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Bundesverband Finanz-Planer e.V. (BFP), Hoyersgang 63, 26122 Oldenburg, Deutschland, Telefon: 0441-1805238, Telefax: 0441-1805239

Artikel von Mitgliedern und externen Quellen

Ruhestandsplanung

Wohlstand oder Versorgungslücke im Alter

Mittwoch, 07. April 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteRuhestandsplanung: Wunsch: Der Ruhestand soll in 35 Jahren im Alter von 65 Jahren beginnen. Die Kaufkraft im Ruhestand soll dem heutigen Nettoeinkommen bzw. mtl. Einnahmen von 2.000,00 € entsprechen. Bei einer Teuerungsrate von 3,00% benötigen man dann 5.627,72 € an mtl. Einnahmen. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie einem bestehenden Sparvertrag (VL p.m. 40 €) rechnet Herr Sparsam zukünftig bereits mit 1.809,00 € an mtl. Einnahmen. Somit verbleibt eine Versorgungslücke von mtl. 3.818,72 € zum Alter 65, die durch eine Rentenzahlung ausgeglichen werden muss. Diese mtl. Einnahme soll dann für weitere 31 Jahre (bis Alter 96) zur Verfügung stehen. Anschließend sollen noch 0,00 € an Restkapital verbleiben. Daraus ergibt sich dann ein erforderliches Leibrentenkapital zu Beginn der Leibrentenphase von 733.886,92 € bei 5,00% Anlagezins. Aufgrund der nicht stehen bleibenden Kostensteigerungen auch als Rentner ist eine dynamische Einnahmensteigerung ab Ruhestandsbeginn von 3,00% für jedes Jahr gewünscht. Daraus folgt: Das erforderliche Vermögen zu Beginn der Rentenphase beträgt 1.056.822,25 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme, dass keine Steuern auf die Einkünfte fällig werden. Aus anderen Quellen stehen noch 20.000,00 € Barkapital zum Alter 65 zur Verfügung. Das aufzubauende Vermögen beträgt demnach noch 1.036.822,25 €. Die theoretisch erforderliche Einmalanlage per heute beträgt 187.965,80 € bei 5,00% Anlagezins. Annahme: Steuerpflichtiger Anteil am Ertrag 0,00%; Grenzsteuersatz 0,00%; Sparer-Pauschbetrag 0,00 €. Die erforderliche, gleichbleibende Sparrate ab heute beträgt dann mtl. 931,39 € bei 5,00% Anlagezins. Wird die anfängliche Sparrate jährlich um 5% erhöht, beträgt diese ab heute 457,52 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme eines steuerpflichtigen Anteils am Ertrag von 0,00%. [...]


DAS INVESTMENT 03/10

Wohn-Riester-Sparen - Tausender fürs Traumhaus

Donnerstag, 25. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Prof. Heinrich Bockholt

PDF-DateiRiester-Sparer konnten ihr angespartes Vermögen bislang kaum für die Finanzierung der eigenen vier Wände nutzen. Nun sind Beschränkungen entfallen – doch nicht immer lohnt das Plündern des Riester-Kontos. (Quelle: Das Investment 03/2010) [...]


finanzplanung konkret 03/2009

Ratenkredit mit und ohne Risiko-Lebensversicherung - ein alter, aber lukrativer Hut

Dienstag, 23. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Prof. Heinrich Bockholt

