Stückkostenzuschlagskalkulation
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen ist keine Kreditgewährung

13.02.2013, der Artikel wurde veröffentlich durch: Heinrich Bockholt
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen ist keine Kreditgewährung - Stückkostenzuschlagskalkulation – BGH-Urteil vom 6.2.2013. Ohne die Details der Argumentationskette des Klägers zu kennen, dürfte der Hintergrund das Thema Stückkostenzuschlag für die unterjährige Zahlungsweise von Beiträgen zur Kapitallebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen und fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen sein. Auch die Verbindung bzw. der Vergleich mit einem Verbraucherdarlehen ist leicht nachzuvollziehen. Das soll an folgenden Beispielen erläutert werden. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
(BFP) Koblenz, den 12.2.2013 Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzahlungszuschlägen ist keine Kreditgewährung - Stückkostenzuschlagskalkulation - BGH-Urteil vom 6.2.2013 Az: IV ZR 230/ Ohne die Details der Argumentationskette  des Klägers zu kennen, dürfte der Hintergrund das Thema Stückkostenzuschlag für die unterjährige Zahlungsweise von Beiträgen zur Kapitallebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen und fondsgebundenen  Lebens- oder Rentenversicherungen sein...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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