist der sogenannte Progressionsvorbehalt im Steuerrecht : Danach ist das Kurzarbeitergeld bei der monatlichen Auszahlung zwar steuerfrei, wird aber am Jahresende dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet...
Dadurch ergibt sich ein höherer prozentualer Steuersatz, der dann auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.
Förderung, Vor- und Nachteile u.w.m.
Sonntag, 09. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Die Riester-Förderung gibt es rückwirkend zum 01.01.2008 auch für die Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Wie funktioniert es voraussichtlich? Für wen lohnt sich welches Riester-Modell? Der Begriff ist in 6 Sätzen enthalten:
Im Gegenteil: Eventuell muss man auf die erhaltene Riesterförderung nachgelagerte Steuern zahlen...
Dann muss auf einen Teil der Riesterförderung nachgelagert Steuern bezahlt werden und erhält für den nicht entnommenen Teil eine „kleine“, aber ebenfalls steuerpflichtige Rente...
Was muss man versteuern...
Nach Renteneintritt, ab dem 60. bis 67. Lebensjahr, muss man den auf dem Konto verbuchten Betrag (Auflösungsbetrag) versteuern...
Gibt man die Eigennutzung der Immobilie auf, wird das Wohnförderkonto aufgelöst und man muss den dort verbuchten Betrag in einem Jahr versteuern...
Die „Bauernfängerei“ mit dem Missbrauch des Schlagwortes „Vorteil Steuern sparen“ bzw. „Schreckgespenst Steuern zahlen“ oder „Förderung“ ist wieder voll im Gange...
Der Begriff ist in weiteren 6 Sätzen enthalten.