Unbedingt regeln - Eigenheim bei nicht verheirateten
Eigenheim als Vorsorge und Vermögensaufbau

24.07.2011, der Artikel wurde veröffentlich durch: Bruno Steiner
Der Gesetzgeber hat nicht geregelt, was passiert, wenn sich unverheiratete Hausbesitzer trennen oder einer von beiden geschäftsunfähig wird oder verstirbt. Sie müssen selber vorsorgen. Der Begriff ist in einem Satz enthalten:
Rechtliche Sicherheit kann da ein Partnerschaftsvertrag bei einem Notar schaffen...
Der Begriff ist in einem weiteren Satz enthalten.

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