Artikel zum Thema Versicherungsschutz
Wohlergehen der Kinder
Dienstag, 12. Juli 2011, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Wie sind Kindergartenkinder, Schüler und Studenten finanziell abgesichert und versichert? Was ist, wenn ein Unfall auf dem Weg zum Kindergarten, zur Schule oder Universität, in der Einrichtung oder auf dem Heimweg von dort passiert? Der Begriff ist in 7 Sätzen enthalten:
Auch auf der Klassenfahrt oder auf Schulfesten besteht Versicherungsschutz, wenn die Veranstaltungen von der Schule organisiert, von ihr durchgeführt und/oder verantwortlich begleitet sind...
Hier besteht kein Versicherungsschutz...
Eine Unterbrechung beim Heimweg würde einen Erwachsenen den Versicherungsschutz kosten, bei Kindern entscheidet ein Richter von Fall zu Fall...
Auch wenn sich Laufgemeinschaften bilden und Schüler miteinander in die Schule laufen, gilt der Versicherungsschutz, wenn ein Schüler deswegen nicht den direkten Weg zur Schule nimmt...
Versicherungsschutz in der Schule beziehungsweise auf einer Klassenfahrt bedeutet nicht automatisch, dass ein eintretender Unfall einen Schulunfall darstellt...
das Landschulheim oder das Schulsportfest verlassen, keinen Versicherungsschutz mehr genießen - ein dann eintretender Unfall wäre kein Schulunfall...
Der Begriff ist in weiteren 7 Sätzen enthalten.
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Mittwoch, 10. November 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Spartipp: Selbstbeteiligung bei Versicherungsverträgen. Man kann sich nicht gegen alles versichern – aber man sollte seinen Versicherungsschutz auch nicht vernachlässigen. Mit Überlegung kann man seinen existenziell notwendigen und umfangreichen Versicherungsschutz aufbauen. Richtig versichern ist nicht nur eine Frage des Geldes, richtig versichern ist in erster Linie eine Frage der Information und der richtigen Beratung und der darauf aufbauenden Planung. Der Begriff ist in 4 Sätzen enthalten:
Man kann sich nicht gegen alles versichern – aber man sollte seinen Versicherungsschutz auch nicht vernachlässigen...
Mit Überlegung kann man seinen existenziell notwendigen und umfangreichen Versicherungsschutz aufbauen...
Dies ist ganz fatal bei existenziell notwendigem Versicherungsschutz wie z. B...
Für einen Verbraucher gibt es keinen vernünftigen Grund, viel Geld für schlechten bzw. unvollständigen Versicherungsschutz zu bezahlen...
Der Begriff ist in weiteren 4 Sätzen enthalten.
Bauherren-Wissen
Montag, 13. September 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauwesenversicherung, Bauleistungsversicherung und Bauberufsgenossenschaft sind Versicherungen für Bauvorhaben bzw. die Bauherren. Als Bauherr von Neu-, An- oder Umbauten benötigen Sie genau diese Versicherungen ... Der Begriff ist in 3 Sätzen enthalten:
Ab Bezugstermin gilt dann der umfassendere Versicherungsschutz der prämienpflichtigen Wohngebäudeversicherung...
Dann besteht beitragspflichtiger Versicherungsschutz für die Folgen von Unfällen am Bau sowie für Wegeunfälle zwischen Wohnung und Baustelle...
Zu beachten ist , dass Unfallfolgen des Bauherrn und des Ehepartners nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen Wichtig zu wissen: Ausnahme: Bei öffentlicher Förderung und auf Antrag besteht ein beitragsfreier Versicherungsschutz für alle an der Selbst- und Nachbarschaftshilfe Beteiligten...
Der Begriff ist in weiteren 3 Sätzen enthalten.
Wissen macht sich bezahlt
Samstag, 07. August 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Sozialversicherungspflicht: Versicherungspflicht für Selbständige? Riester-Förderung - Rückzahlung bei mitarbeitenden Angehörigen? Nicht nur Lücken in der Sozialversicherung für Selbständige und deren Angehörige sind denkbar. Sie werden dann auch eine Förder-Falle? Woran sollen wir Bürger als Laien - und Berater sowie Vermittler - noch denken, um die Fehler der Behörden und deren angeblicher Experten sowie den Lücken in den Gesetzen, nicht ausbaden zu müssen? Das erfahren Sie hier! Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Außerdem besteht kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz mehr...
Den Betroffenen obliegt es daher zwingend, eigenverantwortlich für einen lückenlosen Sozial- und Krankenversicherungsschutz Sorge zu tragen (z. Bsp...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.
Eltern aufgepasst!
