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Artikel zum Thema Versicherungsschutz

Eltern aufgepasst!

Vermögensbildung und Versicherungen (nicht nur) für Auszubildende (Azubis)

Mittwoch, 30. Juni 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteIm August ist es wieder soweit: Der Eintritt ins Berufsleben ist da und die Berufsausbildung oder das Studium beginnt. Mit diesem Lebensabschnitt kommt viel Neues auf den Berufsanfänger zu. Nun erreicht das Thema "Versicherungen" Auszubildende und Studenten, denn sie müssen sich nun zum ersten mal für eine eigene, gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Wundern Sie sich nicht, wie intensiv sich auch gerade die privaten Versicherungsunternehmen demnächst um diese Zielgruppe bemühen. Bevor "X von der U-Versicherung" nachdrücklich an Ihrer Tür läutet, sollten Sie sich neutral informieren. Viele wichtige Hinweise habe ich hier schon zusammengestellt. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Tipp: Schließt man den BU-Versicherungsschutz bereits als Kind / Schüler ab, hat das viele Vorteile...
Vereinbaren Sie Selbstbehalte, um Ihren Versicherungsschutz nicht wegen Bagatellschäden zu gefährden...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.


Versorgungslücke?

Dienstunfähigkeit für Beamte

Dienstag, 23. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: yourConsult GmbH & Co.KG Jürgen Dries

WebseiteEs gibt Beamte, die eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben oder dies beabsichtigen. Der reine Berufsunfähigkeitsschutz ist aber anders zu bewerten und zu prüfen, als die Dienstunfähigkeit. Von daher sollten Beamte sich sehr genau informieren, bei welchem Anbieter sie Ihren persönlichen Verischerungsschutz abschließen. Denn im Leistungsfall kann es dazu führen, dass der Beamte dienstunfähig ist, der Versicherer aber zu dem Ergebnis kommt, dass kein Leistungsfall vorliegt, da die Kriterien der Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind. Die Folge: Die Einnahmenseite reduziert sich vom aktuellen Nettogehalt auf den Ruhegehaltsanspruch seitens des Dienstherren und dieser ist weitaus geringer, als das Nettogehalt. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Von daher sollten Beamte sich sehr genau informieren, bei welchem Anbieter sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz abschließen...
Gilt der Versicherungsschutz weltweit und in diesem Zusammenhang auch die Frage, müssen Untersuchungen zwingend in Deutschland erfolgen...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.


Berufsunfähigkeit

Der Wert Ihrer Arbeitskraft – Ihre Existenzgrundlage

Dienstag, 23. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: yourConsult GmbH & Co.KG Jürgen Dries

WebseiteBei vielen Menschen besteht der größte Teil des Gesamtvermögens gerade am Anfang ihres Berufslebens aus ihrer Arbeitskraft, dem Humankapital. Dabei ist das Humankapital im engeren Sinne der heutige Wert des zukünftigen Arbeitseinkommens. Sind die Einnahmen größer als die Kosten, kann der Akademiker noch Rücklagen bilden, um einmal ausreichend Liquidität aufzubauen, um kurzfristige Ziele zu erreichen. Kosten sind sehr schnell aufgebaut, zumal in einer Welt, in der Kredite sehr einfach zu haben sind. Was passiert aber, wenn plötzlich durch einen Unfall, einer Krankheit oder eines Kräfteverfalls das berufliche Einkommen ausfällt? Sind die Kosten für diesen Fall nicht so leicht zu reduzieren und fehlen die finanziellen Rücklagen, rutscht man leicht in finanzielle Schieflage. Wer sich da auf die gesetzlichen Leistungen verlässt, kann böse Überraschungen erleben. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Gilt der Versicherungsschutz weltweit und verzichtet der Versicherer bei der Erst- und Nachprüfung grundsätzlich auf Untersuchungen in Deutschland...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.


Aufstockung Rentenversicherungsbeiträge

400-Euro-Job - Wie nutze ich alle Vorteile?

Mittwoch, 09. Dezember 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteSeit dem 01.04.1999 zahlen Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte Beiträge an die Sozialversicherung wie die Kranken- und Rentenversicherung. Durch die Beiträge an den Rentenversicherungsträger wird kein Versicherungsverhältnis begründet, so dass die Zahlung durch den Arbeitgeber an die GRV für den Arbeitnehmer weitgehend nutzlos ist. Durch die gesetzl. (§ 163 Abs. 8 SGB VI i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 2 SGB VI) zugelassene Aufstockung der Beiträge an die GRV können sich Arbeitnehmer jedoch die Vorteile eines normalen Rentenversicherten sichern. Wer es noch nicht getan hat, sollte dies bei seinem Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber tun. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Die Vorteile bestehen vielmehr in folgendem: Der Versicherungsschutz in der Rentenversicherung besteht wie bei nicht geringfügig Beschäftigten, da durch die Aufstockung die Voraussetzung wie bei normalen Arbeitsverhältnissen erfüllt wird...
Der Versicherungsschutz bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung bleibt erhalten, soweit er vorhanden ist (Voraussetzung: mind...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.