PDF-DateiHerr Weber, 44 Jahre alt, schreitet zur BETA-Bank, die ihm einen lukrativen Ratenkredit zu 5,40% effektiv anbietet. Da die Kondition sehr attraktiv erscheint, lässt er sich das Angebot unterbreiten. Die Konditionen im einzelnen: Auszahlung des Darlehens netto: 12.000 €, Auszahlungskurs: 100%, Gebühren: keine, Feste Monatsrate nachschüssig: 227,91 €, Laufzeit des Kredites: 5 Jahre = 60 Monate, Restschuld am Ende der Laufzeit: 0,00 €, Effektiver Jahreszins: 5,39 %. In dem weiteren Bankgespräch wird Herrn Weber dringend empfohlen, eine Restsschuld- bzw. Risikolebensversicherung und eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen, damit er seine Familie gegen Risiken absichern kann. Der Versicherungsbeitrag würde einheitlich monatlich erhoben und die Rate um 39,07 € – also insgesamt auf 266,87 € – erhöhen. Im Darlehensvertrag wird diese Versicherung empfohlen, es steht aber nicht darin, dass der Vertragsabschluss davon abhängig gemacht wird. Im Vier-Augen-Gespräch wird Herrn Weber bedeutet, dass die BETA-Bank angesichts der Finanzkrise sich auch absichern müsse, ferner würde auch das Zahlungsrisiko von Herrn Weber minimiert. Ohne Risiko- LV wäre ein Kredit nicht drin. Als Finanzberater teilen Sie Herrn Weber mit, dass Sie aus Kulanzgründen bereit wären, einmal ohne Honorar die Angelegenheit zu analysieren. Folgende Aufgaben stehen an: 1. Kontrolle des Effektivzins ohne Risiko-LV 2. Berechnung des Gesamteffektivzinses mit Risiko-LV 3. Sind die Forderungen des § 6 PAngV (=Preisangabenverordnung) eingehalten worden? 4. Welche Vorgehen schlagen Sie Herrn Weber vor, wenn er doch einen Kredit mit Absicherung einkaufen will? [...]


finanzplanung konkret 04/2009

CAP-Kredit mit Break-even-Zins - Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos

Dienstag, 23. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Prof. Heinrich Bockholt

PDF-DateiForwarddarlehen, CAP-, Flex- und Kombi-Kredite überschwemmen im Zusammenhang mit Prolongationen die Kreditlandschaft. Die Kunden können diese Angebote selten korrekt beurteilen, die Banken rücken keine konkreten Zahlungsströme heraus, die Verträge sind aus Kundensicht nicht transparent. Die derzeit günstige Zinskonstellation soll mit einem abgesicherten Termingeschäft auch für eine Prolongation in ein bis vier Jahren vorteilhaft genutzt werden. Das ist der Hintergrund dieser Kreditangebote. Der Kunde möchte allerdings eine komplette Information, um beurteilen zu können, welche Chancen und Risiken er eingeht. Folgender praktischer Fall soll das beleuchten: Der selbstständige Unternehmer Berger (Ratingnote BBB+) hat vor Jahren ein kleines Verwaltungsgebäude gebaut. Dazu hat er ein Darlehen bei der ALPHABank aufgenommen. Dieses hat derzeit folgende Konditionen: 1. Annuitätendarlehen: Restschuld zum 31.8.2009 125.000 €, Nominalzinssatz fest bis zum 31.8.2011 5,50 %, Rate pro Monat 1.070,00 € damit Restschuld am 31.8.2011 112.419,54 €. Herrn Berger wird ein CAP-Kredit mit folgenden Konditionen angeboten:2. Annuitätendarlehen: CAP-Gebühr von 6,4 % auf die Restschuld vom 31.8.2009 8.000,00 € maximaler Zinssatz basierend auf 3-Monats-Euribor für 10 Jahre ab dem 31.8.2011 4,00 % Marge der Bank auf dem EURIBOR 2,00 % monatliche Ratenzahlung und gleichzeitige Zins- und Tilgungsverrechnungen Restschuld nach 10 Jahren 0,00 € Herrn Berger möchte wissen, was auf ihn zukommt, wenn er den Vertrag unterschreibt. Ferner möchte er gerne den Break-even-Zins kennen, ab dem das CAPDarlehen ihm absolute Vorteile bringt. Auf den Punkt gebracht: Herr Berger möchte gerne wissen, ob sich unter Chancen- und Risikoaspekten der CAP-Kredit lohnt oder nicht. Es kann ja auch sein, dass die günstigste Alternative ist, einfach bis zum 31.8.2011 abzuwarten und keine Verträge vorab zu unterschreiben. Wenn der EURIBOR weiter seinen günstigen Zinssatz von derzeit etwa 1 % behält, ist das Angebot unbestritten günstig. Wenn die Zinsen am Kapitalmarkt angesichts der hohen Schuldenberge der öffentlichen Hand steigen, steigt auch der EURIBOR. Steigt der EURIBOR über 4 % am Kapitalmarkt, zieht der CAP, also Herr Berger braucht nicht mehr als 4 % Zins + 2 % Marge = 6 % Nominalzins und vorab die CAP-Gebühr zu zahlen. Von seinem Finanzberater, der sein Honorar auch verdient, möchte Herr Berger nun folgendes wissen: 1. Wie sieht der Zahlungsstrom des 2. Darlehens in der worst-case-Betrachtung, also bei pessimistischen Erwartungen aus? Berechnen Sie dazu den Kredit mit 4 % EURIBOR + 2,0 % Marge also mit 6 % Nominalzins, die Quartalsrate und den Tilgungssatz. 2. Ermitteln Sie den Gesamteffektivzins beider Darlehen inklusive CAP-Gebühr. 3. Ermitteln Sie den Break-even-Zins des CAP-Darlehens. a) Nehmen Sie eine Sondertilgung von 8.000 € bei dem 1. Darlehen vor. b) Ermitteln Sie die neue Restschuld des 1. Darlehens bei sonst gleichen Konditionen und insbesondere gleicher Rate. c) Setzen die neue Restschuld des 1. Darlehen dem Zahlungsstrom des 2. Darlehens gegenüber und ermitteln den neuen Nominal- und Effektivzins. 4. Welche Empfehlung kann nun der Finanzberater Herrn Berger geben? Feststellung: Die Banken und Sparkassen bieten diese Kredite derzeit pausenlos an, können aber nur sehr selten eine transparente Zahlungsströme dem Kunden darstellen, so dass er exakt beurteilen kann, welche Chancen und Risiken er eingehen kann. [...]


