Kundenfreundliche, transparente Verträge - Klarheit, Transparenz und Fairness

Für diese Werte stehen die Beratungs- und Vermittlungsverträge mit den Mitgliedern des Bundesverbandes Finanz-Planer. Als privatrechtliche Verträge ordnen sie die Rechtsbeziehung zwischen Verbrauchern und Beratern und Vermittler und legen fest, welche Rechte und Pflichten die beiden Vertragspartner untereinander haben. Der Bundesverbandes- Finanz-Planer- e.V. setzt sich für ausgewogene, transparente Beratungs- und Vermittlungsverträge ein.

Wie oft haben Sie als Verbraucher Vertragstexte vor sich, die sich mühevoll lesen lassen und danach haben Sie fast gar nichts verstanden. Vielleicht machen Sie sich die Mühe, im BGB entsprechende angedeutete Gesetzestexte nachzulesen, um deren Bedeutung und Auswirkungen für sich zu erfahren, wenn Sie beispielsweise „Dienstleistungsvertrag“ oder „Werksvertrag“ lesen. Aber was bedeuten diese beiden Vertragsarten? Schon bei diesen Begrifflichkeiten der genannten Vertragsarten fängt es an, schwierig zu werden.

Damit es nicht zu Unsicherheiten und Missverständnissen kommt, haben wir kundenfreundliche Verträge erstellen lassen.

Unsere Beratungs- und Vermittlungsverträge sind durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erstellt worden. Hierin ist das schriftliche Vertragsverhältnis zwischen dem Verbraucher und dem Berater sehr verständlich, ausgewogen und transparent erstellt worden.

Diese Verträge werden in regelmäßigen Abständen überprüft, um der neuesten Rechtsprechung gerecht zu werden, aber auch, um die gewünschte Transparenz und Eindeutigkeit immer wieder zu überprüfen.

Im Fazit erkennen Sie als Verbraucher auf einen Blick, mit welchem Beratertyp Sie es zu tun haben:

  • z.B.: den Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach §34h GewO, oder
  • dem Berater für Finanzanlagenberatung & -Vermittlung nach §34f GewO, oder
  • einem unabhängigen Honorar-Immobiliarkreditberater nach §34i Abs. 5 GewO, oder
  • einem Immobiliarkreditvermittler nach §34i GewO, oder
  • einem Makler für Versicherungen mit Erlaubnis §34d GewO, oder
  • einen Berater, der betriebswirtschaftliche und finanzmathematische Analysen durchführt,
  • einem vereidigten Sachverständigen oder Gutachter usw.

Sie erkennen, welche Pflichten der Berater Ihnen gegenüber hat, welche Pflichten Sie in dem Vertragsverhältnis haben und auch, welche Rechte Sie gegenüber dem Berater haben und der Berater Ihnen gegenüber.

Mit Hilfe der kundenfreundlichen, transparenten Verträge sind Sie in der Lage, alle die Punkte in einem Vertrag festzuhalten, in denen Sie mit ihrem Berater oder Vermittler übereinstimmen. Damit weiß jeder, woran er ist und was auf ihn zukommt.

Somit gibt es immer zwei Gewinner!

Mitglieder, die unsere kundenfreundlichen, transparenten Verträge nutzen

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