Artikel zum Thema Versicherungspflicht
Sozialversicherungsrechengrößen
Dienstag, 04. Oktober 2011, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2012 werden die maßgeblichen Grenzen für die Rechengrößen der Sozialversicherung vorgegeben. Wir haben die neuen Berechnungsgrößen für Sie zusammengestellt. Der Begriff ist in 5 Sätzen enthalten:
Bezugsgröße Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung, unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung...
Die Überprüfung der Versicherungspflicht steht für die Arbeitgeber bzw. Lohnbüros wieder zum Jahreswechsel an...
Weiterhin gilt, dass ein Ausscheiden aus der GKV nur möglich ist, wenn auch im Folgejahr vorausschauend betrachtet die dann maßgebliche Versicherungspflichtgrenze überschritten wird...
Ende 2011 scheiden nur solche Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht aus, die innerhalb des Kalenderjahres 2011 mit ihrem regelmäßigen Jahresentgelt die Grenze 2011 überschritten haben und auch die neue Grenze in 2012 voraussichtlich überschreiten werden...
Übersicht über die Rechengrößen der Sozialversicherung 2012 West Ost Beträge in € Monat Jahr Monat Jahr BBG allgemeine Rentenversicherung 19,9% 5.600 67.200 4.800 57.600 BBG Arbeitslosen-Versicherung 3,0% 5.600 67.200 4.800 57.600 Versicherungspflicht-Grenze Kranken- und Pflegeversicherung 1 4.237,50 50.850 4.237,50 50.850 BBG Kranken- und Pflegeversicherung 2 15,5% 1,9% 3.825 45.900 3.825 45.900 Bezugsgröße der Sozialversicherung 2.625 31.500 2.240 26.880 vorläufiges Durchschnittsentgelt in der GRV (Eckrentner) 30.268 30.268 1 Gemäß § 6 Abs. 7 SGB V gilt eine Sonderregelung für die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeiter und Angestellte, die am 31...
Der Begriff ist in weiteren 5 Sätzen enthalten.
Rente
Mittwoch, 15. Juni 2011, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Ab 01. Juli 2011 werden Rentner wenig mehr Geld erhalten. Bei den meisten weicht die Freude über das Mehr an Rente schnell einer Verunsicherung, denn in den Medien ist überall zu hören, zu sehen oder zu lesen, die Rentenerhöhung sei voll steuerpflichtig und viele Rentner müssten sogar bis zurück zum Jahr 2005 Steuern nachzahlen. Dies ist teilweise richtig, aber nicht jede Rente oder deren Erhöhung führt zu einer Steuerzahlung. Rentner erhalten ab 01. Juli 2011 eine Erhöhung Ihrer Rente in Höhe von sagenhaften brutto 0,99%. Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Dies hat kaum Auswirkungen auf den Geldbeutel, dafür umso mehr auf die Steuern und Sozialabgaben. Rechnet man den Kaufkraftverlust / die Teuerungsrate sowie die zunehmenden Belastungen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern hinzu, sind die Rentner seit dem Jahr 2000 eindeutig auf der Verliererseite. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Betriebsrente „Mir ist bekannt, dass die monatlichen Rentenzahlungen steuer- und sozialversicherungspflichtig sind...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Rentenversicherung
Montag, 30. Mai 2011, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Ist für einen Arbeitnehmer eine Rentenversicherung durch die Entgeltumwandlung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder in der privaten Altersvorsorge günstiger? Die Versicherungsbranche trommelt und Gewerkschaften preisen ihre „bAV-Rente“ ebenfalls an. Schlagworte „Steuern sparen“ (gut geeignet und beliebt für manche Bauernfängerei) und „Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge“ suggerieren, dass eine bAV immer günstig ist. Das ist aber nicht grundsätzlich so. Die bAV mit Entgeltumwandlung ist so manches Mal im Nachteil im Vergleich zur privaten Rentenversicherung oder anderen, besseren Vorsorgeprodukten. Und dann heißt es: Privatvorsorge ist besser als Gehaltsumwandlung. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Selbst mit nur geringer Rentensteigerung und unter Berücksichtigung von Steuern- sowie anteiligem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag führt die Minderung des sozialversicherungspflichtigen Einkommens um mtl...