finanzplanung konkret 05/2009

Investmentsparen mit allen Kosten, Steuern und Erträgen

Dienstag, 23. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Prof. Heinrich Bockholt

PDF-DateiHerr Schneider möchte seine Altersvorsorge aufstocken, da die gesetzliche Rentenversicherung nicht reichen dürfte. Er geht zur Volksbank, die ihm einen Investmentsparplan empfiehlt. Der Finanzberater der Volksbank ist realistisch und gibt alle relevanten Informationen zum Sparplan, der wie folgt geplant wird: Einmaleinzahlung 10.000,00 €, Sparbeitrag pro Monat nachschüssig 200,00 €, Laufzeit 20 Jahre, Agio, wird vom Sparbeitrag abgezogen 4,00 %, durchschnittl. Wertsteigerung pro Jahr 6,00 %, davon durch Dividende 2,00 %, davon durch Spekulationsgewinn 4,00 %. Herr Schneider ist zufrieden, stellt aber noch folgende Fragen vor dem Abschluss: 1. Was bedeutet Wertsteigerung finanzmathematisch bei der Volksbank? 1.1 Dreisatz, 1.2 Performance, 1.3 BVI-Methode (Was ist das bei Sparplänen?), 1.4 Nominalzins, 1.5 Effektivzins, 1.6 Kommt auf die Interpretation der Volksbank an, 1.7 Empfehlung der Autoren, 2. Wie hoch sind die guthabenwirksamen Einzahlungen? 3. Wie ist die Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer bei der Dividende zu verrechnen? 4. Wie ist die Abgeltungssteuer plus Soli auf den Spekulationsgewinn zu verrechnen 5. Wie sieht das Ergebnis nach Steuern aus? 6. Wie sieht der Effektivzins bezogen auf das investierte Kapital nach Steuern aus? [...]


Versorgungslücke?

Dienstunfähigkeit für Beamte

Dienstag, 23. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: yourConsult GmbH & Co.KG Jürgen Dries

WebseiteEs gibt Beamte, die eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben oder dies beabsichtigen. Der reine Berufsunfähigkeitsschutz ist aber anders zu bewerten und zu prüfen, als die Dienstunfähigkeit. Von daher sollten Beamte sich sehr genau informieren, bei welchem Anbieter sie Ihren persönlichen Verischerungsschutz abschließen. Denn im Leistungsfall kann es dazu führen, dass der Beamte dienstunfähig ist, der Versicherer aber zu dem Ergebnis kommt, dass kein Leistungsfall vorliegt, da die Kriterien der Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind. Die Folge: Die Einnahmenseite reduziert sich vom aktuellen Nettogehalt auf den Ruhegehaltsanspruch seitens des Dienstherren und dieser ist weitaus geringer, als das Nettogehalt. [...]


