Unabhängige Beratung und ungebundene Vermittlung und Beratung

Wir stehen seit 1984 für unabhängige Beratung und ungebundene Vermittlung und Beratung

Der Bundesverband Finanz-Planung nimmt seit seinem Bestehen 1984 ausschließlich freie und ungebundene Vermittler und Berater auf, wobei die Vermittler nicht an Banken oder Versicherungen gebunden sind. Dabei treten die ungebundenen Vermittler und Berater üblicherweise als Makler und damit als Sachwalter des Kunden auf und verfügen aufgrund ihrer Spezialkenntnisse und professioneller Vergleichssoftware über einen breiten Marktüberblick. Sie sind in der Lage, aus einer Vielzahl von Produkten verschiedener Gesellschaften die am besten geeignete Lösung für den Kunden zu empfehlen. Daneben zählen seit Beginn an Wissenschaftler und unabhängige Berater zu unseren Mitgliedern, die zu Finanzthemen und Anlagefragen unabhängige Analysen, Recherchen. Berechnungen, Gutachten und Beratung anbieten und ausschließlich durch das Honorar des Kunden bezahlt werden.

Ganzheitliche Beratung hat immer Ihre Gesamtsituation im Blick

Als erfahrene Experten unseres Faches sind wir durch die regelmäßige vom Bundesverband Finanz-Planer (BFP) veranstaltete Fachtagungen und Akademietage fachlich immer auf dem Laufenden und schnell in der Lage, Ihre Bedürfnisse und Wünsche mit der aktuellen Marktsituation abzugleichen. Noch wichtiger: für Ihren individuellen Bedarf beraten wir Sie zu vorteilhaften Versicherungen, Kapitalanlagen und Finanzierungen. Wir helfen Ihnen, dass Sie optimierte Angebote am Markt erhalten, die zu Ihnen passen.

Wir beraten und begleiten unsere Mandanten so nachhaltig wie möglich und betrachten alle ersichtlichen Aspekte Ihrer Anforderungen. Damit Sie immer ganzheitlich gut beraten sind.

Neues Verständnis der „Unabhängigkeit“ aus dem EU-Regelwerk „MiFid“

Der Begriff der „unabhängigen Beratung“ erfährt seit vielen Jahren auf der EU-Ebene ein neues Verständnis, das auch in deutsche Verordnungen für Finanzdienstleister Eingang gefunden hat. Demnach ist die Bezeichnung „Unabhängiger Berater“ nur demjenigen Berater gestattet, der sowohl ungebunden arbeitet als auch keine Produkte gegen Provision von einer Bank, Versicherung, Investmentgesellschaft oder einem Maklerpool verkauft. Die Beratung wird demnach durch den Kunden bezahlt und herkömmlich als „Honorarberatung“ bezeichnet.

Stehen alle Honorarberater für „unabhängige Beratung“?

„Honorarberatung“ wird zunehmend bekannter und auch immer öfter angeboten, jedoch ist „Honorarberatung“ weder ein geschützter Begriff noch bedeutet das, dass der Berater von Banken, Versicherungen oder Maklerpools keine Provision erhält. Da mittlerweile immer mehr Makler und Vermittler auch fallweise Dienstleistungen gegen ein vom Kunden zu zahlendes Honorar anbieten und darüber hinaus Provisionen oder Courtagen erhalten, schafft neben der vom Gesetz definierten Tätigkeit der „unabhängigen Beratung“ ein neues Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az. 14 U 1740/24 vom 28.10.2025) weitere Klarheit. Das Urteil untersagt Vermittlern gegen Provision, den Auftritt als „unabhängiger Versicherungsmakler“, „unabhängiger Finanzmakler“, „unabhängiger Ansprechpartner für Versicherungsleistungen“, oder schlicht als „unabhängig“. Die vom Gesetzgeber zugelassene Verwendung des Begriffs „unabhängig“ steht nicht nur für Anbieterunabhängigkeit des Beraters sondern gestattet die Verwendung des Begriffs „unabhängig“ ausschließlich den staatlich zugelassenen unabhängigen Beratern, den Honorar-Finanzanlagenberatern, den Honorar-Immobiliardarlehensberatern und den Versicherungsberater.

