Neues vom Finanzamt
Steuertipps und ihre Umsetzung beim Bürger

11.01.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
2010 treten - zum Teil durch Gesetze, zum Teil durch Finanzgerichtsurteile, neue Regeln in Kraft. Wir sagen Ihnen, wo sich Wunschdenken - durch Werbeaussagen - und Realität - Geld oder kein Geld vom Finanzamt – unterscheiden. Denken Sie daran, dass die Aussage „Sie können die Beiträge bei der Steuererklärung geltend machen“ zwar zutrifft, aber niemand behauptet hat, „Sie bekommen vom Finanzamt Geld zurück!“ Genauso zutreffend ist, wenn ich Ihnen sage: „Sie können Ihren Wurstsalat zum Vesper bei der Steuererklärung geltend machen!“ Die Zutaten müssen Sie selbst bezahlen. Das Finanzamt wird sich nicht an Ihren Kosten beteiligen. Der Begriff ist in 2 Sätzen enthalten:
Beiträge für die Kranken- (Grundversorgung / Basisleistungen) und Pflegeversicherung sind seit dem 01. 01. 2010 in voller Höhe als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar...
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen steigt für Angestellte, Beamte und Rentner auf 1.900 €...
Der Begriff ist in weiteren 2 Sätzen enthalten.

Weiterlesen ...

Bundesministerium der Finanzen
Verfahrensrechtliche Folgerungen aus dem BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung

05.09.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Geschäftsstelle
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 - entschieden, dass die ab Veranlagungszeitraum 2007 geltende Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG) mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasst, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend auf den 1. Januar 2007 zu beseitigen.(Quelle: Bundesministerium der Finanzen) Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
3682) Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3, 4, 4a EStG) für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2009 Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22 Nr...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

Weiterlesen ...

Unser Tipp für Verbraucher und Steuerzahler
Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung ab 2010 als Steuersparmodell?

22.04.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Müssen Sie auch Einkommensteuer (voraus) bezahlen? Die Werte Ihrer letzten Einkommensteuererklärung nutzen der/die Sachbearbeiter/innen des Finanzamts, um die Höhe der Vorauszahlung zu ermitteln. Dabei müssen nun aber Steueränderungen wie zum Beispiel die Neuregelung des Sonderausgabenabzugs von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes werden Vorsorgeaufwendungen zur Krankheitskosten- und Pflegeversicherung wie die Jahresverdienstbescheinigung (früher „Lohnsteuerkarte“) künftig elektronisch an die Bundeszentrale für Finanzen übermittelt...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

Weiterlesen ...

Private Vorsorge
Rürup-Rente - Werfen Sie Ihr Geld nicht in ein "Schwarzes Loch"

01.03.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert der Staat diese mit steuerlichen Anreizen. "Rürup-Sparer" profitieren evtl. von einer steuerlichen Förderung. Die Beiträge zur Rürup-Rente kann man vom ersten Euro (€) an steuerlich als Sonderausgaben geltend machen (absetzbar). Die Rürup-Rente wird insbesondere für Gutverdienende, Selbstständige und Freiberufler als attraktiv angepriesen durch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs.Dabei handelt es sich um einen Freibetrag und nicht, wie häufig suggeriert bzw. angenommen wird, um einen Steuererstattungsbetrag. Die Steuerersparnis ergibt sich aus der persönlichen Steuerschuld und beträgt somit nur einen Teil bis Nichts des Anrechnungsbetrages. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
auch fiktiven Beiträge zu adäquaten Vorsorgeaufwendungen angerechnet...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

Weiterlesen ...

Bürgerentlastungsgesetz
Mehr Netto vom Brutto?

26.02.2010, der Artikel wurde veröffentlich durch: Lutz Schiefelbein
Zum 01. Januar 2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz (BEG) in Kraft getreten. Damit kann man Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin steuerlich geltend wie bisher. Das heißt konkret: Für viele bleibt mtl. etwas mehr Netto vom Bruttolohn. Das BEG ist die größte Steuerentlastung der deutschen Geschichte. Ziel: Die Bürger sollen mehr finanziellen Spielraum für die private und betriebliche Vorsorge haben. Verschwiegen wird aber, dass dies durch Schulden, für die der „entlastete und jeder andere Bürger“ aufkommen muss, finanziert wird. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Liegen die Beiträge zur Basisabsicherung unter den neuen Höchstbeträgen, können Sie weitere Vorsorgeaufwendungen bis zu diesen Grenzen steuerlich geltend machen - zum Beispiel die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

Weiterlesen ...

Kontakt
Wie können wir Ihnen helfen? Senden Sie uns eine Nachricht.
Ihre Daten sind uns sehr wichtig. Diese werden daher ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Einer Verwendung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.