2010 treten - zum Teil durch Gesetze, zum Teil durch Finanzgerichtsurteile - neue Regeln in Kraft.
Wir sagen Ihnen, wo sich Wunschdenken - durch Werbeaussagen - und Realität - Geld oder kein Geld vom Finanzamt – unterscheiden.
Denken Sie daran, dass die Aussage „Sie können die Beiträge bei der Steuererklärung geltend machen“ zwar zutrifft, aber niemand behauptet hat, „Sie bekommen vom Finanzamt Geld
zurück!“
Genauso zutreffend ist, wenn ich Ihnen sage: „Sie können Ihren Wurstsalat zum Vesper bei der Steuererklärung geltend machen!“ Die Zutaten müssen Sie selbst bezahlen. Das Finanzamt wird sich nicht an Ihren Kosten beteiligen.
- Ab 2010 steigt der Grundfreibetrag von bisher 7.834 € auf 8.004 €. Das heisst: Für ein zu versteuerndes Einkommen bis zu 8.004 € wird keine Einkommensteuer erhoben.
- Beiträge für die Kranken- (Grundversorgung / Basisleistungen) und Pflegeversicherung sind seit
dem 01. 01. 2010 in voller Höhe als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar.
- Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen steigt für Angestellte, Beamte und Rentner
auf 1.900 €. Betroffen sind: Beiträge zu einer Kranken- (Zusatzversicherungen / -leistungen) und Pflegeversicherung, Arbeitslosen-, Erwerbsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Privat Krankenversicherte können jetzt
auch die Prämien für den Ehepartner und die Kinder als Sonderausgaben absetzen.
- Der Höchstbetrag für Unterhalt an den Ex-Ehepartner erhöht sich von 13.805 € beim sogenannten Realsplitting um die Beiträge, die der Unterhaltsverpflichtete für die Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung des Unterhaltsempfängers aufwendet.
- Das Kindergeld für ein volljähriges Kind bleibt erhalten, wenn es maximal 8.004 € anrechenbare
Einkünfte pro Jahr hat. Voraussetzung: Das Kind ist noch in Ausbildung und höchstens 25 Jahre alt.
Tipp: Denken Sie daran, dass die Kindergeldkasse evtl. anders rechnet als das Finanzamt.
- Arbeitnehmer, die zu Hause ein Arbeitszimmer haben und vom Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur
Verfügung gestellt bekommen, können Kosten bis zu 1.250 € wieder von der Steuer absetzen. Dabei handelt es sich aber um einen „Freibetrag“ und nicht um einen „Erstattungsbetrag“. Dieser kann zwischen 0 bis X? € betragen. Nutznießer sind überwiegend Lehrer (nicht Schulleiter), Handelsvertreter und Außendienstmitarbeiter.
- Wenn Sie in einem Heim leben, weil Sie pflegebedürftig sind, gehören die Heimkosten zu den außergewöhnlichen Belastungen. Sofern Sie Ihren Haushalt aufgelöst haben, ist die Haushaltsersparnis abzuziehen. Die orientiert sich am Grundfreibetrag und steigt ab 2010 auf 8.004 € pro Jahr.
Das Risiko, durch die horrenden Kosten finanziell ruiniert zu werden ist aber wesentlich grösser, als die Aussicht auf eine Steuererstattung.
- Der Unterhaltshöchstbetrag für Bedürftige steigt auf 8.004 €. Zusätzlich können ab 2010 die von Ihnen für den Empfänger getragenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geltend gemacht werden.
- Riester-Rente: Ab 2010 muss der Anbieter die Höhe der bezahlten Altersvorsorgebeiträge durch einen Datensatz direkt an das Finanzamt nachweisen. Haben Sie der Datenweitergabe zugestimmt, muss der Anbieter die erforderlichen Daten an die Deutsche Rentenversicherung Bund elektronisch
übermitteln. Dazu gehören auch die Versicherungs- oder Zulagenummer. Wurde diese noch nicht vergeben, gilt die Einwilligung auch als Antrag auf Vergabe der Zulagenummer.
Tipp: Haben Sie einen
Riester-Vertrag, prüfen Sie ihn unbedingt auf die wirtschaftliche
Tragfähigkeit. Ist er in Ordnung, stellen Sie den Dauerzulageantrag komplett
neu mit allen Angaben, auch der Steuernummer sowie den
Steueridentifikationsnummern.
Ist der Vertrag mangelhaft, stellen Sie ihn beitragsfrei und schließen einen
günstigeren Vertrag ab. Ob eine Übertragung des – hoffentlich vorhandenen -
Guthabens sinnvoll ist, muss ebenfalls geprüft werden. Auf keinen Fall sollten
Sie einen Vertrag kündigen, da sonst alle erhaltenen Zulagen sowie die evtl.
Steuererstattung aus der Vergangenheit zurückbezahlt werden müssen. Das lässt
sich vermeiden, wenn man den Vertrag beitragsfrei stellt.
- Ab 2010 müssen auch Rürup-Verträge und nicht nur Riester-Verträge zertifiziert sein. Damit soll
sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug
erfüllt werden. Die Zertifizierung ist kein Qualitätsmerkmal.
