08.09.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch:
Bruno Steiner
Mehrere hunderttausend Jugendliche beginnen jedes Jahr mit einer Berufsausbildung. Viele haben dann einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Aber was ist das, wie geht das und wie anlegen? Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
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Bausparen: Überweisung auf einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse
wohnwirtschaftliche Verwendung wie Wohnbauspar- oder Darlehensvertrag
Verwendung für den Ersterwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften ( Vorsicht: Bei einigen Sparformen handelt es sich um spekulative Anlagen bei denen auch ein Totalverlust des Kapitals möglich ist)
Beteiligungssparen: Anlage in deutschen oder ausländischen Investmentfonds
Anlage im Unternehmen des Arbeitgebers oder in dessen Muttergesellschaft (betriebliche Beteiligung), und zwar für Aktien oder Wandelschuldverschreibungen, Genussscheine, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, GmbH-Geschäftsanteile, stille Beteiligungen, Genossenschaftsanteile, Darlehensforderungen
Erwerb von Anteilen an Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen ("Mitarbeiterbeteiligungsfonds")
Anlage in fremden Unternehmen (außerbetriebliche Beteiligung), und zwar für börsennotierte Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Genussscheine und Genossenschaftsanteile an einer Genossenschaftsbank oder an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft, die seit mindestens drei Jahren im Genossenschaftsregister eingetragen ist
Kontensparen: Überweisung auf einen Sparvertrag bei einem Kreditinstitut und
Lebensversicherungssparen (hier gibt es keine Arbeitnehmer-Sparzulage...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.
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