Mittwoch, 30. Juni 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Im August ist es wieder soweit: Der Eintritt ins Berufsleben ist da und die Berufsausbildung oder das Studium beginnt. Mit diesem Lebensabschnitt kommt viel Neues auf den Berufsanfänger zu. Nun erreicht das Thema "Versicherungen" Auszubildende und Studenten, denn sie müssen sich nun zum ersten mal für eine eigene, gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Wundern Sie sich nicht, wie intensiv sich auch gerade die privaten Versicherungsunternehmen demnächst um diese Zielgruppe bemühen. Bevor "X von der U-Versicherung" nachdrücklich an Ihrer Tür läutet, sollten Sie sich neutral informieren. Viele wichtige Hinweise habe ich hier schon zusammengestellt. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Tipp: Schließt man den BU-Versicherungsschutz bereits als Kind / Schüler ab, hat das viele Vorteile...
Vereinbaren Sie Selbstbehalte, um Ihren Versicherungsschutz nicht wegen Bagatellschäden zu gefährden...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.
Versorgungslücke?
Dienstag, 23. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: yourConsult GmbH & Co.KG Jürgen Dries
Es gibt Beamte, die eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben oder dies beabsichtigen. Der reine Berufsunfähigkeitsschutz ist aber anders zu bewerten und zu prüfen, als die Dienstunfähigkeit. Von daher sollten Beamte sich sehr genau informieren, bei welchem Anbieter sie Ihren persönlichen Verischerungsschutz abschließen. Denn im Leistungsfall kann es dazu führen, dass der Beamte dienstunfähig ist, der Versicherer aber zu dem Ergebnis kommt, dass kein Leistungsfall vorliegt, da die Kriterien der Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind. Die Folge: Die Einnahmenseite reduziert sich vom aktuellen Nettogehalt auf den Ruhegehaltsanspruch seitens des Dienstherren und dieser ist weitaus geringer, als das Nettogehalt. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Von daher sollten Beamte sich sehr genau informieren, bei welchem Anbieter sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz abschließen...
Gilt der Versicherungsschutz weltweit und in diesem Zusammenhang auch die Frage, müssen Untersuchungen zwingend in Deutschland erfolgen...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.
Berufsunfähigkeit
Dienstag, 23. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: yourConsult GmbH & Co.KG Jürgen Dries
Bei vielen Menschen besteht der größte Teil des Gesamtvermögens gerade am Anfang ihres Berufslebens aus ihrer Arbeitskraft, dem Humankapital. Dabei ist das Humankapital im engeren Sinne der heutige Wert des zukünftigen Arbeitseinkommens. Sind die Einnahmen größer als die Kosten, kann der Akademiker noch Rücklagen bilden, um einmal ausreichend Liquidität aufzubauen, um kurzfristige Ziele zu erreichen. Kosten sind sehr schnell aufgebaut, zumal in einer Welt, in der Kredite sehr einfach zu haben sind. Was passiert aber, wenn plötzlich durch einen Unfall, einer Krankheit oder eines Kräfteverfalls das berufliche Einkommen ausfällt? Sind die Kosten für diesen Fall nicht so leicht zu reduzieren und fehlen die finanziellen Rücklagen, rutscht man leicht in finanzielle Schieflage. Wer sich da auf die gesetzlichen Leistungen verlässt, kann böse Überraschungen erleben. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Gilt der Versicherungsschutz weltweit und verzichtet der Versicherer bei der Erst- und Nachprüfung grundsätzlich auf Untersuchungen in Deutschland...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Aufstockung Rentenversicherungsbeiträge
Mittwoch, 09. Dezember 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Seit dem 01.04.1999 zahlen Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte Beiträge an die Sozialversicherung wie die Kranken- und Rentenversicherung. Durch die Beiträge an den Rentenversicherungsträger wird kein Versicherungsverhältnis begründet, so dass die Zahlung durch den Arbeitgeber an die GRV für den Arbeitnehmer weitgehend nutzlos ist. Durch die gesetzl. (§ 163 Abs. 8 SGB VI i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 2 SGB VI) zugelassene Aufstockung der Beiträge an die GRV können sich Arbeitnehmer jedoch die Vorteile eines normalen Rentenversicherten sichern. Wer es noch nicht getan hat, sollte dies bei seinem Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber tun. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Die Vorteile bestehen vielmehr in folgendem: Der Versicherungsschutz in der Rentenversicherung besteht wie bei nicht geringfügig Beschäftigten, da durch die Aufstockung die Voraussetzung wie bei normalen Arbeitsverhältnissen erfüllt wird...
Der Versicherungsschutz bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung bleibt erhalten, soweit er vorhanden ist (Voraussetzung: mind...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.