Rente
Ergänzung der Altersvorsorge – aber wie?

14.06.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von den geleisteten Beiträgen und der Dauer der Einzahlung ab. Dabei gilt das Prinzip: Je länger Beiträge gezahlt wurden und je höher die monatlich gezahlten Beiträge sind, desto höher fällt auch die spätere Rente aus. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der im Jahr 2011 genau durchschnittlich verdient (vorläufig 30.268 € brutto), würde einen mtl. Rentenanspruch von 27,47 € in den alten und 24,37 € in den neuen Ländern erzielen. Wer 40 Jahre lang immer durchschnittlich verdient hat, kommt damit gegenwärtig bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren (ab 2012: schrittweise später) in Westdeutschland auf eine mtl. Bruttorente von etwa 1.099 €, in den neuen Ländern von rund 975 €. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Zu den Leibrenten gehört die gesetzliche Rente...
Der Ertragsanteil für eine lebenslängliche Leibrente richtet sich nach dem Alter des Rentners zu Beginn der Rentenzahlung...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.

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Bundesministerium der Finanzen
Verfahrensrechtliche Folgerungen aus dem BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung

05.09.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Geschäftsstelle
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 - entschieden, dass die ab Veranlagungszeitraum 2007 geltende Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG) mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasst, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend auf den 1. Januar 2007 zu beseitigen.(Quelle: Bundesministerium der Finanzen) Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
1 Satz 3 Buchstabe a EStG für Veranlagungszeiträume ab 2005 Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nr...
“ Der Vorläufigkeitsvermerk gemäß Nummer 5 erfasst sämtliche Leibrentenarten im Sinne des § 22 Nr...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.

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Ruhestandsplanung
Wohlstand oder Versorgungslücke im Alter

07.04.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Ruhestandsplanung: Wunsch: Der Ruhestand soll in 35 Jahren im Alter von 65 Jahren beginnen. Die Kaufkraft im Ruhestand soll dem heutigen Nettoeinkommen bzw. mtl. Einnahmen von 2.000,00 € entsprechen. Bei einer Teuerungsrate von 3,00% benötigen man dann 5.627,72 € an mtl. Einnahmen. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie einem bestehenden Sparvertrag (VL p.m. 40 €) rechnet Herr Sparsam zukünftig bereits mit 1.809,00 € an mtl. Einnahmen. Somit verbleibt eine Versorgungslücke von mtl. 3.818,72 € zum Alter 65, die durch eine Rentenzahlung ausgeglichen werden muss. Diese mtl. Einnahme soll dann für weitere 31 Jahre (bis Alter 96) zur Verfügung stehen. Anschließend sollen noch 0,00 € an Restkapital verbleiben. Daraus ergibt sich dann ein erforderliches Leibrentenkapital zu Beginn der Leibrentenphase von 733.886,92 € bei 5,00% Anlagezins. Aufgrund der nicht stehen bleibenden Kostensteigerungen auch als Rentner ist eine dynamische Einnahmensteigerung ab Ruhestandsbeginn von 3,00% für jedes Jahr gewünscht. Daraus folgt: Das erforderliche Vermögen zu Beginn der Rentenphase beträgt 1.056.822,25 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme, dass keine Steuern auf die Einkünfte fällig werden. Aus anderen Quellen stehen noch 20.000,00 € Barkapital zum Alter 65 zur Verfügung. Das aufzubauende Vermögen beträgt demnach noch 1.036.822,25 €. Die theoretisch erforderliche Einmalanlage per heute beträgt 187.965,80 € bei 5,00% Anlagezins. Annahme: Steuerpflichtiger Anteil am Ertrag 0,00%; Grenzsteuersatz 0,00%; Sparer-Pauschbetrag 0,00 €. Die erforderliche, gleichbleibende Sparrate ab heute beträgt dann mtl. 931,39 € bei 5,00% Anlagezins. Wird die anfängliche Sparrate jährlich um 5% erhöht, beträgt diese ab heute 457,52 € bei 5,00% Anlagezins unter der Annahme eines steuerpflichtigen Anteils am Ertrag von 0,00%. Der Begriff ist in 17 Sätzen enthalten:
Daraus ergibt sich dann ein erforderliches Leibrentenkapital zu Beginn der Leibrentenphase von 733.886,92 € bei 5,00% Anlagezins...
Die nachfolgenden Beispielberechnungen beinhalten folgende Kosten der Anlagen als Ausgabekosten (Agio): Punkt 2, 3: Leibrentenkapital 0% Punkt 5: Einmalanlage 0% Punkt 6: Einmalanlage 0% Punkt 7, 8, 10: Sparrate 0% Wichtiger Hinweis: Bei allen finanzmathematischen Berechnungen handelt es sich um modellhafte Darstellungen...
Betrag von 3.818,72 € verfügen kann, muss zu Beginn des Ruhestandes ein Leibrentenkapital von 733.886,92 € vorhanden sein, das zu jährlich 5,00% angelegt wird...
Durch die Rentenzahlung wird das Leibrentenkapital bis zum Alter 96 verzehrt...
Um die Kaufkraft der Leibrente während des Ruhestandes möglichst zu erhalten, berücksichtigen wir eine jährlich um 3,00% steigende Leibrente...
Das hierfür notwendige Leibrentenkapital, das zu Beginn des Verrentungszeitraums zu 5,00% angelegt werden muss, beträgt 1.056.822,25 €...
Der Begriff ist in weiteren 17 Sätzen enthalten.

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