Beitrag für Erwerbsminderungsrente noch nicht berücksichtigt Die Verminderung des sozialversicherungspflichtigen Einkommens führt zudem zu einem Verlust an Ansprüchen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente...
Fazit: Die bAV ist ein sehr komplexes Gebiet und nur noch – aus meiner verbraucherorientierten Sicht – bedingt für einen geringen und über den BBG zur Sozialversicherungspflicht bestverdienenden „Arbeitnehmer“teil empfehlenswert...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.
Riester-Sparer aufgepasst!
Dienstag, 19. April 2011, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Von mehr als 1,5 Millionen Riester-Sparern holt der Bund die staatlichen Zuschüsse zurück, insgesamt geht es um 500 Mio. Euro, berichtete das Wirtschaftsmagazin "Geld & Leben" des Bayerischen Rundfunks. Sparer sind oft unzureichend informiert und wissen nicht, welche Veränderungen sie an wen melden sollten, denn die Bedingungen für die mögliche Förderung durch Zulagen und Steuerersparnis ist nur schwer zu durchschauen. Selbst Fachleute haben ihre liebe Not damit. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
“ Deshalb hier einige Beispiele , in denen Sparer darauf achten müssen, damit der Staat die Zulage nicht ohne Vorwarnung wieder zurückholt: Mindesteinzahlung: Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Sparer mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen bzw. adäquaten Vorjahres-Bruttoeinkommens abzüglich der Zulage(maximal 2.100 Euro minus 154 €) in den Vertrag einzahlen...
Arbeitslosigkeit und Geringverdiener: Wer seinen Job verliert oder nur sehr wenig verdient, muss 4% aller rentenversicherungspflichtigen / adäquaten Lohnersatzleistungen bzw. Einkommensteile des Vorjahres, mindestens aber 60 € im Jahr in seinen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten...
Scheidung: Ist ein Ehepartner nicht rentenversicherungspflichtig, hat er trotzdem einen abgeleiteten Anspruch auf Riester-Zulage (Huckepack- oder auch Rucksackvertrag genannt), ohne selbst Beiträge einzahlen zu müssen...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.
Förderanträge
Dienstag, 09. November 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Viele Sparer vergessen, die staatlichen Zulagen für ihre Riester-Verträge zu beantragen oder Änderungen mitzuteilen und verlieren damit Geld. Die maximale staatliche Grundzulage für alle Formen des Riester-Sparens beträgt pro förderberechtigter Person 154 € jährlich, für jedes dem Haushalt zugehörige kindergeldberechtigte Kind kommen 185 € hinzu. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sind es 300 €. Allerdings ist die volle Förderung nur für jene Sparer abrufbar, die mindestens vier Prozent des um die Zulage geminderten rentenversicherungspflichtigen Bruttojahreseinkommens einzahlen. Ansonsten werden die staatlichen Zulagen anteilig gekürzt. Allerdings gibt es immer wieder Neuerungen bei den Förderanträgen. Diese werden immer zum Jahresanfang zugesandt. Dann sollten sie auf Vollständigkeit überprüft, evtl. ergänzt oder mit den aktuellen Änderungen wie z.B. led., verh., alleinstehend, (weiteres) Kind geboren usw. vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben an das Vertragsinstitut geschickt werden. Auch ein gestellter Dauerzulagen-Antrag entbindet nicht von der Prüfung. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Allerdings ist die volle Förderung nur für jene Sparer abrufbar, die mindestens vier Prozent des um die Zulage geminderten rentenversicherungspflichtigen Bruttojahreseinkommens einzahlen...
Also: vertragsrelevante Änderungen, beispielsweise eine Gehaltserhöhung oder die Geburt eines Kindes, Sozial- / Rentenversicherungspflicht durch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, EM-Rente, 400-€-Job mit Verzicht auf Sozialversicherungsfreiheit, melden...
Ebenso wichtig ist es mitzuteilen, wenn keine Rentenversicherungspflicht mehr besteht...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.