Einem staatlich zugelassenen unabhängigen Honorar-Finanzanlagenberater ist gesetzlich untersagt, Provisionen oder Vergünstigungen von dritter Seite anzunehmen. So wird garantiert, dass er nicht durch Provision bezahlt wird. Nur im Ausnahmefall, falls ein geeignetes Produkt nicht anders erhältlich wäre, ist dem unabhängigen Honorar-Finanzanlagenberater die Annahme einer Provision bei unverzüglicher und ungeschmälerter Weitergabe der Provision an den Kunden gestattet. Unabhängigen Versicherungsberatern und unabhängigen Honorar-Immobiliardarlehensberatern ist generell die Annahme einer Provision oder Vergünstigung untersagt.

Staatlich zugelassene unabhängige Beratung –
zu 100 Prozent auf der Seite unserer Kunden

„Unabhängige Beratung“ stellt eine Dienstleistung staatlich zugelassener Honorar-Finanzanlagenberater, Honorar-Immobiliardarlehensberater und Versicherungsberater dar, die im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.de) eigens gekennzeichnet sind:

Entscheiden Sie sich bewusst für einen staatlich zugelassenen „Honorar-Finanzanlagenberater“, können Sie sicher sein, dass Sie eine von Verkaufsinteressen unabhängige Beratung erhalten. Der Berater steht fachlich und ohne Interessenkonflikt zu 100 Prozent auf Ihrer Seite. Die staatlich zugelassenen unabhängigen Berater erbringen eine Beratung, unbeeinflusst von Vertriebsinteressen von dritter Seite wie von Banken, Produktanbietern oder Versicherungen. Hierbei bilden die Wünsche und Pläne des Kunden die Grundlage des Beratungsgesprächs, das der Berater ergebnisoffen und ohne Verkaufsabsicht als Vorbereitung für eine Finanzplanung oder einen Anlagevorschlag, ein Finanzierungskonzept oder ein Absicherungskonzept mit Lösungsvorschlägen ausarbeitet. Das Ergebnis der Beratung kann auch lauten, keine Produkte zu kaufen sondern zunächst den Kontokorrentkredit oder Ratenkredit zurück zu führen, bevor in Sparprodukte investiert werden soll.

Umgang mit Interessenskonflikten und Transparenz

Beim Abschluss vieler Versicherungen, Baufinanzierungen und Investmentprodukte zahlen Verbraucher scheinbar nicht für die Beratung. Jedoch verkaufen Banken und Makler Finanzprodukte üblicherweise auf der Basis einer Provisionsvergütung. So kann es zu einem Interessenskonflikt kommen, wenn ein Produkt nicht zu 100% zu den Kundenbedürfnissen passt, aber eine höhere Provision einbringt oder dem Makler verhilft, bestimmte Verkaufsvolumina zu erreichen, die zusätzlich vergütet werden. Nach dem Urteil des OLG Dresden reicht schon ein finanzieller Vorteil, der sich im jeweiligen Einzelfall auswirkt und dem Versicherungsmakler die Unabhängigkeit nehmen könnte.

Die ungebundenen Vermittler und Berater des Bundesverbandes Finanz-Planer verpflichten sich zu hoher Transparenz, da sie Interessenskonflikte offen legen und die Quellen und die Höhe der Vergütung benennen.

Vorteile der staatlich zugelassenen unabhängigen Beratung auf Honorarbasis:

Unsere Berater - auch in Ihrer Nähe

Finden Sie Ihren ungebundenen Finanzberater für Baufinanzierung, Kapitalanlage, Ruhestandsplanung, Existenzgründung oder betriebswirtschaftliche Beratung. Wir verfügen darüber hinaus über sachverständige Gutachter und Beratunger in Versicherungen.

Klicken Sie auf ein Foto, um mehr über unsere ungebundenen Berater zu erfahren.

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