Tipp: Lesen Sie dazu den Beitrag Rürup-Rente - Werfen Sie Ihr Geld nicht in ein "Schwarzes Loch".
- Der Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs wie z.B. ein Auto, gehört nicht mehr zu
den Spekulations- bzw. Veräußerungsgeschäften. Gewinne und Verluste aus solchen Veräußerungen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung sind damit steuerlich bedeutungslos für alle Gebrauchsgüter, die nach der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2010 erworben werden.
- Eingetragene Lebenspartner werden bei der Erbschaftsteuer Ehepaaren gleichgestellt. Für sie gilt jetzt auch die (Erbschafts-)Steuerklasse I - wie für Eheleute.
- Die Höhe der Erbschaftsteuer sinkt für Verwandte seit 2010 auf niedrigere Erbschaftsteuersätze. So liegen
die Steuersätze in Steuerklasse II für Geschwister, Nichten oder Neffen noch zwischen 15% und 43%, für Nichtverwandte in dieser Steuerklasse bleibt es bei 30% bzw. 50%. Die niedrigere Steuer gilt für Schenkungen und Erbschaften nach dem 31.12.2009.
- Kosten für (Dienst)Reisen, die sowohl beruflich, aber zum Teil privat veranlasst waren, konnte man früher überhaupt nicht steuerlich ansetzen. Jetzt kann aber der beruflich veranlasste Teil zu den Werbungskosten gerechnet werden. Voraussetzung: Die Reise war überwiegend beruflich veranlasst, z. B. 51% beruflich, 49%
privat. D. h. von 100 € sind 51 € Werbungskosten, 49 € nicht ansetzbare Privatkosten.
- Wer beruflich bedingt umzieht, kann mehr absetzen. Ledige dürfen ab 2010 pauschal 636 Euro, Verheiratete 1.271 Euro und für jedes Kind, das mit umzieht, 280 € geltend machen. Brauchen die Kinder wegen eines Schulwechsels Nachhilfe, dürfen dafür pro Kind 1.603 € geltend gemacht werden, wenn dies durch den beruflichen Umzug veranlasst ist.
- Nichts erfreuliches gibt es für Rentner,
die seit dem Jahr 2010 erstmals eine Altersrente beziehen. Sie müssen 60% ihrer Rente versteuern. 40% bleiben steuerfrei. Dieser Freibetrag wird eingefroren, d.h., wenn die Rentenbezüge erhöht werden, steigt der Freibetrag nicht mit.
Wer allerdings unter 8.004 € / 16.008 € anrechenbare Einkünfte bzw. zu versteuerndes Einkommen hat nichts zu
befürchten. Bei Einkünften bis zu den vorgenannten Beträgen fällt in der Regel keine Steuer an. Ausnahmen bilden Fälle, in denen eine Progression anzuwenden ist (Progressionsvorbehalt).
Besser ist es allerdings – trotz Steuern – ein hohes Alterseinkommen zu haben.
Denken Sie daran: Das beste (Steuer)Sparmodell ist „Kein Geld ausgeben!“
Steuern sparen heißt grundsätzlich:
Sie müssen ein so hohes steuerpflichtiges Einkommen haben, dass Steuerzahlungen
fällig werden. Um eine Steuererstattung zu erhalten, müssen Sie absetzbare
Ausgaben tätigen. Wer keine Steuern zahlt, kann auch keine Steuern sparen.
Bsp.: abzugsfähige Schuldzinsen(Schulden machen, weil man die Zinsen absetzen kann)
Zahlung an die Bank für Zinsen
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Ihr persönlicher Steuersatz incl. Soli und Kirchensteuer
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1.000,00 €
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Steuererstattung
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35%
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350,00 €
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Immer noch Kosten
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650,00 €
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Bleiben in der eigenen Tasche
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350,00 €
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Keine Schulden
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Nichts abzusetzen
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0,00 €
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Steuerersparnis
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0,00 €
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Kosten
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Steuerzahlung
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350,00 €
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Bleiben in der eigenen Tasche
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650,00 €
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Was ist Ihnen lieber?
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Nur noch 350 € in der Tasche mit Steuern sparen oder
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650,00 € in der eigenen Tasche und keine Steuerersparnis?
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Sie sehen, so schnell wird man mit dem Argument „Steuern sparen, Zinsen kann man abschreiben“ für dumm verkauft.
Fazit: Aufgrund der Komplexität der Steuergesetzgebung, der Produkte und der Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, benötigt der Berater entsprechendes Fachwissen und
Kenntnisse.
Wo man sich nicht auskennt, sollte man in allen Fällen auf einen
unabhängigen, neutralen Spezialisten zurückgreifen und bei Steuerfragen
einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein für die steuerlichen Belange hinzuziehen.
Wann sprechen wir darüber?
Sie sehen, wir haben viel vor. Heute und in Zukunft dürfen Sie von mir mehr erwarten als vom Durchschnitt: Mehr Qualität, mehr Leistung und mehr Kundenorientierung. Es würde mich freuen, wenn wir diesen Weg gemeinsam gehen. Denn nur gemeinsam sind wir stark.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitglieder des BFP als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Sie!
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