Wissen macht sich bezahlt
Samstag, 07. August 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Sozialversicherungspflicht: Versicherungspflicht für Selbständige? Riester-Förderung - Rückzahlung bei mitarbeitenden Angehörigen? Nicht nur Lücken in der Sozialversicherung für Selbständige und deren Angehörige sind denkbar. Sie werden dann auch eine Förder-Falle? Woran sollen wir Bürger als Laien - und Berater sowie Vermittler - noch denken, um die Fehler der Behörden und deren angeblicher Experten sowie den Lücken in den Gesetzen, nicht ausbaden zu müssen? Das erfahren Sie hier! Der Begriff ist in 21 Sätzen enthalten:
Sozialversicherungspflicht: Versicherungspflicht für Selbständige...
Ziel des nachfolgenden Vortrags ist das Streben, Grundwissen und damit etwas Klarheit und Sicherheit über die Sozialversicherungspflicht oder Sozialversicherungsfreiheit und deren möglicher Auswirkungen zu vermitteln...
Ebenso das Wissen um Ansprüche daraus bei einer Befreiung (aufgrund nicht versicherungspflichtiger Tätigkeit) von allen Bereichen der Sozialversicherung sowie die Durchsetzung von Ansprüchen zur Rückerstattung von Beiträgen...
Diese negative, nachträgliche Feststellung, „es lag keine versicherungspflichtige Tätigkeit vor“, hat zur Folge , dass die Betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sämtliche Rechte im Hinblick auf eine künftige gesetzliche Rentenzahlung, insbesondere bei noch nicht erreichter Mindesteinzahldauer verlieren ...
„Fallbeschreibungen“) mit den fatalen Konsequenzen einer Beitragszahlung und der nachträglichen Feststellung, dass keine versicherungspflichtige Tätigkeit vorlag, werden nachfolgend noch aufgeführt...
Die Begründung: Man sei eigentlich selbständig ohne Sozialversicherungspflicht...
Der Begriff ist in weiteren 21 Sätzen enthalten.
Eltern aufgepasst!
Mittwoch, 30. Juni 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Im August ist es wieder soweit: Der Eintritt ins Berufsleben ist da und die Berufsausbildung oder das Studium beginnt. Mit diesem Lebensabschnitt kommt viel Neues auf den Berufsanfänger zu. Nun erreicht das Thema "Versicherungen" Auszubildende und Studenten, denn sie müssen sich nun zum ersten mal für eine eigene, gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Wundern Sie sich nicht, wie intensiv sich auch gerade die privaten Versicherungsunternehmen demnächst um diese Zielgruppe bemühen. Bevor "X von der U-Versicherung" nachdrücklich an Ihrer Tür läutet, sollten Sie sich neutral informieren. Viele wichtige Hinweise habe ich hier schon zusammengestellt. Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
= unverzichtbare Versicherung = unwichtige Versicherung = wichtige Versicherung = Überflüssige Versicherung Krankenversicherung (gesetzliche Versicherungspflicht) Mit Beginn der Ausbildung endet die bis dahin mögliche Versicherung als Familienangehöriger über einen Elternteil...
Sobald man eine Ausbildungsvergütung erhält (oder mehr als 345 € eigene Einkünfte im Monat hat), wird man eigenständig versicherungspflichtig...
Die Versicherungspflicht setzt eine Ausbildung in Deutschland voraus...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.
Informationen für Rentner und solche, die es werden wollen
Dienstag, 25. Mai 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Rentner lassen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich in die Gruppen der pflicht-, familien- und freiwillig versicherten Rentner einteilen. Für die (willkürliche und ungerechte) Beitragsbemessung zur Krankenversicherung werden, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die folgenden Einkommen eines Rentners berücksichtigt: Einkommen aus gesetzlicher Rente, zum Beispiel Hinterbliebenenrenten, andere Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrente, private Rentenversicherung, Einkommen aus selbständiger Arbeit, zum Beispiel Erträge aus Stromeinspeisung (Photovoltaik). Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen hierfür zu beachten, denn häufig kommt es mit Eintritt eines Rentenanspruchs auch zur Versicherungspflicht...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.