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Artikel zum Thema Wohnriester

Eigengenutzt oder vermietet oder beides?

Die Immobilie als geeignete Altersvorsorge?

Montag, 22. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteEine vermietete Immobilie, so verspricht es die Werbung, ist eine sichere Altersvorsorge. Ist das tatsächlich so? „Die eigenen vier Wände“ oder „mietfrei wohnen im Alter“ – was ist daran erstrebenswert? Dabei sollte man einiges beachten. Vor allem müssen die Grundanforderungen positiv ausfallen. Auf Dauer bezahlbar, schuldenfrei zum Rentenbeginn, angemessene Größe, überschaubare Bewirtungskosten heißen sie. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Für Interessenten ohne oder mit nur geringem Eigenkapital, aber guter bis sehr guter Bonität bieten die derzeit niedrigen Darlehenszinsen und die relativ niedrigen Immobilienpreise die Chance, zu einer bezahlbaren, evtl. staatlich geförderten (Wohnriester) eigengenutzten Immobilie zu kommen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.


Bürgerentlastungsgesetz

Mehr Netto vom Brutto?

Freitag, 26. Februar 2010, Artikel veröffentlicht durch: Baufinanzkonzept Lutz Schiefelbein

WebseiteZum 01. Januar 2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz (BEG) in Kraft getreten. Damit kann man Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin steuerlich geltend wie bisher. Das heißt konkret: Für viele bleibt mtl. etwas mehr Netto vom Bruttolohn. Das BEG ist die größte Steuerentlastung der deutschen Geschichte. Ziel: Die Bürger sollen mehr finanziellen Spielraum für die private und betriebliche Vorsorge haben. Verschwiegen wird aber, dass dies durch Schulden, für die der „entlastete und jeder andere Bürger“ aufkommen muss, finanziert wird. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
V. haben ein Expertenteam in Sachen Altersvorsorge und „Wohnriester“ eingerichtet, das Ihnen unverbindlich Rede und Antwort steht...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.


"Überschaubar"

Beratung kann Kunden mehr helfen als Produktvielfalt

Sonntag, 30. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: ö.b.u.v. Sachverständige für Private Baufinanzierung Elgin Gorissen-van Hoek

WebseiteWohnriester wirkt auf den ersten Blick einfach: Bausparvertrag abschließen und Zulagen kassieren. Dass aber vor dem Abschluss eines Wohnriestervertrages viele Fragen zu klären sind, weiß nur ein geschulter Berater. Der Begriff ist in 6 Sätzen enthalten:
Wohnriester wirkt auf den ersten Blick einfach: Bausparvertrag abschließen und Zulagen kassieren...
Dass aber vor dem Abschluss eines Wohnriestervertrages viele Fragen zu klären sind, weiß nur ein geschulter Berater, sagt Gerhard Hinterberger von der Bausparkasse Schwäbisch Hall...
Wohnriester eignet sich für alle, die Wohneigentum anstreben und dafür die Zulagen einsetzen möchten...
Hinterberger: Die Berater haben die Aufgabe, die Kunden vor Vertragsabschuss über die Konsequenzen von Wohnriester im Rentenalter zu informieren...
SZ: Sie bieten einen Wohnriester-Tarif an...
Hinterberger: Wir haben uns entschieden, nur einen einfachen und überschaubaren Wohnriester-Tarif anzubieten, der genau auf den Finanzierungswunsch und die Vorgaben des Gesetzgebers zugeschnitten ist...
Der Begriff ist in weiteren 6 Sätzen enthalten.


Wohn-Riester-Verträge

Verträge auf dem Prüfstand

Samstag, 29. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: ö.b.u.v. Sachverständige für Private Baufinanzierung Elgin Gorissen-van Hoek

WebseiteWie bei der Riesterrente erhält jeder Arbeitnehmer die volle Zulage von 154 Euro pro Jahr, wenn er vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Wohnriestervertrag einzahlt. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Wie bei der Riesterrente erhält jeder Arbeitnehmer die volle Zulage von 154 Euro pro Jahr, wenn er vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Wohnriestervertrag einzahlt...
Eine Vergleichsberechnung eines Riester-Banksparplans aus dem obigen Beispiel mit einem Prozent Guthabenzins zeigt auf, dass der Darlehenszins für das Wohnriesterdarlehen bis auf 6,7 Prozent steigen darf...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.


Anschubhilfe von Vater Staat

"Wohn-Riester" soll den Erwerb erleichtern

Samstag, 29. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: ö.b.u.v. Sachverständige für Private Baufinanzierung Elgin Gorissen-van Hoek

WebseiteDas steuerlich geförderte Eigenheim ist wieder da. Jetzt heißt die Förderung Eigenheimrente oder Wohnriester und soll im Alter das Wohnen im eigenen Heim ermöglichen. Seit dem 1.11.2008 bieten Banken, Sparkassen und Bausparkassen 464 zertifizierte Wohnriesterverträge in drei Finanzierungsarten an. Neben einem Bausparvertrag sind ein Vorausdarlehen in Kombination mit einem Bausparvertrag und ein reiner Darlehensvertrag mit annuitätischer Tilgung förderfähig. Die Höhe des Eigenbeitrags, die Zulagen und Steuerersparnisse orientieren sich an den Regeln für die Riesterrente. Doch die Wohnriester-Zulagen sind kein Geschenk des Staates. Der Begriff ist in 6 Sätzen enthalten:
Jetzt heißt die Förderung Eigenheimrente oder Wohnriester und soll im Alter das Wohnen im eigenen Heim ermöglichen...
Seit dem 1.11.2008 bieten Banken, Sparkassen und Bausparkassen 464 zertifizierte Wohnriesterverträge in drei Finanzierungsarten an...
Doch die Wohnriester-Zulagen sind kein Geschenk des Staates...
Am Beispiel eines 30-jährigen Arbeitnehmers werden die Möglichkeiten und Verpflichtungen aus Wohnriester deutlich...
Der Sparer verfügt über ein Bruttoeinkommen von 35.000 Euro und schließt einen Wohnriester-Bausparer über 37.000 Euro ab...
Der Eigentümer ist jetzt 53 Jahre und wählt die Wohnriesterbesteuerung ab dem 60...
Der Begriff ist in weiteren 6 Sätzen enthalten.