Artikel zum Thema Beitragsfrei
Informationen für Rentner und solche, die es werden wollen
Dienstag, 25. Mai 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Rentner lassen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich in die Gruppen der pflicht-, familien- und freiwillig versicherten Rentner einteilen. Für die (willkürliche und ungerechte) Beitragsbemessung zur Krankenversicherung werden, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die folgenden Einkommen eines Rentners berücksichtigt: Einkommen aus gesetzlicher Rente, zum Beispiel Hinterbliebenenrenten, andere Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrente, private Rentenversicherung, Einkommen aus selbständiger Arbeit, zum Beispiel Erträge aus Stromeinspeisung (Photovoltaik). Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Familienversicherte Einige bisher Familienversicherte, wie zum Beispiel vor der Rente nicht erwerbstätige Hausfrauen, können auch als Rentner beitragsfrei in der Krankenversicherung der Rentner bleiben...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
Was versteht man unter bAV?
Dienstag, 02. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Die betriebliche Altersvorsorge sollte die gesetzliche Rentenversicherung und die private Vorsorge der Bürger eigentlich ergänzen. Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss sich aber nicht an der Finanzierung der BAV beteiligen. Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge? Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Infolge der beitragsfreien Entgeltumwandlung würden die Rentenansprüche der betroffenen Arbeitnehmer geringer ausfallen, so Bomsdorf...
Ursache dafür: Die Beitragsfreiheit führt zu verringerten Zahlungen an die Rentenversicherung...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.
Vergleich bAV VL
Montag, 11. Januar 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VWL), fast jeder erhält dazu einen tariflichen oder freiwilligen Arbeitgeberzuschuss. Anlagemöglichkeiten sind Banksparpläne, Investmentfonds, Versicherungen, Bausparverträge, direkte wohnwirtschaftliche Verwendung (wird selten angeboten, weil damit keine Provisionen und Gebühren kassiert werden können), bAV und "Riestern". Nachteil: Auf den VL-Sparbetrag – maximal 40 € im Monat p. P. (pro Person / Arbeitnehmer) – fallen individuell evtl. Steuern und Sozialabgaben an. Fließt der Betrag für die vermögenswirksamen Leistungen dagegen in die betriebliche Altersversorgung, landet er ohne Abzüge beim Anlageinstitut. Wieviel dabei auf dem Konto des Sparers ankommt, bleibt das Geheimnis der Anbieter. Neben der Steuerfreiheit entfallen die Abgaben zur Sozialversicherung. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Infolge der beitragsfreien Entgeltumwandlung würden die Rentenansprüche der betroffenen Arbeitnehmer geringer ausfallen, so Bomsdorf...
Ursache dafür: Die Beitragsfreiheit führt zu verringerten Zahlungen an die Rentenversicherung...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.
Wohlstand oder Versorgungslücke
Montag, 10. August 2009, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner
Wohlstand oder Versorgungslücke? Das Thema Rente geht alle an. Jeder muss sich heute Gedanken darüber machen, wie er seinen Lebensstandard nach dem Berufsleben sichert. Fest steht: Allein mit der gesetzlichen Rente geht es nicht. Immer weniger Arbeitnehmer müssen immer mehr Rentner finanzieren. Das Ergebnis: Die Rentenbeiträge werden steigen, das Rentenniveau wird in Zukunft sinken. Die Versorgungslücke droht. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Bei Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten, Selbständigkeit und anderen Unterbrechungen der versicherungspflichtigen Tätigkeit kann das Altersvorsorge-Konto vorübergehend beitragsfrei gestellt oder auch mit privaten Einzahlungen weiter geführt werden...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.