Berufsunfähigkeit

Der Wert Ihrer Arbeitskraft – Ihre Existenzgrundlage

Dienstag, 23. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: yourConsult GmbH & Co.KG Jürgen Dries

WebseiteBei vielen Menschen besteht der größte Teil des Gesamtvermögens gerade am Anfang ihres Berufslebens aus ihrer Arbeitskraft, dem Humankapital. Dabei ist das Humankapital im engeren Sinne der heutige Wert des zukünftigen Arbeitseinkommens. Sind die Einnahmen größer als die Kosten, kann der Akademiker noch Rücklagen bilden, um einmal ausreichend Liquidität aufzubauen, um kurzfristige Ziele zu erreichen. Kosten sind sehr schnell aufgebaut, zumal in einer Welt, in der Kredite sehr einfach zu haben sind. Was passiert aber, wenn plötzlich durch einen Unfall, einer Krankheit oder eines Kräfteverfalls das berufliche Einkommen ausfällt? Sind die Kosten für diesen Fall nicht so leicht zu reduzieren und fehlen die finanziellen Rücklagen, rutscht man leicht in finanzielle Schieflage. Wer sich da auf die gesetzlichen Leistungen verlässt, kann böse Überraschungen erleben. [...]


Eigengenutzt oder vermietet oder beides?

Die Immobilie als geeignete Altersvorsorge?

Montag, 22. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Fachbüro für angewandte Baufinanzierung Bruno Steiner

WebseiteEine vermietete Immobilie, so verspricht es die Werbung, ist eine sichere Altersvorsorge. Ist das tatsächlich so? „Die eigenen vier Wände“ oder „mietfrei wohnen im Alter“ – was ist daran erstrebenswert? Dabei sollte man einiges beachten. Vor allem müssen die Grundanforderungen positiv ausfallen. Auf Dauer bezahlbar, schuldenfrei zum Rentenbeginn, angemessene Größe, überschaubare Bewirtungskosten heißen sie. [...]


finanzplanung konkret

Interaktive finanzmathematische Klausur 01/2010

Donnerstag, 11. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Prof. Heinrich Bockholt

PDF-DateiIhr Kunde möchte mit dem 60. Lebensjahr in Rente gehen. Bis zum 86. Lebensjahr möchte er eine monatliche Privatrente von 1.500 Euro erhalten. In den 26 Jahren erzielen Sie einen Zins von 6 Prozent. Wie viel Geld braucht der Kunde mit 60, um sich die Rente über 26 Jahre auszahlen zu lassen? Am Ende ist das Kapital vollständig auf Null. (Quelle: finanzplanung konkret) [...]


Beratungsbrief für Profis in der Finanzplanung

finanzplanung konkret 01/2010

Donnerstag, 11. März 2010, Artikel veröffentlicht durch: Prof. Heinrich Bockholt

PDF-DateiBernd W. Klöckner: Wie Sie Ihre Kunden auf dem Weg zu langfristigen Zielen unterstützen. Steffen Horn: Gesetz zur Verbesserung der bAV, hier konkret in die Erhaltung von Versorgungsansprüchen, Prof. Dr. Kriebel: Kundentypisierung über die konkrete Nutzung von Kommunikations- und Beratungsformen für die vier Kundentypen in Verkaufsgesprächen, Werner Dütting: Problem von Ratenzahlungszuschlägen bei Versicherungen und wie Sie es gewinnbringend bei Kunden lösen, Peter A. Gebhardt: Vorgaben zu einer optimalen Finanzplanung aus Sicht eines Honorarberaters, Prof. Bockholt: Garantiezertifikate - immer noch undurchsichtig (Quelle: finanzplanung konkret) [...]


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