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Artikel zum Thema Wohnriester-Zulagen

Anschubhilfe von Vater Staat

"Wohn-Riester" soll den Erwerb erleichtern

Samstag, 29. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: ö.b.u.v. Sachverständige für Private Baufinanzierung Elgin Gorissen-van Hoek

WebseiteDas steuerlich geförderte Eigenheim ist wieder da. Jetzt heißt die Förderung Eigenheimrente oder Wohnriester und soll im Alter das Wohnen im eigenen Heim ermöglichen. Seit dem 1.11.2008 bieten Banken, Sparkassen und Bausparkassen 464 zertifizierte Wohnriesterverträge in drei Finanzierungsarten an. Neben einem Bausparvertrag sind ein Vorausdarlehen in Kombination mit einem Bausparvertrag und ein reiner Darlehensvertrag mit annuitätischer Tilgung förderfähig. Die Höhe des Eigenbeitrags, die Zulagen und Steuerersparnisse orientieren sich an den Regeln für die Riesterrente. Doch die Wohnriester-Zulagen sind kein Geschenk des Staates. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Doch die Wohnriester-Zulagen sind kein Geschenk des Staates...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.